
Was aufs Etikett muss
Pflicht und Marketing
Auf jeder Tequila- oder Mezcalflasche stehen Wörter, die das Gesetz verlangt, und Wörter, die nur verkaufen wollen. Wer NOM-Nummer, Agavenanteil und Klasse kennt, liest ein Etikett in einer Minute richtig — den Rest erledigt die Werbeabteilung.
Die NOM-Nummer: der Fingerabdruck der Brennerei
Jede Flasche trägt eine NOM-Nummer, etwa NOM 1122. Sie steht für die Norma Oficial Mexicana und wird pro Betrieb vergeben, nicht pro Marke. Weil viele kleine Brennereien im Auftrag großer Firmen abfüllen, teilen sich oft ein Dutzend Markennamen dieselbe NOM-Nummer, ohne dass das auf den ersten Blick auffällt.
Wer zwei Flaschen mit derselben NOM-Nummer vergleicht, vergleicht in Wahrheit denselben Betrieb, egal wie unterschiedlich Etikett und Preis wirken. Die Nummer sagt nichts über die Qualität des Inhalts, aber sie verrät zuverlässig, wer wirklich gebrannt hat.
100 % Agave gegen einfacher „Tequila“
Steht „100 % Agave“ auf dem Etikett, muss der gesamte vergärbare Zucker aus der blauen Weber-Agave stammen, und die Flasche muss in Mexiko abgefüllt sein. Fehlt dieser Zusatz, reicht ein Anteil von mindestens 51 Prozent Agavenzucker; den Rest dürfen andere Zucker wie Rohrzucker oder Glukosesirup liefern. Diese einfachere Sorte heißt in der Praxis „Mixto“, auch wenn das Wort selbst selten gedruckt wird.
Mixto darf im großen Tank exportiert und erst im Zielland abgefüllt werden, echter 100-%-Agave-Tequila nicht. Deshalb kommt manche günstige Flasche aus dem Supermarktregal ganz ohne mexikanische Abfüllangabe aus — ein stiller Hinweis auf die billigere Rezeptur dahinter.
Für Einsteiger lohnt sich ein Blick auf beide Angaben zusammen: Steht „100 % Agave“ neben einer mexikanischen Adresse als Abfüllort, handelt es sich sicher um die hochwertigere Variante. Fehlen beide Hinweise, lohnt ein zweiter Blick auf den Preis, denn reiner Mixto-Tequila ist in der Herstellung günstiger und wird das am Ladenregal meist auch sein.
Die Klasse: von Blanco bis Extra Añejo
Fünf Wörter zeigen an, wie lange ein Tequila im Fass lag: Blanco, Joven, Reposado, Añejo, Extra Añejo. Die Klasse steht immer auf dem Etikett, meist direkt unter dem Markennamen, und ist keine Geschmacksbeschreibung, sondern eine Zeitangabe mit fester gesetzlicher Untergrenze.
Was diese Wörter im Einzelnen bedeuten, holen die nächsten Stationen dieser Reise nach. Für den ersten Blick reicht die Reihenfolge: Blanco kommt direkt aus der Destille, Extra Añejo hat mindestens drei Jahre im Fass hinter sich, und dazwischen liegen klar abgestufte Wartezeiten.
Diese Reihenfolge gilt weltweit gleich, ganz gleich ob die Flasche in Mexiko, Deutschland oder den USA verkauft wird, weil die Klasse Teil der geschützten mexikanischen Norm ist. Ein Händler darf einen Blanco also nicht einfach als Reposado auszeichnen, nur weil die Flasche zufällig neben Fässern im Regal steht.
Consejo Regulador: das Prüfsiegel im Kleingedruckten
Zusätzlich zur NOM-Nummer prüft der Consejo Regulador del Tequila (CRT) jede Charge, bevor sie den Namen „Tequila“ tragen darf. Bei Mezcal übernimmt diese Aufgabe der Consejo Regulador del Mezcal (CRM). Ohne diese Prüfstellen im Hintergrund gäbe es die schönste Norm nur auf dem Papier.
Ein Hologramm-Siegel oder ein aufgedrucktes CRT- beziehungsweise CRM-Logo neben der NOM-Nummer ist ein zusätzliches Echtheitszeichen, aber kein Muss. Verpflichtend sind nur NOM-Nummer, Agavenanteil und Klasse — der Rest ist Kür der jeweiligen Brennerei.
Fälschungen sind besonders im Ausland ein reales Problem, vor allem bei bekannten Marken. Wer unsicher ist, kann die NOM-Nummer zusammen mit dem Markennamen auf der offiziellen CRT-Webseite nachschlagen, denn dort stehen alle registrierten Betriebe und ihre zugelassenen Marken öffentlich — eine einfache Gegenprobe, die mehr aussagt als jedes Siegel auf der Flasche.
Was reine Werbung ist: „Reserva“, „Artesanal“, „Premium“
Wörter wie „Reserva“, „Premium“, „Small Batch“ oder „Handcrafted“ stehen in keiner Norm. Bei Tequila darf sie jede Brennerei frei verwenden, ganz gleich, wie das Getränk tatsächlich hergestellt wurde. Sie klingen nach Qualität, sagen rechtlich aber nichts aus.
Bei Mezcal liegt der Fall anders: Dort ist „Artesanal“ selbst ein Rechtsbegriff mit festen Regeln fürs Kochen, Mahlen und Brennen, wie Station acht dieser Reise zeigt. Ein Wort kann also bei der einen Spirituose leere Werbung sein und bei der anderen Gesetz.
In der EU dürfen ohnehin nur Flaschen aus dem geschützten mexikanischen Gebiet „Tequila“ heißen. Grundlage ist die EU-Spirituosenverordnung 2019/787 zusammen mit dem Abkommen zwischen der EU und Mexiko über Spirituosen von 1997.