Gustofolio
WissensweltManufakturen
ErfassenSammlungGeschmackGenießenTeilen
Roadmap
WissensweltManufakturenErfassenSammlungGeschmackGenießenTeilenBeta-RoadmapKonto erstellen
AnmeldenKonto erstellen
GetränkelexikonLexikonWissensreiseReisenThemenweltenThemenAlle ArtikelArtikelCocktailrezepteCocktails
  1. Alle Reisen
  2. ›
  3. Brand-Reise
  4. ›
  5. Verkosten: Glas, Temperatur, Aroma
  6. ›
  7. Kapitel 8 von 9
Das Etikett eines Brandes lesen

Was draufstehen muss

Das Etikett eines Brandes lesen

Auf dem Etikett eines Brandes zählt zuerst die rechtliche Bezeichnung, etwa Obstbrand, Kirschwasser, Himbeergeist oder Weinbrand, nicht das Bild. Dazu kommen Alkoholgehalt in % vol, Füllmenge und Hersteller, bei geschützten Namen die Herkunft und gegebenenfalls eine Altersangabe, die immer für den jüngsten Anteil gilt.

Die Bezeichnung: das wichtigste Wort auf dem Etikett

Abbildungen von Früchten, Bauernhöfen oder Bergen sind Gestaltung. Was in der Flasche ist, verrät die rechtliche Bezeichnung, die die EU-Spirituosenverordnung (EU) 2019/787 für jede Kategorie festlegt. Steht dort Kirschbrand oder Kirschwasser, ist es dasselbe: ein Brand aus vergorenen Kirschen, ohne Zusatz von Fremdalkohol, Aroma oder Farbstoff.

Steht dort Himbeergeist, wurden unvergorene Himbeeren in Neutralalkohol eingelegt und destilliert. Als dritte Variante steht der Zusatz „durch Mazeration und Destillation gewonnen“ auf dem Etikett. Hier dürfen Früchte teilweise vergoren oder unvergoren in Alkohol ziehen, bevor gebrannt wird. Dieser Hinweis ist Pflicht und muss auf dem Frontetikett in gleicher Schrift, Größe und Farbe wie die Bezeichnung stehen.

Auch kleine Wörter haben feste Regeln. „Williams“ darf nur ein Birnenbrand heißen, der ausschließlich aus Birnen der Sorte Williams gebrannt ist. Ein Obstler muss zu mindestens 85 Prozent aus Äpfeln und Birnen stammen. Steht dagegen nur Spirituose oder Likör auf der Flasche, ist es kein Brand, auch wenn eine Frucht im Namen auftaucht.

Alkoholgehalt, Füllmenge, Hersteller: die Pflichtangaben

Der Alkoholgehalt steht in Volumenprozent, abgekürzt % vol. Er verrät auch etwas über die Kategorie. Obstbrand, Obstgeist und Tresterbrand müssen mindestens 37,5 Prozent haben, Weinbrand 36 Prozent, Cognac, Armagnac und Calvados im Handel mindestens 40 Prozent. Viele Obstbrände liegen bei 40 bis 43 Prozent.

Dazu kommen die Nennfüllmenge, etwa 0,5 oder 0,7 Liter, sowie Name und Anschrift des verantwortlichen Unternehmens, außerdem eine Losnummer zur Rückverfolgung. Enthält ein Brand eines der gesetzlich festgelegten Allergene, muss es genannt werden. Ein Zutatenverzeichnis und eine Nährwerttabelle sind bei Getränken über 1,2 Prozent Alkohol dagegen nicht vorgeschrieben. Manche Hersteller geben sie freiwillig an.

Herkunft auf dem Etikett: geschützte Namen erkennen

Bestimmte Namen sind in der EU als geografische Angabe geschützt. Dazu gehören Schwarzwälder Kirschwasser, Fränkisches Zwetschgenwasser, Wachauer Marillenbrand, Südtiroler Williams, Calvados Pays d'Auge, Grappa oder Cognac. Wer einen solchen Namen trägt, muss die Regeln seiner Herkunft erfüllen, bei Cognac etwa das Brennen im Charentaiser Kessel und mindestens zwei Jahre Eichenfass.

In der Schweiz gibt es ein eigenes Register mit vier geschützten Bränden: Eau-de-vie de poire du Valais, Abricotine, Damassine sowie Zuger Kirsch oder Rigi Kirsch. Nicht jeder regional klingende Name ist dagegen geschützt. Anträge für einen Bodensee Obstler und einen Bodensee Birnenbrand wurden zum Beispiel wieder zurückgezogen. Eine Landschaft auf dem Etikett ist also noch keine geschützte Herkunft.

Altersangaben und Werbewörter: was zählt und was nicht

Eine Alters- oder Reifeangabe darf nur auf dem Etikett stehen, wenn sie sich auf den jüngsten Brand in der Flasche bezieht und die Reifung kontrolliert stattgefunden hat. Bei Cognac regeln das die Buchstaben VS, VSOP und XO, bei Grappa die Wörter „invecchiata“ für mindestens zwölf und „riserva“ für mindestens 18 Monate Holz. Eine Ausnahme bildet Brandy de Jerez, dessen Stufen nach dem mittleren Alter im Solera-System vergeben werden.

Bei Obstbrand gibt es keine EU-Altersstufen. Wörter wie „alt“, „Reserve“ oder eine Jahreszahl sind Angaben des Herstellers, für die aber dieselbe Grundregel gilt: Gemeint ist der jüngste Anteil. Ein „alter Zwetschgenbrand“ ohne nähere Angabe sagt daher wenig. Aussagekräftiger ist ein Hinweis, wie lange und in welchem Holz oder Behälter der Brand gelegen hat.

Wörter wie Edelbrand, Feinbrand oder Hausbrand sind dagegen keine Kategorien der EU-Verordnung. In Österreich ist Edelbrand im Lebensmittelbuch beschrieben, in Deutschland ist „Edelobstbrand“ eine freie Werbeangabe. Sie können ehrlich gemeint sein, garantieren aber nichts. Verlässlich sind die rechtliche Bezeichnung, der Alkoholgehalt und, wo vorhanden, die geschützte Herkunft.

Kurz unterschieden

Obstgeist
Etikett nennt „…geist“: Früchte unvergoren in Neutralalkohol eingelegt und destilliert, nicht vergoren.
Brand durch Mazeration
Pflichthinweis „durch Mazeration und Destillation gewonnen“ auf dem Frontetikett; Zusatz von Alkohol erlaubt.
Likör
Gesüßtes Getränk mit eigener Kategorie; steht „Likör“ auf dem Etikett, ist es kein Brand.
Edelbrand
Keine EU-Kategorie; in Österreich im Lebensmittelbuch beschrieben, in Deutschland eine freie Werbeangabe.

Dazu im Lexikon

Cognac und Armagnac im LexikonGrappa im LexikonCalvados im Lexikon
ZurückCognac trinken: pur, mit Eis oder im Cocktail?WeiterGuten Obstbrand erkennen und kaufen

Bilder mit KI erstellt · Texte KI-gestützt, redaktionell geprüft