Gustofolio
WissensweltManufakturen
ErfassenSammlungGeschmackGenießenTeilen
Roadmap
WissensweltManufakturenErfassenSammlungGeschmackGenießenTeilenBeta-RoadmapKonto erstellen
AnmeldenKonto erstellen
GetränkelexikonLexikonWissensreiseReisenThemenweltenThemenAlle ArtikelArtikelCocktailrezepteCocktails
  1. Alle Reisen
  2. ›
  3. Schaumwein-Reise
  4. ›
  5. Recht & Etikett
  6. ›
  7. Kapitel 9 von 9
Prosecco, Cava, Franciacorta: Wie Schaumwein-Namen geschützt sind

Geschützte Herkunft

Prosecco, Cava, Franciacorta: Wie Schaumwein-Namen geschützt sind

Prosecco, Cava, Champagne und Franciacorta sind in der EU geschützte Ursprungsbezeichnungen: Nur Wein aus dem festgelegten Gebiet, nach den Regeln seiner Produktspezifikation, darf den Namen tragen. Auch Anspielungen mit Zusätzen wie „Art“ oder „Typ“ sind verboten. AOC, DOC, DOCG und DO sind die nationalen Siegel.

Was bedeutet g.U. bei Schaumwein?

Hinter jedem großen Schaumweinnamen steht ein Dokument, das kaum ein Käufer je liest. Die Produktspezifikation legt fest, wo die Trauben wachsen dürfen, welche Sorten zugelassen sind, wie gepresst, vergoren und gereift wird. Wer sich daran hält und kontrolliert wird, darf den Namen führen. Die EU fasst all das unter dem Begriff geschützte Ursprungsbezeichnung zusammen, kurz g.U. Die Mitgliedstaaten verwenden dafür ihre eigenen Kürzel: AOC in Frankreich, DOC und DOCG in Italien, DO in Spanien, Sekt b.A. in Deutschland und Sekt g.U. in Österreich.

Der Schutz reicht weit. Die EU-Marktordnung verbietet nicht bloß die Verwendung des Namens für fremde Weine, sondern auch Nachahmungen und Anspielungen. Das gilt selbst dann, wenn der wahre Ursprung angegeben ist oder der Name mit Wörtern wie „Art“, „Typ“, „Verfahren“ oder „Nachahmung“ verbunden wird. Ein Schaumwein „nach Prosecco-Art“ oder „im Champagner-Stil“ ist deshalb nicht zulässig. Wie streng das gemeint ist, zeigt das Verbot der méthode champenoise aus der fünften Station.

Der Fall Glera: Warum Prosecco keine Rebsorte mehr ist

Bis 2009 hieß die wichtigste Traube des Prosecco selbst Prosecco. Das war ein Problem, denn Rebsortennamen sind frei. Jeder Erzeuger der Welt hätte Prosecco-Reben pflanzen und den Namen auf sein Etikett schreiben können. Italien zog deshalb die Notbremse: Mit einem Ministerialdekret vom 17. Juli 2009, wirksam ab dem 1. Januar 2010, wurde die Rebsorte in der EU in Glera umbenannt. Prosecco ist seitdem nur noch eine geschützte Herkunft.

Um den Namen an einen Ort zu binden, bezog man das Dorf Prosecco bei Triest in das Gebiet ein, obwohl es weit östlich der Hügel von Conegliano und Valdobbiadene liegt. Die DOC umfasst heute neun Provinzen in Venetien und Friaul-Julisch Venetien und verlangt mindestens 85 % Glera. Darüber stehen zwei DOCG, Conegliano Valdobbiadene, DOC seit 1969 und DOCG seit 2009, und Asolo. Der Fall gilt als Lehrstück dafür, wie eine Region ihren Namen vom Sortennamen löst.

Cava und Franciacorta: Namen, die eine Methode einschließen

Manche Herkunftsnamen garantieren zugleich das Verfahren. Cava ist in Spanien durch einen Ministerialerlass vom 27. Februar 1986 als Bezeichnung reserviert, das Reglement folgte am 14. November 1991. Jede Cava entsteht durch traditionelle Flaschengärung. Ungewöhnlich ist, dass die Ursprungsbezeichnung nicht an eine einzige Landschaft gebunden ist. Rund 95 % stammen zwar aus dem Gebiet um Barcelona, seit der Zonierung von 2020 gehören aber auch Flächen im Ebro-Tal und in der Extremadura dazu.

Franciacorta am Iseosee in der Lombardei wurde 1967 DOC und 1995 DOCG, beschränkt auf Schaumwein aus Flaschengärung mit mindestens 18 Monaten auf der Hefe. Seit dem 1. August 2003 muss das Kürzel DOCG auf dem Etikett nicht einmal mehr stehen. Der Name Franciacorta reicht als Garantie, ähnlich wie Champagne. Beide zeigen, wie eine Herkunft so bekannt werden kann, dass ihr Name allein Ort, Methode und Mindestreife zugleich bezeichnet.

Champagne: der älteste Kampf um einen Schaumweinnamen

Kein Schaumwein verteidigt seinen Namen so lange wie der Champagner. Erste gemeinsame Klagen der Erzeuger gab es schon 1843, das Gesetz vom 6. Mai 1919 grenzte das Gebiet ab, 1936 wurde die AOC per Dekret festgelegt. Seit 1941 wacht das Comité Champagne über den Namen und geht gegen Missbrauch vor. Auch Deutschland musste sich fügen: Nach dem Versailler Vertrag durften deutsche Kellereien ihre Schaumweine nicht mehr Champagner nennen, und das Wort Sekt setzte sich endgültig durch.

Für Käufer ist der Herkunftsschutz vor allem eine Lesehilfe. Steht ein geschützter Name auf der Flasche, gilt ein überprüftes Regelwerk, auch wenn es auf dem Etikett nicht im Einzelnen erklärt wird. Fehlt er, hilft der Blick auf Kategorie, Herkunftszeile und Methode. Dieselbe Technik und dieselben Rebsorten können anderswo hervorragende Schaumweine ergeben, nur den geschützten Namen dürfen sie nicht tragen.

Kurz unterschieden

Prosecco DOC
Neun Provinzen in Venetien und Friaul, mindestens 85 % Glera; Spumante, Frizzante oder still, meist im Tank.
Cava
Spanische DO mit Pflicht zur traditionellen Flaschengärung; rund 95 % aus dem Gebiet um Barcelona.
Franciacorta
DOCG seit 1995, nur Flaschengärung, mindestens 18 Monate Hefe; der Name allein genügt auf dem Etikett.
Champagne
AOC seit 1936, Name samt Anspielungen wie méthode champenoise geschützt; Gebiet abgegrenzt seit 1919.

Dazu im Lexikon

Prosecco im LexikonCava im LexikonChampagner im LexikonSekt, Champagner, Prosecco im Vergleich
ZurückBlanc de Noirs, Rotling, Steillage, Jahrgang: weitere EtikettbegriffeGeschafftZur Übersicht

Bilder mit KI erstellt · Texte KI-gestützt, redaktionell geprüft