
Weißensee und Köstritz
Region & Geschichte
Wer wissen will, wie alt Brauregeln in Deutschland sind, muss nach Weißensee fahren. In der Stadt am Rand des Thüringer Beckens, früher Sitz der thüringischen Landgrafen, fand der Historiker Michael Kirchschlager 1998 im Archiv der Runneburg die Statuta thaberna von 1434. Darin steht, dass zum Bierbrauen nur Hopfen, Malz und Wasser genommen werden dürfen.
Das ist 82 Jahre älter als die bayerische Landesordnung von 1516. Ein Gesetz für ganz Deutschland war es nie, es galt für eine einzelne Stadt. Auch im Süden gab es ältere Regeln, Landshut 1409 oder Regensburg 1447, und deshalb nennt man Weißensee besser eine frühe Stimme als die erste.
Der bekannteste Name des Landes ist aber ein Ort an der Weißen Elster im Osten Thüringens. In Bad Köstritz wird 1543 die Köstritzer Erbschenke erstmals urkundlich erwähnt, auf dieses Jahr beruft sich die Brauerei bis heute. 1696 übernahmen die Grafen Reuß den Betrieb, und seit 1806 durfte er sich Fürstliche Brauerei nennen, weil die Familie in den Fürstenstand erhoben worden war.
Goethe und Wilhelm von Humboldt sollen das Bier aus Köstritz getrunken haben. Belegen lässt sich das am besten über die Überlieferung der Brauerei, ein Beweis im Sinne einer Rechnung ist es nicht. Sicher ist, dass der Name Köstritzer heute fast überall in Deutschland mit Schwarzbier gleichgesetzt wird.
Nach der Wiedervereinigung kam der Betrieb im April 1991 zur Bitburger Braugruppe, in der er bis heute eine Tochter ist. Einen EU-Herkunftsschutz hat weder Köstritzer noch Schwarzbier, denn Schwarzbier ist eine Stilbezeichnung und kein Ortsname. Wie viele Brauereien es in Thüringen heute genau gibt, hängt von der Zählung ab.