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Region & Geschichte in der Region Ingolstadt & Reinheitsgebot

Landtag, Preis, Gebot

Region & Geschichte

Das Reinheitsgebot kam 1516 aus Ingolstadt, und es war zuerst ein Preisgesetz. In der Herzogsstadt an der Donau tagte der Landtag, die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. ließen eine Landesordnung beraten, und sie ist auf den 24. April 1516 datiert. Abschließend beraten und gedruckt wurde sie erst im Juli.

Das Bier steht darin unter der Überschrift „Wie das Pier Summer und Wintter auffm Lannd sol geschennckt geprawen werden“. Zuerst kommen die Höchstpreise: Im Winter durfte die Maß einen Münchner Pfennig kosten, für Sommerbier und das Märzenbier zwei. Erst danach folgt der Satz, den heute jeder kennt, nämlich dass man nur Gerste, Hopfen und Wasser nehmen darf.

Dass die Regel für ganz Deutschland gegolten hätte, ist ein Irrtum. Sie galt im Herzogtum Bayern, das die Wittelsbacher kurz zuvor wieder zusammengeführt hatten, in Städten, Märkten und auf dem Land. Neu war sie nicht einmal dort. Weimar kannte schon 1348 eine Bierordnung, Landshut 1409, München 1487 mit „hopfen, gersten und wasser“ und Bamberg 1489 sogar mit Hefe.

Den Namen „Reinheitsgebot“ hat 1516 niemand benutzt. Nach heutigem Kenntnisstand taucht er erstmals 1909 im Reichstag auf. Vorher sprach man vom Surrogatverbot, dem Verbot von Ersatzstoffen. Auf Reichsebene kam die Regel erst 1906 über das Biersteuergesetz, und zunächst nur für untergäriges Bier.

Der 23. April ist deshalb ein Gedenktag und kein Gesetzesdatum. Der Deutsche Brauer-Bund begeht ihn seit 1994 als Tag des Deutschen Bieres. In Ingolstadt zählt eine Übersicht heute sechs Brauereien, darunter Herrnbräu, das nach Angaben der Brauerei auf eine Nennung von 1527 zurückgeht, und Nordbräu, das sich auf 1569 beruft.

Dazu im Lexikon

Bier verstehen: GrundlagenLager und Ale im Vergleich
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