
Etikett entschlüsselt
Rum-Etikett lesen: Pflichtangaben, Herkunft, Werbewörter
Auf einem Rum-Etikett sind in der EU vor allem Verkehrsbezeichnung, Alkoholgehalt, Füllmenge, Name und Anschrift des Herstellers oder Abfüllers sowie die Losnummer Pflicht. Zutaten und Zuckergehalt müssen nicht draufstehen. Añejo, Reserva oder Gran Reserva sind meist reine Handelsbegriffe.
Welche Angaben sind auf dem Rum-Etikett Pflicht?
Die Grundregeln stehen in der Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011. Auf jede Flasche gehört die Verkehrsbezeichnung, beim echten Rum also schlicht „Rum“. Dazu kommen der vorhandene Alkoholgehalt in % vol, die Füllmenge, Name und Anschrift des verantwortlichen Unternehmens und eine Losnummer, mit der sich eine Abfüllung zurückverfolgen lässt. Enthält das Getränk eines der kennzeichnungspflichtigen Allergene, muss auch das erkennbar sein. Das Ursprungsland ist nur dann Pflicht, wenn das Etikett sonst in die Irre führen würde.
Was fehlt, überrascht viele. Getränke mit mehr als 1,2 % vol sind von Zutatenliste und Nährwerttabelle befreit, so steht es in Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung. Kein Hersteller muss deshalb angeben, ob und wie viel Zucker er zugesetzt hat. Die Zahlen, die man in Fachartikeln liest, stammen aus Laboranalysen, etwa des finnischen Alkoholmonopols Alko, oder aus Dichtemessungen mit dem Hydrometer. Mehr dazu bietet die Themenreise „Zucker & Zusätze“.
Verkehrsbezeichnung: das wichtigste Wort auf der Rumflasche
Wer ein Etikett schnell prüfen will, sucht zuerst die Verkehrsbezeichnung, oft klein auf dem Rückenetikett. Steht dort „Rum“, gelten alle Regeln der EU-Definition. Steht dort „Spirituose“, handelt es sich um etwas anderes, etwa einen Spiced Rum, einen Rum-Verschnitt oder ein aromatisiertes Getränk. „Likör“ steht für ein gesüßtes Getränk mit mindestens 15 % vol. Der große Name vorn darf das Wort Rum durchaus enthalten, sofern der Alkohol ausschließlich aus Rum stammt. Die rechtliche Einordnung steht trotzdem in der Verkehrsbezeichnung.
Zwei weitere Regeln schützen vor Täuschung. „Trocken“ oder „dry“ darf nur auf einem Rum stehen, der gar nicht gesüßt wurde, auch nicht zur Abrundung. Andere Spirituosen dürfen sich nicht als „Rum-Art“ oder „Rum-Typ“ ausgeben. Erlaubt ist dagegen, dass etwa ein Whisky ein „Finish im Rumfass“ nennt, solange der Hinweis nur das Fass beschreibt und kleiner gedruckt ist als die Verkehrsbezeichnung.
Herkunft auf dem Rum-Etikett: geschützte Angabe oder Ortsname?
Ein Herkunftsname ist erst dann ein geprüftes Versprechen, wenn er als geografische Angabe eingetragen ist. „Rhum de la Martinique“ mit dem Hinweis auf die AOC und dem Wort „agricole“ steht für das strengste Pflichtenheft, das es für Rum gibt. „Demerara Rum“ und „Ron de Guatemala“ sind ebenfalls im EU-Register eingetragen. „Rhum des Antilles françaises“ ist dagegen eine Sammelangabe für mehrere Inseln.
Andere Ortsnamen können ehrliche Hinweise sein, haben aber keine eingetragene Spezifikation, etwa „Barbados“. Für „Jamaica“ gilt das jamaikanische Recht, nicht das EU-Register. Fantasienamen mit Kapitänen, Schiffen oder Seefahrerbildern sagen über die Herkunft gar nichts. Auch „Navy Rum“ ist kein Rechtsbegriff, sondern ein Verschnitt-Stil. Wer die Herkunft wissen will, sucht den Namen der Brennerei oder des Abfüllers und den Ort, an dem destilliert wurde.
Añejo, Reserva, XO, Solera: Werbewörter und echte Altersangaben
Viele Wörter auf Rumflaschen klingen nach Norm und sind doch keine. Añejo, Reserva, Gran Reserva, Extra Añejo, Gold oder Oro, Dark oder Black, Premium, Single Cask, Small Batch, Navy Strength und Overproof sind Handelsbegriffe ohne einheitliche Regel. Verbindlich werden sie nur, wo ein Landesrecht sie festlegt, etwa das kubanische Pflichtenheft. Eine dunkle Farbe beweist ebenfalls kein Alter, denn Zuckerkulör darf die Farbe anpassen.
Klar geregelt sind dagegen wenige Angaben. Eine Altersangabe wie „8 Jahre“ muss sich in der EU auf den jüngsten Rum in der Flasche beziehen, und die Reifung muss unter amtlicher Steuerkontrolle stattgefunden haben. Auf Martinique bedeuten VO mindestens drei, VSOP mindestens vier und XO mindestens sechs Jahre im Fass. Ein „envelhecido“ aus Madeira hat mindestens drei Jahre Eiche hinter sich, ein Ron de Venezuela mindestens zwei.
Eine Solera-Zahl folgt einer anderen Logik. Sie nennt den ältesten Anteil einer Mischung, nicht den jüngsten. Zacapa hat sein Etikett deshalb zu „Sistema Solera 23“ geändert; laut gängigen Angaben stecken darin Rums von etwa 6 bis 23 Jahren. Solera-Zahlen sind keine Altersangaben im Sinn des EU-Rechts. Die Einzelheiten zu Fass und Alter erklärt die Themenreise „Fass, Klima & Alter“.