
Hefe und Zucker
Hefelager & Dosage
Vier Monate sind das Mindeste. So lange muss der süße Clairette de Die in der Flasche auf seiner Hefe liegen, ehe er in den Handel darf, und das frühestens ab dem 1. März nach der Lese. Verglichen mit Champagner, der mindestens 15 Monate ab Tirage braucht, ist das ein kurzes Lager, und es passt zu einem Wein, der nach Traube schmecken soll, nicht nach Brioche.
Hefeautolyse nennt man den Zerfall der abgestorbenen Hefezellen, der dem Wein mit der Zeit Noten von Brotkruste, Nuss und Gebäck mitgibt. Nach vier Monaten ist davon wenig zu erwarten. Der trockene Clairette de Die muss mindestens neun Monate auf der Hefe liegen, so schreibt es das Pflichtenheft vor, beim Crémant de Die gilt mindestens das EU-Mindestmaß von neun Monaten.
Rütteln heißt, die Flaschen schräg zu stellen und regelmäßig zu drehen, damit die Hefe in den Hals wandert. Ob ein Haus im Diois diesen Schritt von Hand oder maschinell macht, schreibt das Pflichtenheft nicht vor. Beim Degorgieren gilt Ähnliches: Das Pflichtenheft nennt es nur als einen von drei erlaubten Wegen, den Hefesatz loszuwerden.
Die Dosage, der Zuckerzusatz kurz vor dem Verkorken, entfällt beim süßen Typ ganz. Eine Liqueur d’Expédition ist ausdrücklich verboten; die Süße ist der Rest des Traubenzuckers, den die Hefe nicht mehr geschafft hat. Mindestens 35 Gramm vergärbarer Zucker je Liter müssen im Wein bleiben, häufig genannt werden um die 50 Gramm je Liter.
Anders liegt es beim trockenen Clairette de Die: Nach der Versanddosage dürfen höchstens 15 Gramm Zucker je Liter im Wein sein. Das deckt die Stufe Brut (unter 12 Gramm) und den Beginn von Extra Dry (12 bis 17 Gramm) ab. Beim Crémant de Die muss der Zuckergehalt wie bei jedem Crémant unter 50 Gramm je Liter bleiben.