
Höfe am Hang
Region & Geschichte
Wer das Kinzigtal bei Haslach hinauffährt, sieht die Schwarzwaldhöfe weit oben am Hang liegen, jeden mit eigenem Obstgarten und manche mit einem kleinen Brennhäusle neben dem Backhaus. Im mittleren Schwarzwald brannte man selten für den Markt in der Stadt. Man brannte, weil Obst und Knollen übrig waren und ein Hof möglichst viel selbst verwerten musste.
Das Wissen kam, wie fast überall, aus Klöstern und Apotheken, wo man im Mittelalter „aqua vitae“ als Arznei destillierte. Die Bauern übernahmen es später für ihr Fallobst. Wie so ein Hof samt Nebengebäuden aussah, zeigt das Freilichtmuseum Vogtsbauernhof in Gutach: Das Haupthaus stammt von 1612, und zu den Nebengebäuden gehört ein Backhaus mit Brennerei.
Wie ist es heute geregelt, wenn ein Hof brennen will? Der Weg führt über die Abfindungsbrennerei. Ein Betrieb mit mindestens 3 Hektar, bei Intensivobst oder Wein mit 1,5 Hektar, darf mit Erlaubnis des Hauptzollamts bis zu 300 Liter reinen Alkohol im Jahr brennen. Die Menge wird nicht gemessen, sondern aus dem Rohstoff mit amtlichen Ausbeutesätzen errechnet. Daher kommt das Wort Abfindung.
Bis zum 31. Dezember 2017 hing dieses Recht am Hof selbst, geregelt vom Branntweinmonopol. Seit 2018 gilt das Alkoholsteuergesetz, und die Erlaubnis hängt nicht mehr am Hof, sondern an einer Person. Wer einen Hof erbt, muss sie binnen drei Monaten neu beantragen, die Bearbeitung zog sich teils über ein Jahr hin. Wer keine eigene Brennblase besitzt, aber eigenes Obst, darf als Stoffbesitzer bis zu 50 Liter reinen Alkohol im Jahr in einer fremden Abfindungsbrennerei brennen lassen.
Ist Schnaps brennen erlaubt, wenn man es nur für sich macht? Nein, auch der Eigenbedarf braucht diese Erlaubnis. Die oft genannten zwei Liter sind lediglich die Grenze, ab der ein Brenngerät angezeigt werden muss. Bundesweit liefen 2023 noch 10 931 Abfindungsbrennereien. Der Rossler besitzt keinen eigenen Schutznamen im EU-Register, obwohl er als badische Besonderheit gilt, während einzelne Schwarzwälder Obstbrände dort stehen.