
Toskanischer London Gin
Stil & Recht
Wer den Namen London Dry Gin liest, denkt an eine Stadt. Rechtlich ist er das nicht. Nach der EU-Spirituosenverordnung 2019/787 ist „London Gin“ eine geschützte Verfahrensbezeichnung, keine geografische Angabe. Er muss aus Alkohol landwirtschaftlichen Ursprungs destilliert werden. Alle Aromen dürfen nur durch erneute Destillation mit natürlichen Botanicals entstehen. Danach darf nur noch Wasser zugesetzt werden, kein weiterer Alkohol und höchstens 0,1 Gramm Zucker je Liter. Deshalb dürfen sowohl Sabatini Gin aus Cortona als auch Peter in Florence aus Pelago sich London Dry Gin nennen, obwohl kein Tropfen davon je London gesehen hat.
Die Grundregel für Gin überhaupt gilt auch hier: mindestens 37,5 Prozent Vol. Der charakteristische Geschmack muss vorherrschend nach Wacholder schmecken, alles andere ist Beiwerk. Beide toskanischen Gins liegen mit ihrer Alkoholstärke über dieser Grenze. Üblich in der Kategorie sind Werte zwischen 40 und 43 Prozent.
Anders als etwa Genever aus den Niederlanden oder Belgien gibt es für Toskana oder Umbrien keine eigene geschützte Gin-Bezeichnung. Genever gilt als eigenständige, geografisch geschützte Wacholderspirituosen-Kategorie mit mindestens 30 Prozent Vol. Die Region tritt stilistisch als Zulieferer und Interpretin auf, nicht als geschützte Herkunft wie etwa Gin de Mahón von den Balearen oder Vilnius Gin aus Litauen.
Was die Region stattdessen einbringt, ist der Rohstoff. Toskanischer und umbrischer Apennin-Wacholder gilt unter Kennerinnen und Kennern als besonders aromatisch. Deshalb beziehen ihn auch Brennereien außerhalb Italiens seit Jahren. Die beiden hier vorgestellten Betriebe kehren diese Logik um. Sie verarbeiten den eigenen Wacholder gleich vor Ort, statt ihn zu exportieren.