Herstellung in der Region Thermenregion

Riede, Dorf, Gebiet

Herstellung

Seit dem Jahrgang 2023 folgt die Thermenregion DAC einer dreistufigen Herkunftspyramide, geregelt in der DAC-Verordnung Thermenregion. Ganz unten steht der Gebietswein. Er stammt aus zehn zugelassenen Rebsorten oder Gemischtem Satz, mit mindestens 12,0 Prozent Alkohol und immer trocken ausgebaut. Rosé oder ein sogenannter Gleichgepresster sind unter dieser Bezeichnung nicht erlaubt.

Die zweite Stufe trägt den Namen einer Gemeinde, etwa Gumpoldskirchner oder Bad Vöslauer Ortswein, gewonnen aus acht statt zehn Sorten. Wer ihn abfüllen will, darf den Antrag auf die staatliche Prüfnummer frühestens am 1. März des Folgejahres stellen — der Wein braucht also mindestens einen Winter Ruhe, bevor er das Etikett tragen darf.

Ganz oben steht der Riedenwein, benannt nach einer einzelnen Lage. Erlaubt sind nur noch sechs Sorten, darunter Zierfandler, Rotgipfler und St. Laurent, der Mindestalkohol steigt auf 12,5 Prozent, und der Ertrag darf höchstens 6.000 Kilogramm Trauben oder 4.500 Liter Wein je Hektar betragen — deutlich weniger als bei den anderen Stufen. Der Antrag folgt frühestens am 1. Juli des Folgejahres.

Für Gumpoldskirchner Orts- und Riedenwein gilt zusätzlich ein Anreicherungsverbot: Der Zucker im Wein muss allein aus der Traube kommen, kein Kellermeister darf nachhelfen. Das zwingt die Winzer, Zierfandler und Rotgipfler wirklich reif werden zu lassen, statt eine schwache Ernte im Tank auszugleichen.

Rotwein wird davon getrennt behandelt. St. Laurent und Blauburgunder vergären auf der Schale, meist zwei bis drei Wochen, damit Farbe und feines Tannin in den Wein übergehen. Anschließend reifen viele Betriebe in großen alten Fässern statt in kleinem neuem Holz, damit die zarte Kirschfrucht dieser dünnschaligen Sorten nicht von Vanille- und Röstaromen überdeckt wird.

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