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Budweiser gegen Budvar: der Namensstreit und andere Bierrechte

Marke gegen Herkunft

Budweiser gegen Budvar: der Namensstreit und andere Bierrechte

Budweiser heißt ein amerikanisches Lager von Anheuser-Busch seit 1876 und ein tschechisches Lager der Brauerei Budějovický Budvar, gegründet 1895. Beide berufen sich auf die Stadt Budweis. Daraus wurde ein Jahrhundertstreit um Marken, Herkunft und das kurze Wort „Bud“.

Warum streiten Budweiser und Budvar um den Namen?

Die südböhmische Stadt České Budějovice heißt auf Deutsch Budweis. Bier aus Budweis war im 19. Jahrhundert ein Begriff, so wie Pilsner Bier aus Pilsen. Anheuser-Busch in St. Louis nannte sein Lager ab 1876 Budweiser, also Bier nach Budweiser Art. In Budweis selbst entstand 1895 die Brauerei Budějovický Budvar. Beide Seiten hatten damit gute Gründe, und beide verkauften bald weltweit.

Der Kern des Streits ist ein Zusammenstoß zweier Schutzarten. Die Amerikaner sehen in Budweiser eine Marke, die sie über Jahrzehnte aufgebaut haben. Die Tschechen sehen darin eine Herkunftsangabe, die nur Bier aus Budweis zusteht. Je nach Land, Gericht und Zeitpunkt gewann mal die eine, mal die andere Seite. Deshalb steht dasselbe Bier in verschiedenen Ländern unter verschiedenen Namen im Regal.

Im Glas sind die beiden leicht zu unterscheiden. Beide sind helle Lagerbiere, also untergärig, kühl vergoren und gelagert. Das tschechische Budvar ist malzbetonter und deutlicher gehopft, in der Art böhmischer Lagerbiere. Das amerikanische Budweiser ist leichter und sehr mild. Anheuser-Busch nennt nach eigenen Angaben Reis als Teil der Rohstoffe, was ein deutsches Lagerbier nicht enthalten dürfte.

Wer darf in Europa Bud sagen?

Besonders zäh war der Streit um das kurze „Bud“. Das Gericht der Europäischen Union entschied, dass AB InBev Anspruch auf eine EU-weite Eintragung der Marke Bud hat. Budvar konnte nicht belegen, dass es den Namen vor 1996 in Österreich, Frankreich, Italien und Portugal tatsächlich benutzt hatte. In Teilen Europas verkauft AB InBev sein Bier deshalb als Bud.

Budvar wiederum tritt außerhalb Tschechiens teils unter anderem Namen auf, in den USA etwa als Czechvar. Gleichzeitig hat die tschechische Seite eine starke Waffe in der Hand: Budějovické pivo, Budějovický měšťanský var und Českobudějovické pivo sind seit 2003 als g.g.A. eingetragen. Diese Namen darf in der EU nur Bier aus der Region tragen. Der Streit zeigt, wie eine Marke und eine geographische Angabe nebeneinander bestehen und sich doch im Weg stehen.

Marke, Gattung, Herkunft: drei Arten, einen Biernamen zu schützen

Wer Biernamen verstehen will, muss drei Dinge auseinanderhalten. Eine Marke gehört einem Unternehmen, etwa Pilsner Urquell, seit 1898 der Markenname der Pilsner Stammbrauerei. Eine Gattung ist ein freier Stilbegriff: Pils oder Pilsner darf in Deutschland jede Brauerei auf ihr helles, hopfenbetontes Lager schreiben. Eine geographische Angabe bindet den Namen an einen Ort, so wie České pivo an Tschechien oder Kölsch an Köln.

Oft stapeln sich die Schichten. Beim Oktoberfestbier gibt es eine g.g.A. und zusätzlich die Kollektivmarke „Oktoberfest-Bier“ des Vereins Münchener Brauereien. Beim Kölsch stehen g.g.A. und privatrechtliche Konvention nebeneinander. Beim Pils dagegen ist nur die einzelne Marke geschützt, nicht das Wort. Aus einem Stil, der einmal nach einer Stadt hieß, wurde eine Gattung, die allen gehört.

Für Verbraucher ist die Unterscheidung handfest. Eine Gattung erklärt, was im Glas zu erwarten ist, eine Marke, wer es gebraut hat, und eine geographische Angabe, woher es kommt. Ein Pils aus Flensburg und ein Pils aus Bayern teilen den Stil, aber weder Marke noch Herkunft.

Warum Bock kein geschützter Ortsname ist

Ein Name kann seine Herkunft auch ganz verlieren. Bockbier heißt nach Einbeck in Niedersachsen, einer Hansestadt, deren starkes Bier weit gehandelt wurde. Der Münchner Hof bezog ab 1555 Einbecker Bier, 1614 holte man den Einbecker Braumeister Elias Pichler ans Hofbräuhaus. Aus „Ainpöckisch Bier“ wurde im Münchner Dialekt Bock. Der Ziegenbock auf vielen Etiketten ist ein späteres Wortspiel.

Heute ist Bock ein Gattungsbegriff mit klarer Rechtsgrenze: mindestens 16 Prozent Stammwürze nach der Bierverordnung. Einbecker Bier steht nicht im EU-Register. Ähnlich ging es dem Pils, während Dortmunder Bier seit 1998 als g.g.A. geschützt ist. Ob ein Ortsname zur freien Gattung wird oder geschützt bleibt, entscheidet also vor allem der Zeitpunkt, an dem jemand den Schutz beantragt hat.

Kurz unterschieden

Budweiser (USA)
Marke von Anheuser-Busch seit 1876. In Teilen Europas als Bud verkauft.
Budvar
Lager aus Budweis, Brauerei seit 1895. Budějovické pivo ist seit 2003 als g.g.A. geschützt.
Pils
Freier Gattungsname. Geschützt sind nur Marken wie Pilsner Urquell und die tschechische g.g.A. České pivo.
Bockbier
Name aus Einbeck, heute Gattung ab 16 Prozent Stammwürze. Einbecker Bier hat keinen EU-Schutz.

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