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Geschützte Biere: Kölsch, Münchener Bier und die g.g.A.

Herkunft mit Siegel

Geschützte Biere: Kölsch, Münchener Bier und die g.g.A.

Geschützt sind in der EU gut zwanzig Biernamen, darunter Kölsch, Münchener Bier, Bayerisches Bier, Oktoberfestbier und České pivo. Alle tragen eine g.g.A., eine geschützte geographische Angabe. Eine g.U. gibt es bei Bier keine einzige. Düsseldorfer Alt oder Berliner Weisse stehen nicht im Register.

Was bedeutet g.g.A. bei Bier?

Die EU kennt zwei Herkunftszeichen für Lebensmittel. Die g.U., die geschützte Ursprungsbezeichnung, verlangt, dass alle Schritte in einem Gebiet stattfinden. Die g.g.A., die geschützte geographische Angabe, ist lockerer: Mindestens ein Herstellungsschritt muss im Gebiet erfolgen, und das Produkt muss mit dem Ort verbunden sein. Für Bier reicht in der Praxis, dass es dort gebraut wird. Malz und Hopfen dürfen von anderswo kommen.

Im EU-Register eAmbrosia stehen für Bier ausschließlich g.g.A.-Einträge. Die ersten kamen 1996 aus England: Kentish ale and Kentish strong ale sowie Rutland Bitter. 1998 folgte eine Gruppe deutscher Städte- und Regionalnamen, darunter Reuther, Hofer, Kulmbacher, Bremer, Münchener, Dortmunder und Mainfranken Bier. Wer außerhalb dieser Gebiete braut, darf sein Bier nicht so nennen, auch nicht mit Zusätzen wie „nach Art“.

Über die Zutaten sagt eine g.g.A. dagegen wenig. Was ein geschütztes Bier enthalten darf, steht in seiner Spezifikation, also der beim Antrag hinterlegten Beschreibung. Für deutsche Biere gilt ohnehin das Biergesetz, für Kölsch zusätzlich die Konvention.

Kölsch: Konvention und Herkunftsschutz

Kölsch hat zwei Schutzschichten, und sie werden oft verwechselt. Am 6. März 1986 unterzeichneten 24 Brauereien die Kölsch-Konvention, einen privatrechtlichen Vertrag im Kölner Brauerei-Verband. Sie beschreibt Kölsch als obergärig, hell, blank, hoch vergoren, hopfenbetont, als Vollbier nach dem Reinheitsgebot, ausgeschenkt in der Stange, einem schlanken, zylindrischen Glas. Hoch vergoren heißt: Die Hefe hat fast allen Zucker verbraucht, das Bier schmeckt trocken.

EU-weit geschützt ist Kölsch erst seit der Verordnung vom 25. November 1997 als g.g.A. Gebraut werden darf es in Köln und bei Brauereien, die schon vor der Konvention im Umland Kölsch herstellten. Das benachbarte Altbier aus Düsseldorf hat weder EU-Schutz noch eine vergleichbare Konvention. Es ist ebenfalls obergärig, aber dunkler, malziger und bitterer. Ein Alt darf deshalb überall gebraut werden, ein Kölsch nicht.

Im Glas trennt die beiden vor allem das Malz. Beide gären obergärig, also mit Hefe, die bei wärmeren Temperaturen arbeitet, und beide reifen danach kalt. Kölsch entsteht aus hellem Malz und schmeckt fein, leicht fruchtig und trocken. Alt nutzt dunklere Malze und mehr Hopfen, es leuchtet kupferbraun und endet herber. Der Herkunftsschutz trennt sie zusätzlich zum Geschmack.

Bayerisches Bier, Münchener Bier und Oktoberfestbier

„Münchener Bier“ ist seit dem 18. Juli 1998 geschützt, „Bayerisches Bier“ seit dem 5. Juli 2001. Beide sind Herkunftsnamen, keine Stile: Ein Bayerisches Bier kann Helles, Weißbier, Dunkel oder Bock sein. Entscheidend ist, dass es in Bayern gebraut wird. Für den Stil sagt der Name nichts, für die Zutaten schon: Bayerns strenge Regel ohne Zucker gilt dort ohnehin.

Oktoberfestbier wurde 2012 beantragt und erst 2022 eingetragen. Brauen dürfen es nur Brauereien innerhalb der Münchner Stadtgrenze, faktisch die sechs Mitglieder des Vereins Münchener Brauereien: Augustiner, Hacker-Pschorr, Hofbräu, Löwenbräu, Paulaner und Spaten. Zusätzlich ist „Oktoberfest-Bier“ eine Kollektivmarke des Vereins. Ausgeschenkt wird heute ein helles, goldgelbes Festbier. Das bernsteinfarbene Märzen, das man oft mit der Wiesn verbindet, brachte Spaten 1872 als „Ur-Märzen“ aufs Fest.

Tschechien, England, Flandern: geschützte Biere anderswo

Tschechien stellt die meisten geschützten Biere nach Deutschland. Seit 2003 sind Budějovické pivo, Budějovický měšťanský var und Českobudějovické pivo eingetragen, 2008 folgten Chodské pivo und České pivo, später Znojemské, Brněnské, Březnický ležák und Černá Hora. Aus Litauen kam 2019 Kaimiškas Jovarų alus hinzu, ein Bauernbier.

Ganz frisch ist Flandern. Vlaams roodbruin bier, auf Englisch Flanders Red Ale, wurde am 1. Oktober 2026 als g.g.A. eingetragen. Das ist ein rotbraunes, säuerliches Bier, das in Holzfässern reift. Wichtig ist die Gegenprobe: Düsseldorfer Alt, Berliner Weisse, Einbecker Bier, Leipziger Gose und Bamberger Rauchbier stehen nicht im EU-Register. Wer sie als EU-geschützt bezeichnet, liegt falsch, auch wenn einzelne Marken anders geschützt sein können.

Kurz unterschieden

Kölsch
g.g.A. seit 1997 und Konvention seit 1986: obergärig, hell, gebraut in Köln und bei wenigen alten Umlandbrauereien.
Altbier
Obergärig wie Kölsch, aber dunkler und malziger. Ohne EU-Schutz und Konvention darf es jeder brauen.
Oktoberfestbier
g.g.A. seit 2022, nur von Brauereien in München gebraut. Heute ein helles Festbier, kein Märzen.
Bayerisches Bier
Herkunftsname seit 2001, kein Stil: Helles, Weißbier und Bock aus Bayern dürfen ihn tragen.

Dazu im Lexikon

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