USA und die Regel 27 CFR 5

US-Vorschrift, Änderung 2020

USA und die Regel 27 CFR 5

In den USA regelt der Abschnitt 27 CFR 5 der Bundesvorschriften, was als Wodka verkauft werden darf. Zuständig ist die Alkoholbehörde TTB. Lange verlangte das Gesetz, Wodka müsse ohne eigenen Charakter, Geruch, Geschmack oder Farbe sein. 2020 strich die Behörde genau diese Formulierung.

Was verlangt die US-Vorschrift 27 CFR 5?

Die Regel legt für jede Spirituosenkategorie eine sogenannte Standard of Identity fest, eine amtliche Begriffsbestimmung, die genau beschreibt, welche Eigenschaften ein Produkt haben muss, um unter einem bestimmten Namen verkauft zu werden. Für Wodka verlangt sie unter anderem eine Mindeststärke von 80 Proof, also 40 Volumenprozent, spürbar mehr als die europäischen 37,5 vol.

Zusätzlich darf Wodka in den USA nicht als gereift beworben werden und einen begrenzten Zusatz von Zucker sowie Zitronensäure enthalten, ohne dadurch seine Kategorie zu verlieren. Diese Grenzen bestehen unverändert seit Jahrzehnten.

Die TTB veröffentlicht diese Standards of Identity öffentlich, sodass Hersteller vor der Markteinführung prüfen können, ob ihr Produkt in die gewünschte Kategorie passt. Wer die Vorgaben verfehlt, muss das Getränk unter einem anderen Namen verkaufen, ohne die geschützte Bezeichnung Wodka.

Was hat sich mit der Reform 2020 geändert?

Bis dahin musste Wodka laut Gesetzestext ohne eigenen Charakter, Aroma, Geschmack oder Farbe sein, ein Satz, der viele neue, bewusst geschmacklich abweichende Produkte in eine rechtliche Grauzone drängte. Die TTB begründete die Streichung damit, dass die alte Formel nicht mehr zu den Erwartungen der Kundschaft passte, die längst vielfältige Wodka-Stile kennt.

Seit der Änderung dürfen Hersteller Wodka mit leicht wahrnehmbarem eigenem Profil auf den Markt bringen, ohne die Kategorie zu verlassen. Für Etiketten bedeutet das mehr Spielraum bei der Beschreibung von Geschmack und Herstellung.

Was darf Wodka in den USA weiterhin nicht?

Trotz der Lockerung bleiben klare Grenzen bestehen: Eine Reifung in Fässern ist weiterhin ausgeschlossen, ebenso unbegrenzte Zusätze jenseits der erlaubten Mengen an Zucker und Zitronensäure. Diese Punkte trennen Wodka in den USA rechtlich weiterhin deutlich von Kategorien wie Gin oder Whiskey.

Warum die Änderung Etiketten offener macht

Für Käuferinnen und Käufer heißt das vor allem, dass die Aufschrift Wodka in den USA heute weniger über Geschmacksneutralität aussagt als früher. Wer Wert auf einen möglichst neutralen Stil legt, muss stärker auf Herstellerangaben und Beschreibungen auf dem Etikett achten, statt sich allein auf die Kategorie zu verlassen.

Wie sich das von der EU-Regel unterscheidet

Während die EU nur die Mindeststärke und den Herstellungsweg vorschreibt, definierten die USA lange zusätzlich den Geschmackscharakter von Wodka. Diese doppelte Vorgabe, Mindeststärke und Geschmacksneutralität, gab es in dieser Form in keinem anderen großen Markt.

Mit der Reform von 2020 nähert sich die amerikanische Definition der europäischen etwas an, da beide inzwischen vor allem über Herstellungsweg und Mindeststärke urteilen. Ein vollständiger Gleichlauf entsteht dadurch aber nicht, denn die höhere Mindeststärke von 40 Volumenprozent bleibt in den USA bestehen.

Was gilt für importierten Wodka in den USA?

Jede Spirituose, die in den USA verkauft werden soll, egal ob im Land hergestellt oder importiert, braucht vorab eine Kennzeichnungsfreigabe der TTB, das sogenannte Certificate of Label Approval oder kurz COLA. Erst mit dieser Freigabe darf ein Etikett in den Handel gehen. Die Behörde prüft dabei unter anderem, ob die Alkoholstärke korrekt angegeben ist und ob die Bezeichnung Wodka den Vorgaben aus 27 CFR 5 entspricht.

Für Importe bedeutet das: Ein in Polen als Polska Wódka verkaufter oder ein nach GOST hergestellter russischer Wodka muss für den amerikanischen Markt oft eigens umformuliert oder zumindest neu etikettiert werden, weil die US-Mindeststärke von 80 Proof über der europäischen und mancher russischer Stufe liegt. Hersteller füllen deshalb häufig eigene Chargen mit höherem Alkoholgehalt speziell für den Export in die USA ab, auch wenn Rezeptur und Herkunft ansonsten gleich bleiben.

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