
Trocken, ohne Holzton
Herstellung
Die Herstellung folgt im Traisental einer klaren Ansage. Alles muss trocken sein. Die DAC-Verordnung schreibt vor, dass der Gehalt an unvergorenem Zucker der Bezeichnung „trocken" entsprechen muss. Für Gebiets-, Orts- und Riedenwein gibt es dabei keine Ausnahme.
Auch Holz und Botrytis, der Edelschimmel, der anderswo süße Prädikatsweine erst möglich macht, sind für diese drei Stufen verboten, doch bei der höchsten Kategorie, der Reserve, erlaubt die Verordnung einen zarten Ton von beidem. Mindestens 13 Prozent Alkohol muss so ein Wein dafür schon mitbringen.
Die drei einfacheren Stufen unterscheidet vor allem die Herkunftsangabe, nicht der Keller. Das zeigt sich schon an den Zahlen. Ein Gebietswein braucht mindestens 11,5 Prozent Alkohol und darf schlicht „Traisental DAC" heißen; ein Ortswein, ab 12 Prozent, trägt zusätzlich den Namen einer Gemeinde wie Nussdorf oder Oberwölbling auf dem Etikett. Ein Riedenwein schließlich, ab 12,5 Prozent, nennt zusätzlich die einzelne Lage — das ist die genaueste Herkunftsangabe, die es im Tal überhaupt gibt.
Bis zu 15 Prozent anderer weißer Qualitätsweinsorten dürfen mit hinein, ohne dass der Wein seinen Namen verliert. Trotzdem verzichten die meisten Betriebe darauf. Sie lassen Grüner Veltliner oder Riesling lieber für sich allein sprechen.
Selbst der Zeitplan folgt der Hierarchie. Gebiets- und Ortsweine dürfen ab dem ersten Jänner des Folgejahres zur Prüfung angemeldet werden, Riedenweine folgen ab dem ersten März, die Reserve erst ab dem ersten Juli. Je genauer die Herkunft, desto mehr Zeit bekommt der Wein, bevor er das Kellertor verlässt.