
Birne mit Siegel
Region & Geschichte
Zwischen Kocher, Jagst und Tauber ziehen sich Hochstammbirnen über die Hänge der Hohenloher Ebene, im Frühjahr weiß von Blüten, im Herbst gelb vom Fallobst im Gras. Aus den kleinen, herben Früchten brennen Bauern Birnenbrand, im Alltag meist Birnenwasser genannt. Der Obstbrand gehört hier zum Hof wie die Streuobstwiese dahinter.
Seit 2022 ist der Name EU-weit geschützt. Beantragt wurde der Schutz für den Hohenloher Birnenbrand und das Hohenloher Birnenwasser schon 2019, die Kommission trug beide Namen mit der Verordnung (EU) 2022/888 vom 31. Mai 2022 ein. Den Anstoß gab nach Angaben des Landes Baden-Württemberg ein Genussgipfel 2015 in Schwäbisch Hall, bei dem Birnenbrände der Region neben regionalem Käse standen.
Was der Name verlangt, ist überschaubar und streng zugleich. Die Birnen müssen in Hohenlohe gewachsen sein, gebrannt wird ebenfalls dort. Verarbeitet werden nur Sorten, die in der Gegend seit Jahrhunderten heimisch sind und auf starkwüchsigen Unterlagen wachsen, also auf Hochstämmen. Tafelbirnen wie Williams Christ sind ausgeschlossen. Fertig abgefüllt hat der Brand mindestens 38 % vol.
Wer in Deutschland Schnaps brennen darf, regelt das Alkoholsteuergesetz. Zu Hause ohne Erlaubnis zu brennen ist verboten, auch für den eigenen Bedarf. Erlaubt ist es Abfindungsbrennereien, meist landwirtschaftlichen Betrieben, die höchstens 300 Liter reinen Alkohol im Jahr erzeugen und dafür pauschal besteuert werden. Wer Birnen vom eigenen Baum, aber kein Gerät hat, lässt sie dort brennen. Er heißt dann Stoffbesitzer und darf höchstens 50 Liter reinen Alkohol im Jahr gewinnen.
Das Branntweinmonopol endete für Obst- und Abfindungsbrennereien am 31. Dezember 2017. Seitdem gilt die Erlaubnis einer Person, nicht mehr dem Hof. Der Gesetzgeber begründet die ermäßigte Steuer mit dem Erhalt der Streuobstwiesen, und genau die prägen Hohenlohe.