
Konvention & Brauhäuser
Region & Geschichte
Warum darf nicht jedes helle Bier Kölsch heißen? Weil sich Kölner Brauer am 6. März 1986 auf eine gemeinsame Regel einigten. 24 Brauereien unterschrieben damals die Kölsch-Konvention, eine freiwillige Vereinbarung des Kölner Brauerei-Verbands. Danach ist Kölsch hell, blank, obergärig und hochvergoren, das heißt, die Hefe hat den Zucker der Würze weitgehend aufgezehrt. Dazu kommen ein betonter Hopfen, die Einstufung als Vollbier und der Ausschank in der Stange.
Rechtlich kam der Schutz später dazu. Seit der EU-Verordnung vom 25. November 1997 ist „Kölsch“ eine geschützte geografische Angabe (g.g.A.). Der Satz „Kölsch darf nur in Köln gebraut werden“ stimmt nur halb: Erlaubt sind Köln und jene Brauereien außerhalb der Stadt, die schon vor der Konvention Kölsch brauten.
Der Stil ist jünger, als sein Ruf vermuten lässt. Das helle Bier hieß lange „Wieß“ (von „weiß“ im Sinn von hell), der Name Kölsch setzte sich erst im frühen 20. Jahrhundert durch. Vorher tranken die Kölner meist dunklere obergärige Biere. Als untergärige helle Biere aus Pilsen und Bayern Mode wurden, entstand in der Stadt ein helles Bier, das bei der alten Hefe blieb.
Die Häuser, die heute das Stadtbild bestimmen, sind oft nicht so alt. Reissdorf nennt 1894 als Gründungsjahr, Früh 1904, Gaffel 1908. Die Brauerei Sion gibt nach eigenen Angaben schon für das Jahr 1318 gebrautes Bier an. Das lässt sich als Herstellerangabe lesen, nicht als lückenlos belegte Betriebsgeschichte.
Heute brauen nach gängigen Angaben noch rund ein Dutzend Brauereien Kölsch, von der großen Privatbrauerei bis zum kleinen Haus mit eigener Gaststube. Manche gehören inzwischen zu großen Getränkekonzernen, andere sind Familienbetriebe geblieben. Gemeinsam ist ihnen nur, dass die Konvention für alle gilt.