
Getreide, Kartoffel, Ausnahme
Rohstoffangabe auf dem Etikett
Steht auf einer Wodka-Flasche, woraus sie gemacht wurde? Nur manchmal, denn die EU verlangt eine Rohstoffangabe ausschließlich dann, wenn der Alkohol nicht aus Getreide oder Kartoffeln stammt. Wer das weiß, findet versteckte Hinweise auf dem Etikett und erkennt, wann ein Hersteller schweigen darf.
Wann muss der Rohstoff aufs Etikett?
Die EU-Spirituosenverordnung geht davon aus, dass Wodka klassischerweise aus Getreide oder Kartoffeln entsteht. Bei diesen beiden Rohstoffgruppen reicht die Verkehrsbezeichnung Wodka allein, eine zusätzliche Angabe ist nicht vorgeschrieben. Anders bei allen übrigen Ausgangsstoffen: Wird der Alkohol etwa aus Trauben, Zuckerrüben oder Molke gewonnen, muss das Etikett den Satz Wodka hergestellt aus … mit dem jeweiligen Rohstoff tragen.
Diese Pflichtangabe steht meist klein gedruckt auf der Rückseite, oft direkt unter der Verkehrsbezeichnung. Wer sie sucht, sollte nicht nach großen Werbeworten Ausschau halten, sondern nach dem unscheinbaren Kleingedruckten neben Alkoholgehalt und Füllmenge.
Auch die Reihenfolge der Nennung ist festgelegt: Stehen mehrere Rohstoffe auf dem Etikett, folgt die Liste meist dem Mengenanteil, beginnend mit dem größten Anteil am verwendeten Alkohol.
Für Verbraucher mit Unverträglichkeiten kann diese Angabe wichtig sein, etwa bei einer Empfindlichkeit gegenüber Milchbestandteilen in einem aus Molke gewonnenen Wodka. Ohne die Pflichtangabe ließe sich diese Information nicht ablesen.
Welche Rohstoffe sind erlaubt?
Die Verordnung erlaubt für Wodka landwirtschaftlichen Ethylalkohol aus praktisch jedem vergärbaren Rohstoff, solange die Herkunft angegeben wird, wenn sie von Getreide oder Kartoffel abweicht. Häufig genutzt werden Melasse aus Zuckerrüben, Molke aus der Käseherstellung, Trauben oder auch Mais. Jeder dieser Wege verändert die Kosten und leicht auch das Mundgefühl, rechtlich zählt aber am Ende nur die vorgeschriebene Mindeststärke aus der ersten Station dieser Reise.
Wichtig ist der Unterschied zwischen dem Ausgangsstoff und dem fertigen Getränk: Selbst ein Wodka aus Trauben darf nicht nach Trauben schmecken, denn die Destillation muss den neutralen Charakter herstellen. Der Rohstoff bestimmt also die Herkunftsangabe, nicht das Aroma in der Flasche.
Auch ungewöhnliche Rohstoffe wie Zuckerrohr oder Reis sind rechtlich denkbar, solange der daraus gewonnene Alkohol landwirtschaftlichen Ursprungs ist und die Kennzeichnungspflicht erfüllt wird. In der Praxis bleiben Getreide, Kartoffel, Trauben und Melasse aber die häufigsten Varianten auf dem europäischen Markt.
Die Wahl des Rohstoffs hängt oft von regionaler Verfügbarkeit und Kosten ab. In Regionen mit viel Zuckerrübenanbau lohnt sich Melasse als Ausgangsstoff eher als der Import von Getreide, das anderswo günstiger wächst.
Wie liest man den Hinweis auf der Flasche?
Am zuverlässigsten findet man die Angabe direkt unter oder neben dem Wort Wodka in der Zutatenzeile. Fehlt ein Rohstoffhinweis komplett, kann man davon ausgehen, dass Getreide oder Kartoffel verwendet wurden, denn sonst müsste der Hersteller die Ausnahme kennzeichnen. Ein Blick auf die Rückseite lohnt sich trotzdem, weil manche Marken den Rohstoff zusätzlich freiwillig als Verkaufsargument nennen, obwohl sie es nicht müssten.
Digitale Etiketten oder QR-Codes auf der Flasche liefern inzwischen manchmal zusätzliche Details zum Rohstoff, ersetzen die gesetzliche Pflichtangabe auf dem Papieretikett aber nicht.
Warum Getreide und Kartoffel die Ausnahme bilden
Historisch wurde Wodka in Nord- und Osteuropa meist aus diesen beiden Rohstoffen gebrannt, weil sie dort reichlich verfügbar waren. Der Gesetzgeber hat diese Tradition übernommen und sie zur stillschweigenden Voreinstellung gemacht. Alles, was davon abweicht, gilt rechtlich als Sonderfall und muss deshalb sichtbar gemacht werden, damit Käufer die Wahl treffen können, ohne jede Zutatenliste im Detail zu prüfen. Diese Voreinstellung erspart der überwiegenden Mehrheit der Hersteller eine zusätzliche Formulierung auf ohnehin schon vollen Etiketten.
Was bei mehreren Rohstoffen gilt
Manche Hersteller mischen für einen Wodka mehrere zulässige Rohstoffe, etwa Weizen und Roggen, oder ergänzen Getreide um einen kleinen Anteil Kartoffel. Solche Kombinationen bleiben ohne Kennzeichnungspflicht, solange ausschließlich Getreide oder Kartoffel enthalten sind.
Sobald aber ein einziger Rohstoff aus der Ausnahmeliste dazukommt, etwa ein Anteil Traubenalkohol zur Abrundung, greift die Kennzeichnungspflicht für die gesamte Mischung. Die Angabe muss dann alle Rohstoffe nennen, die nicht Getreide oder Kartoffel sind.
In der Praxis prüfen Kontrollbehörden solche Mischverhältnisse anhand der Herstellerunterlagen, nicht anhand des fertigen Getränks selbst, denn der neutrale Alkohol lässt sich im Labor kaum eindeutig einem einzelnen Rohstoff zuordnen.