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Region & Geschichte in der Region Ortenau & Renchtal

Brennrecht seit 1726

Region & Geschichte

Wer wissen will, wie das Kirschwasser aus dem Schwarzwald zu seinem Ruf kam, landet in Oberkirch, einer Stadt mit rund 21.000 Einwohnern am Rand des Rheingrabens. Hier verlieh 1726 der Straßburger Bischof Armand Gaston de Rohan den Bauern das Brennrecht: Sie durften überschüssiges Obst zu Branntwein verarbeiten. Für die Höfe war das eine neue Einnahmequelle, für den Bischof brachte es Steuern.

Über den Bischof erzählt man sich, er habe selbst gern ein Gläschen getrunken. Das ist Überlieferung und kein Beleg. Sicher ist, dass sich das Brennen über Generationen in den Höfen festsetzte und bis heute das Bild der Gegend prägt.

Das Recht von damals gibt es in dieser Form nicht mehr. Bis 2017 hing das Brennrecht am Hof, seit 2018 erteilt das Hauptzollamt eine Erlaubnis an eine Person. Wer als Abfindungsbrenner arbeitet, darf höchstens 300 Liter reinen Alkohol im Jahr herstellen; die Menge wird nicht gemessen, sondern pauschal aus dem Obst berechnet. Wer Bäume hat, aber keine eigene Brennblase, ist Stoffbesitzer und lässt sein Obst in einer solchen Brennerei brennen, bis zu 50 Liter reinen Alkohol im Jahr. Auf eigene Faust zu brennen bleibt verboten.

Nach Angaben der Tourismuswerbung stehen in Oberkirch rund 700 Haus- und Hofbrennereien, die höchste Dichte kleiner Brennereien in Europa. 2026 jährte sich das Brennrecht der Stadt zum 300. Mal. Zum Jubiläum haben die Brenner gemeinsam eine Cuvée abgefüllt, den „Heimatkirsch 1726“, veredelt in der Brennerei Fies in Ringelbach.

Der Name „Schwarzwälder Kirschwasser“ ist seit 1989 als geografische Angabe der EU geschützt, ebenso das „Schwarzwälder Zwetschgenwasser“. Nur Brände, die die Bedingungen der Angabe erfüllen, dürfen ihn tragen.

Dazu im Lexikon

Wie ein Obstbrand aus Apfelwein in der Normandie geregelt ist
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