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Blanc de Noirs, Rotling, Steillage, Jahrgang: weitere Etikettbegriffe

Freiwillige Angaben

Blanc de Noirs, Rotling, Steillage, Jahrgang: weitere Etikettbegriffe

Blanc de Noirs heißt beim Sekt: weiß gekeltert aus roten Trauben. Rotling verlangt einen Verschnitt weißer und roter Trauben, Steillage mindestens 30 % Hangneigung. Jahrgang und Rebsorte dürfen nur auf dem Etikett stehen, wenn mindestens 85 % der Trauben aus diesem Jahr und dieser Sorte stammen.

Blanc de Noirs: weißer Sekt aus roten Trauben

Der Saft fast aller roten Trauben ist hell. Die Farbe sitzt in der Schale und gelangt nur in den Wein, wenn Saft und Schalen eine Weile zusammen bleiben. Presst man rote Trauben sofort und sanft, entsteht ein heller Most. Genau daraus wird ein Blanc de Noirs, wörtlich Weißer aus Schwarzen. Die deutsche Weinverordnung erlaubt den Begriff ausdrücklich für Schaumwein, Qualitätsschaumwein und Perlwein, wenn die roten Trauben wie Weißwein gekeltert wurden und der Wein eine weißweintypische Farbe hat.

Ein leichter Lachs- oder Kupferschimmer kann vorkommen, ein klares Rosé ist dagegen kein Blanc de Noirs mehr. In Deutschland dienen vor allem Spätburgunder und Schwarzriesling als Grundlage, international Pinot Noir und Meunier. Das Gegenstück heißt Blanc de Blancs, Weißer aus Weißen, und meint einen Schaumwein nur aus weißen Trauben, beim Champagner meist Chardonnay. Was beide Stile im Glas unterscheidet, erklärt die Reise zum Champagner.

Rotling-Sekt und Rosé-Sekt: Was ist der Unterschied?

Bei Rotling geht es um einen Verschnitt, bevor überhaupt Wein entsteht. Weiße und rote Trauben oder ihre Maische, also die zerquetschten Beeren samt Schalen, werden gemeinsam verarbeitet. Das Ergebnis ist hellrot und eine deutsche Spezialität, bekannt etwa als Schillerwein aus Württemberg. Ein Sekt darf nach Paragraf 32 der Weinverordnung nur dann Rotling heißen, wenn auch sein Grundwein selbst Rotling heißen dürfte.

Ein Rosé-Sekt entsteht dagegen meist aus roten Trauben, deren Saft nur kurz Kontakt mit den Schalen hatte. Bei Stillwein ist es in der EU verboten, Rosé durch Mischen von Weiß- und Rotwein herzustellen. Die Champagne erlaubt diesen Weg für ihren Rosé dagegen ausdrücklich: Weißer und roter Champagnerwein werden vor der zweiten Gärung verschnitten. Wer Rosé-Sekt und Rosé-Champagner vergleicht, vergleicht also oft zwei verschiedene Wege zur Farbe.

Steillage auf dem Sektetikett

Auf manchen Sektflaschen steht ein Wort, das man eher von Rieslingen der Mosel kennt: Steillage oder Steillagenwein. Paragraf 34b der Weinverordnung erlaubt ihn auch für Sekt b.A., wenn die Trauben von Flächen mit mindestens 30 % Hangneigung stammen. Solche Lagen gibt es vor allem an Mosel, Mittelrhein, Ahr und in Teilen von Rheingau, Franken und Württemberg.

Der Begriff beschreibt Arbeit, keine Qualitätsstufe. In Steillagen fahren kaum Maschinen, gelesen wird von Hand, der Aufwand pro Hektar ist ein Vielfaches höher. Für Sekt passt das gut, weil die Handlese ganze, unverletzte Trauben liefert. Eine Garantie für einen besseren Sekt ist das Wort trotzdem nicht. Es sagt dem Käufer nur, woher die Trauben kommen und unter welchen Bedingungen sie gewachsen sind.

Jahrgang und Rebsorte: die 85-Prozent-Regel

Die meisten Sekte tragen keinen Jahrgang. Kellereien mischen Grundweine aus mehreren Jahren, um jedes Jahr denselben Stil zu treffen. Steht doch ein Jahr auf dem Etikett, müssen nach EU-Recht mindestens 85 % der Trauben in diesem Jahr gelesen worden sein. Dieselbe Schwelle gilt für eine einzelne Rebsorte. Werden zwei oder mehr Sorten genannt, müssen sie zusammen den ganzen Wein ausmachen und in absteigender Reihenfolge ihres Anteils stehen.

Manche Begriffe machen die Angabe zur Pflicht. Ein Winzersekt muss Rebsorte und Jahrgang nennen. Die Champagne setzt für Jahrgangschampagner eigene Regeln, darunter 36 Monate Reife ab der Abfüllung zur zweiten Gärung, und der Jahrgang muss dort sogar auf dem Korken stehen. Freiwillig bleibt dagegen das Degorgierdatum, das viele Erzeuger von Flaschengärung inzwischen angeben. Wie man es liest und was es über die Reife verrät, zeigt die Reise zum Lagern.

Kurz unterschieden

Blanc de Noirs
Aus roten Trauben wie Weißwein gekeltert, weißweintypische Farbe; in Deutschland auch für Sekt und Perlwein erlaubt.
Blanc de Blancs
Nur aus weißen Trauben; beim Champagner meist reiner Chardonnay.
Rotling-Sekt
Grundwein aus weißen und roten Trauben oder Maische gemeinsam gekeltert; nur zulässig, wenn der Grundwein Rotling heißen darf.
Rosé-Champagner
Darf laut AOC-Regeln durch Verschnitt von weißem und rotem Wein vor der zweiten Gärung entstehen oder durch Maischekontakt.

Dazu im Lexikon

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