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Malz & Getreide in der Region Tokio & Yokohama

Malzanteil entscheidet

Malz & Getreide

Wie viel Malz muss in japanischem Bier stecken? Das Steuerrecht gibt die Antwort, und sie hat sich verändert. Lange galt: Als „Bier“ (biiru) zählte nur, was mindestens zwei Drittel Malz enthielt. Seit der Änderung des Alkoholsteuergesetzes 2018 reicht die Hälfte, und erlaubt sind außerdem Zutaten wie Reis, Mais, Stärke und Zucker in begrenzten Mengen, dazu Früchte und Gewürze.

Malz ist gedarrtes, zum Keimen gebrachtes Getreide, meist Gerste. Japan baut nur wenig Braugerste an, Kirin, Asahi und die anderen Konzerne beziehen den größten Teil ihres Malzes aus dem Ausland. Der Reis im Sud ist kein Fremdkörper, sondern gehört zur Rezeptur vieler Lager. Er macht das Bier leichter und trockener.

Dazu kommt ein steuerlicher Sonderweg. Bier mit weniger Malz hieß Happōshu, wörtlich „schäumender Alkohol“. Es entstand in den 1990er Jahren, weil die Steuer auf Bier hoch war und sich ein geringerer Malzanteil lohnte. Die Industrie ging weiter und brachte Getränke auf Basis von Erbsenprotein oder Sojaeiweiß heraus, die als „dritte Kategorie“ oder „neues Genre“ liefen. Sie schmecken bierähnlich, sind aber nach japanischem Recht kein Bier.

Seit dem 1. Oktober 2026 ist dieses Spiel vorbei. Nach drei Stufen in den Jahren 2020, 2023 und 2026 gilt für alle bierähnlichen Getränke derselbe Satz von 54,25 Yen je Dose zu 350 Millilitern. Das Bier wurde dadurch um 9,1 Yen billiger, Happōshu und die dritte Kategorie um 7,26 Yen teurer.

Zum Vergleich: In Deutschland erlaubt § 9 des Vorläufigen Biergesetzes für untergäriges Bier nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser. Japan führt statt einer kurzen Liste eine lange Grenze: Das Gesetz zählt Anteile, und der Steuersatz folgt der Rechnung.

Dazu im Lexikon

Malz und Hopfen: Die ZutatenAlkoholfreies Bier erklärt
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