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Pflichtangaben auf dem Schaumwein-Etikett

Was stehen muss

Pflichtangaben auf dem Schaumwein-Etikett

Auf jedes Schaumwein-Etikett gehören die Kategorie, etwa Sekt, die Geschmacksangabe wie Brut, der Alkoholgehalt, die Füllmenge, die Herkunft, der Hersteller oder Verkäufer, der Hinweis auf Sulfite und seit Dezember 2023 der Brennwert. Zutaten und Nährwerte dürfen hinter einem QR-Code stehen.

Welche Angaben sind auf dem Sektetikett Pflicht?

Die Rückseite einer Sektflasche wirkt oft wie Kleingedrucktes ohne Ordnung. Dahinter steckt aber eine feste Liste, die das EU-Weinrecht für alle Weinbauerzeugnisse vorgibt und für Schaumwein an mehreren Stellen verschärft. Ganz oben steht die Kategorie, also die rechtliche Schublade, in die das Getränk fällt: Schaumwein, Qualitätsschaumwein, aromatischer Qualitätsschaumwein oder Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure. Das deutsche Wort Sekt ersetzt dabei die Angabe Qualitätsschaumwein, beides zusammen muss nicht auf der Flasche stehen.

Dazu kommen der vorhandene Alkoholgehalt in Volumenprozent, das Nennvolumen, also die Füllmenge wie 0,75 l, und die Herkunft. Trägt ein Sekt eine geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), erscheint ihr Name auf dem Etikett, etwa Champagne, Cava oder ein deutsches Anbaugebiet wie die Pfalz. Allergene müssen mit dem Wort „Enthält“ eingeleitet werden. Beim Schaumwein ist das fast immer der Hinweis auf Sulfite, denn Schwefel schützt den Wein vor Sauerstoff und unerwünschten Mikroben. Wurden Ei- oder Milcheiweiß zur Klärung eingesetzt und bleiben davon Spuren im Wein, gehören auch sie in diese Zeile.

Warum muss beim Sekt die Süße auf dem Etikett stehen?

Beim Stillwein darf der Erzeuger selbst entscheiden, ob er trocken oder halbtrocken auf die Flasche schreibt. Beim Schaumwein hat er diese Wahl nicht, die Zuckerangabe ist Pflicht. Jede Flasche trägt einen der sieben Begriffe von Brut nature bis mild, und jeder steht für eine feste Spanne in Gramm Zucker pro Liter. Wer dabei Extra Dry für besonders herb hält, irrt: Mit 12 bis 17 g/l liegt diese Stufe über Brut, und trocken mit 17 bis 32 g/l noch einmal deutlich darüber.

Der tatsächliche Zuckergehalt darf höchstens um 3 g/l von der Angabe abweichen. Passen zwei Begriffe zugleich, weil sich die Spannen überschneiden, wählt der Hersteller einen davon. Alle Grenzwerte, die Toleranz und die Frage, warum überhaupt Zucker in den Sekt kommt, erklärt die Reise zu Süße und Dosage ausführlich. Für das Etikett genügt hier die Regel, dass diese Angabe auf keiner Schaumweinflasche fehlen darf.

Hersteller statt Abfüller: Was beim Schaumwein anders ist

Beim Stillwein nennt das Etikett den Abfüller. Für Schaumwein aus der EU verlangt das Recht stattdessen den Hersteller oder den Verkäufer, gekennzeichnet mit Wörtern wie „Hersteller“, „hergestellt von“ oder „Verkäufer“. Das hat einen handfesten Grund: Der entscheidende Arbeitsschritt, die zweite Gärung samt Hefelager, findet in der Sektkellerei statt und oft nicht dort, wo der Grundwein entstanden ist. Wer die Trauben gelesen hat, steht deshalb bei vielen Markensekten gar nicht auf der Flasche.

Eine zweite Besonderheit betrifft einfache Schaumweine. Stammt die Kohlensäure ganz oder teilweise aus der Gasflasche statt aus der Gärung, lautet die Kategorie Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure, und das Etikett muss den Satz „durch Zusatz von Kohlensäure erzeugt“ tragen. Erlaubt ist das Verfahren nur für Wein ohne geschützte Herkunft. Ein Sekt b.A., ein Champagner oder ein Crémant mit zugesetzter Kohlensäure ist damit ausgeschlossen.

Für Sekt b.A. schreibt die deutsche Weinverordnung in Paragraf 33a sogar die Aufmachung vor: Er muss in einer Schaumwein-Glasflasche mit pilzförmigem Stopfen, Haltevorrichtung und Folie verkauft werden. Die Haltevorrichtung ist die Agraffe, das Drahtkörbchen über dem Korken. Nur Flaschen bis 0,20 l dürfen anders verschlossen sein.

Zutaten und Nährwerte: Was hinter dem QR-Code steht

Seit dem 8. Dezember 2023 gelten für Wein und Schaumwein Kennzeichnungspflichten, die es bei den meisten Lebensmitteln schon lange gibt. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2021/2117. Auf dem Etikett selbst muss der Brennwert je 100 ml stehen, in Kilojoule und Kilokalorien. Die vollständige Zutatenliste und die übrige Nährwerttabelle dürfen über einen QR-Code abrufbar sein. Hinter diesem Code darf nur die Pflichtinformation liegen, keine Werbung und keine Erfassung von Nutzerdaten.

In der Zutatenliste eines Sekts tauchen dann Wörter auf, die man aus dem Supermarktregal kaum kennt: Fülldosage und Versanddosage zum Beispiel, also die Zuckerlösung für die zweite Gärung und die Mischung, die nach dem Degorgieren den Geschmack einstellt. Ältere Flaschen ohne Brennwert sind übrigens kein Verstoß. Schaumwein, der vor dem Stichtag fertig hergestellt war, durfte mit dem alten Etikett weiterverkauft werden. Fertig heißt beim Schaumwein, dass die zweite Gärung abgeschlossen ist und der Wein seinen Alkoholgehalt und seinen Überdruck erreicht hat.

Kurz unterschieden

Qualitätsschaumwein
Mindestens 3,5 bar und Kohlensäure nur aus der Gärung; auf Deutsch darf er einfach Sekt heißen.
Schaumwein + CO₂
Kohlensäure ganz oder teilweise zugesetzt; Pflichtsatz „durch Zusatz von Kohlensäure erzeugt“, nie mit geschützter Herkunft.
Sekt b.A.
Zusätzlich Pflicht: amtliche Prüfungsnummer, Anbaugebiet und Sektflasche mit Pilzstopfen und Agraffe.

Dazu im Lexikon

Weinetikett lesen: alle Angaben im ÜberblickBrut, Extra Dry und Co. im LexikonWas die Dosage im Schaumwein bewirkt
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