
Steuer pro Flasche
Sektsteuer: Wie hoch ist sie, seit wann gibt es sie, was kommt 2027?
Die Sektsteuer, amtlich Schaumweinsteuer, beträgt 1,36 Euro je Liter Schaumwein, also 1,02 Euro je 0,75-Liter-Flasche. Unter 6 % Alkohol sind es 51 Cent je Liter. Eingeführt wurde sie 1902. Ein Kabinettsentwurf sieht ab 2027 eine Erhöhung um 20 Prozent vor, beschlossen ist sie noch nicht.
Wie hoch ist die Sektsteuer pro Flasche?
Im Gesetz steht der Satz je Hektoliter, im Alltag rechnet man besser pro Flasche. Paragraf 2 des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes legt für Schaumwein mit mindestens 6 Prozent Alkohol 1,36 Euro je Liter fest. Auf eine Standardflasche von 0,75 Litern entfallen damit 1,02 Euro. Für Schaumwein mit weniger als 6 Prozent Alkohol gilt ein ermäßigter Satz von 51 Cent je Liter.
Die Steuer ist eine Verbrauchsteuer und hängt nur an der Menge, nicht am Preis. Ein einfacher Markensekt und ein Champagner zahlen deshalb denselben Betrag je Flasche. Beim günstigen Sekt macht sie einen großen Teil des Ladenpreises aus, beim teuren Champagner kaum. Auf den Verkaufspreis samt Sektsteuer kommt zusätzlich die Umsatzsteuer. Stillwein dagegen ist in Deutschland von einer eigenen Verbrauchsteuer frei.
Die Steuer gilt für jeden Schaumwein, der in Deutschland in den Verkehr kommt, gleich wo er entstanden ist. Champagner, Cava, Crémant und Prosecco Spumante zahlen beim Import denselben Satz wie deutscher Sekt. Fällig wird sie, wenn die Flaschen das Steuerlager verlassen, also das Lager einer Kellerei oder eines Importeurs, in dem unversteuerte Ware liegen darf. Sekt, der ins Ausland geht, bleibt in Deutschland steuerfrei und wird im Zielland nach dessen Regeln besteuert.
Was zählt als Schaumwein? Perlwein, Frizzante, alkoholfrei
Paragraf 1 des Gesetzes bestimmt, wann ein Getränk steuerlich Schaumwein ist. Entscheidend sind zwei Merkmale: Entweder steckt es in einer Flasche mit Schaumweinstopfen und besonderer Haltevorrichtung, also dem Pilzkorken mit Agraffe, oder es hat bei 20 °C mindestens 3 bar Überdruck aus gelöster Kohlensäure. Dazu muss der Alkoholgehalt zwischen 1,2 und 15 Prozent liegen.
Daraus erklären sich zwei Beobachtungen im Regal. Perlwein wie Prosecco Frizzante oder Secco bleibt unter 3 bar und trägt oft einen Schraubverschluss oder einen Korken mit Bindfaden statt einer Agraffe. So fällt keine Schaumweinsteuer an. Und alkoholfreier Sekt liegt unter der Grenze von 1,2 Prozent, er ist von dieser Steuer ebenfalls ausgenommen. Das Gesetz erfasst außerdem Zwischenerzeugnisse wie Sherry, Portwein und Madeira, die eigene Sätze haben.
Seit wann gibt es die Sektsteuer?
Der Reichstag führte die Steuer 1902 ein, in Kraft trat sie am 1. Juli 1902, um die kaiserliche Kriegsflotte mitzufinanzieren. Die Flotte gibt es längst nicht mehr, die Steuer schon. Ihre Geschichte mit Unterbrechungen erzählt die Reise zur Geschichte des Schaumweins ausführlich.
Heute ist sie eine gewöhnliche Bundessteuer ohne Zweckbindung. Seit dem 1. Juli 2009 steht sie im Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz. Wie viel sie einbringt, zeigt die Statistik: Für 2025 meldete das Statistische Bundesamt rund 240,1 Millionen Liter versteuerten Schaumwein. Bei 1,36 Euro je Liter bringt die Sektsteuer dem Bund damit Jahr für Jahr Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe. Die Steuer fließt in den allgemeinen Haushalt, eine Bindung an einen bestimmten Zweck gibt es nicht.
Sektsteuer 2027: Was ist geplant?
Im Sommer 2026 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027. Er sieht vor, die Schaumweinsteuer um 20 Prozent anzuheben. Für Schaumwein ab 6 Prozent Alkohol stiege der Satz von 1,36 auf 1,632 Euro je Liter. Je Standardflasche wären das rund 1,22 statt 1,02 Euro, also etwa 20 Cent mehr.
Gesetz ist das noch nicht. Der Entwurf muss durch das parlamentarische Verfahren, und Abgeordnete der Unionsfraktion haben angekündigt, die Erhöhung verhindern zu wollen. Sie verweisen auf die schwierige Lage der Weinwirtschaft, deren Sektabsatz seit Jahren sinkt. Ob und in welcher Höhe die Sektsteuer 2027 steigt, entscheidet also der Bundestag. Bis dahin gilt der Satz von 136 Cent je Liter.