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Schwarzbrennen: zwischen Romantik und Strafbarkeit

Schwarzbrennen und Recht

Schwarzbrennen: zwischen Romantik und Strafbarkeit

Schwarzbrennen heißt Alkohol ohne Erlaubnis herstellen, und das ist in Deutschland verboten, auch in kleinen Mengen für den Eigenbedarf. Wer es trotzdem tut, schuldet die Alkoholsteuer und riskiert ein Strafverfahren. Dazu kommt ein Gesundheitsrisiko, weil niemand die Qualität kontrolliert.

Woher die Romantik des Schwarzbrennens kommt

Die Hütte im Wald, der Kessel im Keller, der Nachbar, der einmal im Jahr eine Flasche ohne Etikett vorbeibringt: Schwarzbrennen hat einen Ruf zwischen Abenteuer und Heimatfilm. Der Ruf hat historische Gründe. Über Jahrhunderte war Brennen ein Recht, das Obrigkeiten verliehen oder verweigerten. Im Renchtal bei Oberkirch etwa durften Bauern seit 1726 überschüssiges Obst brennen, verliehen vom Straßburger Bischof. Wer kein solches Recht hatte, brannte heimlich, und der eigentliche Gegner war oft die Steuer.

In Deutschland lag das Brennen rund ein Jahrhundert lang unter dem Branntweinmonopol des Staates. Für Obstbrenner endete es am 31. Dezember 2017, seitdem gilt das Alkoholsteuergesetz. Geblieben ist der Grundsatz, dass Alkohol nur mit Erlaubnis gewonnen werden darf. Die Romantik der heimlichen Brennerei verschweigt, dass sich daran nichts geändert hat.

Ist Schwarzbrennen strafbar? Was das Gesetz sagt

Nach dem Alkoholsteuergesetz darf Alkohol grundsätzlich nur in einer Verschlussbrennerei unter Steueraufsicht gewonnen werden. Ausnahmen gibt es nur für Abfindungsbrennereien mit Erlaubnis und für Stoffbesitzer, die ihr eigenes Obst in einer solchen Brennerei brennen lassen. Eine Freimenge für den Eigenbedarf existiert nicht. Die oft gehörten zwei Liter betreffen nur die Anzeigepflicht beim Kauf von Brenngeräten, keine Erlaubnis zum Brennen.

Wer ohne Erlaubnis brennt, entzieht den Alkohol der Steuer. Das Hauptzollamt fordert die Alkoholsteuer nach, und es drohen Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Auch Käufer sind nicht automatisch auf der sicheren Seite: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Abnehmer von schwarz gebranntem Alkohol als Steuerhehler für die Steuer haften kann. In Österreich ist privates Schwarzbrennen ebenfalls verboten, in der Schweiz untersteht das Brennen der Aufsicht des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit.

Ist Selbstgebranntes reiner? Die Gesundheitsfrage

Ein beliebtes Argument lautet, Selbstgebranntes sei natürlicher als Ware aus dem Handel. Das Gegenteil kann der Fall sein. Ein zugelassener Brenner arbeitet mit geeigneten Geräten, kennt die Grenzwerte für Methanol und Blausäure und muss sie einhalten. Bei einem Schwarzbrand misst niemand nach, und das Gefühl des Brenners ist die einzige Kontrolle.

Die Risiken sind konkret. Methanol entsteht in jeder Obstmaische, und das Abtrennen des Vorlaufs senkt es nur teilweise. Zerschlagene Steinobstkerne setzen Blausäure frei, aus der unter Licht das krebsverdächtige Ethylcarbamat entstehen kann. Ungeeignete Geräte können zusätzliche Stoffe ins Destillat bringen. Kein Heimgerät ersetzt das Labor, mit dem Brennereien und Lebensmittelüberwachung Spirituosen prüfen.

Wer heimlich brennt, kann zudem nicht offen fragen. Er gibt keine Proben ins Labor und bespricht seine Fehler nicht mit erfahrenen Brennern. Zugelassene Brennereien arbeiten dagegen unter Aufsicht, und viele lassen ihre Brände bei Prämierungen blind bewerten. Beim Zuger Kirsch prüft eine Kommission die Brände sogar jedes Jahr. Diese Offenheit ist der eigentliche Unterschied zwischen einem guten Hofbrand und einem Schwarzbrand: Der eine muss sich messen lassen, der andere versteckt sich.

Legal zum eigenen Brand: Stoffbesitzer und Brennereibesuch

Wer eigenes Obst hat und daraus einen Brand möchte, braucht keinen Kessel im Keller. In Deutschland kann man als Stoffbesitzer das eigene Obst in einer Abfindungsbrennerei brennen lassen, bis zu 50 Liter reinen Alkohol im Jahr und eine Person je Haushalt. Die Brennerei übernimmt das Brennen, der Vorgang wird beim Zoll angemeldet, und am Ende steht ein Brand aus den eigenen Früchten.

Wer verstehen will, wie Brennen funktioniert, findet in vielen Brennregionen offene Brennereien, Brennerwege und Verkostungen. Dort lässt sich der Kessel aus der Nähe ansehen, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen. Eine Anleitung zum Selberbrennen gehört aus gutem Grund nicht in diese Reise. Die Romantik des Schwarzbrennens bleibt am besten dort, wo sie niemandem schadet: im Heimatfilm.

Kurz unterschieden

Abfindungsbrennerei
Brennerei mit Erlaubnis, höchstens 300 Liter reiner Alkohol im Jahr; der Alkohol wird pauschal nach Rohstoff berechnet.
Stoffbesitzer
Lässt eigenes Obst ohne eigenes Gerät in einer Abfindungsbrennerei brennen, bis 50 Liter reiner Alkohol im Jahr.
Schwarzbrand
Ohne Erlaubnis gewonnener Alkohol; steuerpflichtig, strafbewehrt und ohne Qualitätskontrolle.

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