
Regeln statt Gefühl
Stil & Recht
Nach EU-Recht braucht ein Erzeugnis mindestens 37,5 Prozent Alkohol, um überhaupt Gin heißen zu dürfen. Das legt die Spirituosen-Verordnung (EU) 2019/787 fest. Wer sein Getränk „Destillierten Gin“ nennen will, muss den Alkohol tatsächlich mit den Botanicals gemeinsam brennen. Bloßes Aromatisieren von neutralem Alkohol reicht dafür nicht.
Monkey 47 wird bei Black Forest Distillers in Loßburg gebrannt. Er trägt zusätzlich die Bezeichnung „Schwarzwald Dry Gin“ statt „London Gin“, auch wenn die Herstellung ähnlich streng ist. Einem London Gin darf nach dem Brennen außer Wasser, Alkohol gleicher Qualität und höchstens 0,1 Gramm Zucker je Liter nichts mehr zugesetzt werden. Die Ortsbezeichnung „Schwarzwald“ weist stattdessen auf die Herkunft der Botanicals und des Brennorts hin. Einen eigenen, EU-weit geschützten Stil gibt es dafür nicht.
Anders liegt der Fall bei Genever. Seine Bezeichnung als Wacholderspirituose ist in den Niederlanden, Belgien und Teilen Frankreichs und Deutschlands geschützt. Der Schwarzwald kennt keine eigene geschützte Gin-Kategorie. Der Stil orientiert sich am internationalen Contemporary Gin: Wacholder bleibt hörbar, tritt aber neben viele andere, oft ungewöhnliche Aromen aus dem eigenen Wald.
Das unterscheidet die Region von klassischen Londoner Rezepturen. Sie kommen meist mit acht bis zwölf Botanicals aus und stellen Zitrus und Wacholder klar in den Vordergrund. Im Schwarzwald zählt eher die Fülle. Je mehr Schichten aus Wald, Moor und Hecke sich im Glas finden lassen, desto typischer gilt ein Gin für die Region.