
Schutz seit 1974
Der erste Herkunftsschutz
1974 wurde aus einem Stadtnamen ein Gesetz: Mexiko erklärte Tequila zur geschützten Herkunftsbezeichnung, einer der ersten für eine Spirituose außerhalb Europas. Vier Jahre später kam der internationale Schutz dazu, 1997 auch die EU.
Die Erklärung von 1974
Am 9. Dezember 1974 veröffentlichte die mexikanische Regierung im Diario Oficial de la Federación, dem amtlichen Gesetzblatt, die „Declaratoria de Protección" für Tequila. Damit war die Bezeichnung erstmals gesetzlich geschützt: Nur Spirituosen aus einem festgelegten Gebiet und aus einer festgelegten Pflanze durften den Namen noch tragen. Vorher hatte theoretisch jeder Agavenbrand irgendwo in Mexiko so heißen können, solange er sich traute.
Nur wenige Spirituosen hatten zu diesem Zeitpunkt einen vergleichbaren Schutz. Weinbauregionen wie die Champagne oder Cognac waren zwar schon geschützt, aber außerhalb Europas gab es kaum etwas Vergleichbares. Tequila gilt deshalb als einer der ersten Herkunftsschütze für eine Spirituose außerhalb Europas – nicht unbedingt als der allererste weltweit, aber als sehr früher Fall seiner Art.
International anerkannt: Lissabon 1978
Zunächst schützte das Gesetz den Namen nur innerhalb Mexikos selbst. Damit „Tequila" auch im Ausland nicht einfach kopiert werden konnte, ließ Mexiko die Bezeichnung 1978 nach dem Lissabonner Abkommen international registrieren. Dieses Abkommen bündelt Herkunftsbezeichnungen aus vielen Ländern und verpflichtet die Mitgliedstaaten, sie gegenseitig anzuerkennen.
Mehr als vierzig Länder erkennen den Namen seither offiziell an, auch wenn sich keine vollständige Liste dieser Staaten leicht finden lässt. Für die Praxis heißt das: Ein in Thailand oder Kanada abgefüllter Agavenbrand darf sich dort ebenso wenig „Tequila" nennen wie einer aus Bayern.
Die EU zieht 1997 nach
Weil das Lissabonner Abkommen für Europa allein nicht ausreichte, schlossen die Europäische Union und Mexiko 1997 ein eigenes Abkommen über Spirituosen. Es schützt Tequila und Mezcal gegenseitig mit den EU-eigenen Herkunftsbezeichnungen wie Cognac oder Ouzo. Seit diesem Vertrag darf in Deutschland und den anderen EU-Staaten kein Getränk „Tequila" heißen, das nicht aus dem mexikanischen Schutzgebiet stammt.
Das betrifft auch hochwertige Ware: Ein exzellenter Agavenbrand aus Kalifornien oder Südafrika darf in der EU trotzdem nicht als Tequila verkauft werden, egal wie ähnlich er schmeckt. Er braucht einen anderen Namen – meist „Agave Spirit", wie eine spätere Station dieser Reise zeigt.
Was der Schutz konkret bedeutet
Herkunftsschutz bedeutet mehr als nur ein geschütztes Wort auf dem Etikett. Er bindet den Namen an ein Gebiet, an eine Pflanze und an festgelegte Herstellungsschritte, die eine Aufsichtsbehörde prüft. Wer diese Regeln nicht einhält, darf das Produkt herstellen, aber nicht so nennen. Genau das unterscheidet einen geschützten Namen von einer bloßen Werbeaussage auf der Flasche.
Für Verbraucher bedeutet das eine gewisse Sicherheit: Steht „Tequila" auf der Flasche, stammt der Inhalt garantiert aus dem geschützten Gebiet und wurde nach festen Regeln hergestellt. Ein Fälscher verstößt dabei nicht bloß gegen ein Warenzeichen, sondern gegen ein staatliches Gesetz. Wie dieses Gebiet genau aussieht und wer draußen bleibt, zeigt die nächste Station.
Warum gerade eine Spirituose so früh geschützt wurde
Mitte des 20. Jahrhunderts exportierte Mexiko bereits große Mengen Tequila in die USA, während amerikanische Hersteller eigene, „Tequila"-ähnlich benannte Produkte ohne jeden Bezug zu Mexiko verkauften. Dieser Wettbewerb um einen ungeschützten Namen setzte die mexikanische Regierung unter Druck, lange bevor andere Länder ähnliche Konflikte um ihre Spirituosen austrugen. Für die mexikanische Regierung war das ein wachsendes Ärgernis, das sich nur über ein eigenes Gesetz lösen ließ.
Die Erklärung von 1974 war deshalb auch eine wirtschaftspolitische Entscheidung: Sie sicherte mexikanischen Herstellern exklusiv einen Namen, der im Ausland längst wertvoll geworden war. Andere Länder folgten diesem Beispiel erst Jahrzehnte später, etwa mit eigenen Herkunftsschutzsystemen für Whisky oder Wodka. Diese wirtschaftliche Logik erklärt auch, warum ausgerechnet ein Exportprodukt wie Tequila den Anfang machte und nicht ein Getränk, das vor allem im eigenen Land getrunken wurde.