
Ein Brand
Region & Geschichte
Zuger Kirsch und Rigi Kirsch teilen sich ein Pflichtenheft und gehören zu den wenigen Bränden der Schweiz mit gesetzlich geschütztem Namen. Das Bundesamt für Landwirtschaft verfügte die Herkunftsbezeichnung AOP am 2. Mai 2013, ins Register kam sie am 2. September 2013. Die Schweiz kennt nur vier Brand-AOP, und dieser Kirsch ist eine davon.
Geschützt ist ein Gebiet rund um den Zugersee: der ganze Kanton Zug, dazu neun Gemeinden im Kanton Schwyz am Rigi und sieben im Kanton Luzern. Die Kirschen haben hier eine lange Vorgeschichte. Bei Hagendorn wurden Kirschkerne aus der Römerzeit gefunden, datiert auf 170 bis 270 nach Christus, und ab der Mitte des 14. Jahrhunderts belegen Schriften den Anbau im Kanton Zug.
Am Anfang standen Bauern mit eigenen Bäumen. Johann Baptist Etter verarbeitete nach Angaben des Hauses ab 1823 die Kirschen seines Hofs Bergli in Menzingen. Sein Sohn Paul gründete 1870 mit seiner Frau Rosa in Zug die Brennerei, die heute in vierter Generation als Familienbetrieb arbeitet.
Zwei weitere Häuser aus dem Gebiet reichen ähnlich weit zurück. In Brunnen am Vierwaldstättersee gründete Franz-Xaver Dettling 1867 in seinem Weinhandelshaus eine Brennerei für Bergkirschen, und die Destillerie Fassbind in Oberarth am Fuß des Rigi nennt 1846 als ihr Gründungsjahr.
Wer in der Schweiz brennt, steht unter staatlicher Aufsicht. Steuer und Kontrolle liegen beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, früher Eidgenössische Alkoholverwaltung. Hausbrenner dürfen nur eigene inländische Rohstoffe verarbeiten, und wer kein eigenes Gerät besitzt, lässt im Lohn brennen. Heute füllen mehrere Familienbetriebe rund um den See Kirsch ab, dessen Herkunft die AOP festschreibt.