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Region & Geschichte in der Region Mosel & Saar

Winzer und Erlaubnis

Region & Geschichte

Darf ein Winzer an der Mosel Tresterbrand brennen? Ja, aber nur mit einer Erlaubnis des Hauptzollamts. Wer Trauben anbaut, kann in Deutschland eine Abfindungsbrennerei führen, sobald der Betrieb mindestens 1,5 Hektar Wein oder Intensivobst bewirtschaftet. Der Alkohol wird dabei nicht gemessen, sondern aus der Rohstoffmenge und einem amtlichen Ausbeutesatz errechnet, und jeder Brennvorgang muss vorher angemeldet werden.

Das Gesetz nennt als erlaubte Rohstoffe ausdrücklich Wein samt Hefe und Trester. Für das Moseltal ist das der Schlüsselsatz. Wo andernorts Kirschen und Birnen in die Blase wandern, brennen Moselwinzer, was der Wein übrig lässt: Schalen, Kerne und Stiele nach dem Keltern, dazu die Hefe, die sich nach der Gärung am Fassboden absetzt. Höchstens 300 Liter reinen Alkohol im Jahr darf eine solche Brennerei erzeugen, das bleibt ein Nebengeschäft neben dem Wein.

Der Rohstoff fällt an der Mosel seit der Römerzeit an. Römische Grabsteine und das Neumagener Weinschiff aus der ersten Hälfte des dritten Jahrhunderts belegen frühen Weinbau, und Trier gründeten die Römer 16 v. Chr. Wo gekeltert wird, bleibt Trester, und was bleibt, lässt sich destillieren. Dass der Riesling hier so verbreitet ist, geht auf eine Verordnung des Trierer Kurfürsten Clemens Wenzeslaus von 1787 zurück.

Bis Ende 2017 lief das Brennen unter dem Branntweinmonopol, für Obst- und Abfindungsbrennereien endete es am 31. Dezember 2017. Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Alkoholsteuergesetz. Das alte Brennrecht, das am Hof hing, wich einer Erlaubnis für eine bestimmte Person. Wer einen Betrieb übernimmt, muss binnen drei Monaten eine eigene beantragen.

Einen eigenen geschützten Namen für Tresterbrand von der Mosel führt das EU-Register der Spirituosen nicht. Geschützt ist der Wein, nicht der Brand. Heute bieten einzelne Weingüter Riesling-Trester an, etwa Dr. Loosen in Bernkastel-Kues; nach Angaben des Hauses entsteht er aus Schalen und Kernen von Riesling-Trauben nach dem Keltern. Brennen ohne amtliche Erlaubnis bleibt auch im Weinland verboten.

Dazu im Lexikon

Wie Italien seinen Tresterbrand Grappa nennt und regelt
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