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Mythen ums Reinheitsgebot: was 1516 wirklich galt

1516 und heute

Mythen ums Reinheitsgebot: was 1516 wirklich galt

Das Reinheitsgebot von 1516 galt nur in Bayern, nannte keine Hefe und regelte zuerst Bierpreise. Das Wort selbst ist erst seit 1909 belegt. Heute gilt in Deutschland kein Gesetz dieses Namens, sondern Restbestimmungen des Biergesetzes und die Bierverordnung.

Galt das Reinheitsgebot 1516 für ganz Deutschland?

Nein. Die Landesordnung, die heute als Reinheitsgebot gefeiert wird, beschlossen die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. 1516 in Ingolstadt. Sie galt nur im wiedervereinigten Herzogtum Bayern, für Städte, Märkte und das Land. Andere deutsche Gebiete hatten eigene Regeln oder gar keine. Auf Reichsebene kam eine vergleichbare Vorschrift erst 1906 mit dem Biersteuergesetz, und auch dann nur für untergäriges Bier.

Das berühmte Datum ist ebenfalls ein Stolperstein. Die Ordnung trägt das Datum 24. April 1516, wurde aber erst im Juli abschließend beraten und gedruckt. Der 23. April ist der Tag des Deutschen Bieres, den der Brauer-Bund seit 1994 begeht. Wer genau sein will, schreibt einfach: 1516 in Ingolstadt.

Wasser, Malz, Hopfen, Hefe: stand das so drin?

Der Wortlaut von 1516 erlaubt „allain Gersten, Hopffen und Wasser“. Hefe fehlt, weil niemand wusste, dass ein Lebewesen den Zucker in Alkohol verwandelt. Gebraut wurde trotzdem mit Hefe, man übertrug den Bodensatz eines Suds auf den nächsten. In Bayern stand die Hefe ausdrücklich erst 1910 im Gesetz. Bamberg hatte sie übrigens schon 1489 in einer eigenen Ordnung genannt.

Auch die Reihenfolge der Bestimmung überrascht. Unter der Überschrift, wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll, ging es zuerst um Höchstpreise je Maß. Die Zutaten kamen danach. Das Gesetz war also vor allem Preis- und Marktordnung. Verbraucherschutz im heutigen Sinn war kein erklärtes Ziel, auch wenn die Zutatenregel Panscherei erschwerte.

War das bayerische Reinheitsgebot das erste?

Auch das nicht. Ältere Regeln für Bierzutaten gab es in Weimar 1348, Landshut 1409, Weißensee in Thüringen 1434, Regensburg 1447 und München 1487. In der Münchner Ordnung von 1487 hieß es schon „hopfen, gersten und wasser“. Selbst London kannte 1484 eine eigene Vorschrift. Das Jahr 1516 ist berühmt geworden, weil es später für ganz Bayern und schließlich für Deutschland zum Bezugspunkt wurde.

Das Wort Reinheitsgebot ist dabei keine 500 Jahre alt. Nach heutigem Wissen taucht es erstmals 1909 im Reichstag auf. Vorher sprach man vom Surrogatverbot, also dem Verbot von Ersatzstoffen für Malz und Hopfen. Die Angabe, der Begriff stamme von 1918 aus dem bayerischen Landtag, gilt als überholt.

Ist Bier nach dem Reinheitsgebot automatisch besser?

Viele Werbesprüche legen das nahe. Die Zutatenliste sagt aber wenig darüber, wie gut ein Bier schmeckt. Auch nach deutschem Recht sind Hopfenpulver und Hopfenextrakte erlaubt, ebenso Klärmittel, die mechanisch oder durch Anlagern wirken und wieder abgetrennt werden. Ein Bier aus Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser kann großartig sein oder langweilig, je nach Rohstoffen, Rezept und Sorgfalt im Sudhaus.

Umgekehrt gehören einige der angesehensten Biere der Welt nicht in dieses Raster. Belgische Brauer nutzen Kandiszucker, Gewürze oder Früchte, britische Brauer setzen oft Zucker zu, Witbier enthält Koriander und Orangenschale. Diese Biere sind deshalb nicht unrein, sie folgen einer anderen Tradition. Das deutsche Gebot ist eine Regel für deutsche Brauereien und hat das Profil des deutschen Biers geprägt. Ein Qualitätsurteil über alle anderen Biere der Welt ist es nicht.

Welches Gesetz gilt heute für deutsches Bier?

Ein Gesetz mit dem Namen Reinheitsgebot gibt es nicht. Das Vorläufige Biergesetz wurde 2005 aufgehoben, seine Paragrafen 9, 11 und 18 sind aber weiter anzuwenden. Dazu kommen die Bierverordnung von 1990 und eine Durchführungsverordnung. Für untergäriges Bier sind danach nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser erlaubt. Für obergäriges Bier wie Weißbier, Kölsch oder Alt dürfen außerhalb Bayerns auch andere Malze und bestimmte Zucker verwendet werden.

Zwei weitere Irrtümer halten sich hartnäckig. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 1987 darf Importbier in Deutschland Bier heißen, wenn es im Herkunftsland als Bier gilt. Und Bier mit Kirschen oder Koriander kann auch hier als „besonderes Bier“ zugelassen werden, auf Antrag bei der Landesbehörde, laut Brauer-Bund in allen Ländern außer Bayern. Offen ist, ob die Werbeaussage „gebraut nach dem Reinheitsgebot“ für solche Biere zulässig wäre; dazu gibt es keine eindeutige Regel.

Kurz unterschieden

Untergäriges Bier
In Deutschland nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser erlaubt. Pils, Helles und Märzen fallen darunter.
Obergäriges Bier
Außerhalb Bayerns sind zusätzlich andere Malze und bestimmte Zucker erlaubt. In Bayern gilt auch hier kein Zucker.
Besonderes Bier
Bier mit Zutaten wie Koriander oder Frucht. Braucht in Deutschland eine Einzelgenehmigung der Landesbehörde.
Importbier
Darf seit dem EuGH-Urteil von 1987 Bier heißen, wenn es im Herstellungsland als Bier verkehrsfähig ist.

Dazu im Lexikon

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