
Recht in aller Welt
Bierrecht anderswo: Belgien, Großbritannien, USA und Japan
Bierrecht sieht anderswo ganz anders aus als in Deutschland. Belgien erlaubt Zucker und Gewürze, Großbritannien besteuert seit 2023 nach Alkohol, die USA unterscheiden nach Gerste und Hopfen, und Japan verlangt seit 2018 mindestens 50 Prozent Malz, damit ein Getränk Bier heißt.
Belgien: Freiheit bei den Zutaten
Belgien kennt keine Zutatenregel nach deutschem Muster, und das schmeckt man. Ein Tripel oder Dubbel bekommt oft Kandiszucker, der den Körper schlank hält und den Alkohol hebt. Ein Witbier enthält ungemälzten Weizen, Koriander und Curaçao-Orangenschale. Für Lambic verwenden Brauer traditionell rohen, also ungemälzten Weizen. In Deutschland wären die meisten dieser Biere besondere Biere mit Genehmigungspflicht.
Geschützt wird in Belgien eher die Herkunft und das Verfahren. Oude Geuze und Oude Kriek sind garantiert traditionelle Spezialitäten, Flanders Red Ale ist seit dem 1. Oktober 2026 als g.g.A. eingetragen. Das Trappistenlogo ist kein Gesetz, sondern ein Zeichen der Klöster selbst. Bierrecht heißt in Belgien also vor allem: Namen schützen, Rezepte freigeben.
Das Ergebnis ist eine große Stilvielfalt auf kleinem Raum. Saison, Tripel, Dubbel, Witbier, Lambic und Flanders Red entstanden unter Regeln, die Brauern bei den Rohstoffen freie Hand ließen. 2016 nahm die UNESCO die belgische Bierkultur in ihre Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit auf.
Großbritannien: Steuer nach Alkohol, Ale nach Tradition
Seit dem 1. August 2023 besteuert Großbritannien alle alkoholischen Getränke nach ihrem Alkoholgehalt. Für Bier unter 3,5 Prozent gilt ein niedrigerer Satz als für Bier zwischen 3,5 und 8,5 Prozent. Damit lohnen sich leichte Biere, wie das traditionelle Bitter im Pub. Eine Draught Relief senkt die Steuer auf Fassbier, das in Gaststätten ausgeschenkt wird.
Kleine Produzenten unter 4.500 Hektolitern im Jahr bekommen über die Small Producer Relief einen ermäßigten Satz. Eine Zutatenregel wie in Deutschland gibt es nicht: Zucker und andere Getreide sind in britischen Ales üblich. Geschützt sind Kentish ale and Kentish strong ale sowie Rutland Bitter. Seit dem Brexit stehen sie im EU-Register und zusätzlich im eigenen britischen Register.
USA: Gerste und Hopfen entscheiden über die Behörde
In den USA entscheidet die Rezeptur, welche Behörde zuständig ist. Als malt beverage, also Malzgetränk nach Bundesrecht, gilt nur ein Bier aus gemälzter Gerste und Hopfen. Weitere Getreide, Zucker und andere Zutaten dürfen hinzukommen. Für diese Biere ist die Steuer- und Handelsbehörde TTB zuständig, sie prüft Etiketten und Werbung.
Fehlt die Gerste oder der Hopfen, wandert das Bier zur Lebensmittelbehörde FDA. So stellte es die TTB 2008 klar. Ein glutenfreies Bier aus Sorghum, einer Hirseart, oder ein Bier ganz ohne Hopfen bleibt steuerlich Bier, wird aber nach Lebensmittelrecht etikettiert. Wer ein amerikanisches Bier im Regal genau anschaut, erkennt die Herkunft der Regel manchmal schon am Etikett.
Auch der Begriff Craft ist in den USA nur privat geregelt. Die Brewers Association beschreibt Craft-Brauer als klein und unabhängig. Ein Gesetz steht nicht dahinter, und in Deutschland gibt es gar keine Definition.
Japan: Bier, Happoshu und das dritte Bier
Japan definiert Bier über den Malzanteil. Seit April 2018 muss Malz mindestens die Hälfte der Rohstoffe ausmachen, vorher waren es 67 Prozent. Hauptzutaten sind Malz, Wasser und Hopfen, Nebenzutaten wie Früchte oder Gewürze dürfen höchstens 5 Prozent der Malzmenge erreichen. Was weniger Malz enthält, heißt Happoshu, wörtlich schäumender Alkohol. Daneben entstand das sogenannte dritte Bier, bierähnliche Getränke ganz ohne Malz oder mit Zusatz von Spirituosen.
Getrieben war diese Vielfalt von der Steuer. Bier zahlte am meisten, Happoshu und drittes Bier deutlich weniger, und die Brauereien bauten ihre Rezepte danach. Seit dem 1. Oktober 2026 ist damit Schluss: Bier, Happoshu und drittes Bier zahlen einheitlich 54,25 Yen je 350 Milliliter. Für Bier sank die Steuer von 63,35 Yen, für die anderen stieg sie von 46,99 Yen. Wie sich das Angebot verändert, wird sich erst zeigen.
Für Reisende bleibt der Unterschied trotzdem sichtbar. Wer in Japan zu einer günstigen Dose greift, trinkt nicht immer Bier im rechtlichen Sinn. Die Packung nennt die Getränkekategorie, auch wenn der Inhalt aussieht und schäumt wie ein helles Lager.