
Herkunft statt Stil
Stil & Recht
Anders als London Dry Gin oder Genever ist „japanischer Gin“ kein rechtlich geschützter Stil mit festen Regeln. Es gibt keine Verordnung, die vorschreibt, welche Botanicals oder Verfahren ein Gin aus Japan verwenden muss. Der Name beschreibt eine Herkunft und eine Haltung, keine Kategorie.
Rechtlich bindend wird es erst, sobald Ki No Bi oder Roku in die EU verkauft werden. Dann greift die Spirituosen-Verordnung (EU) 2019/787. Sie schreibt für „Gin“ mindestens 37,5 % vol vor und verlangt, dass Wacholder den Geschmack dominiert. Beide Gins erfüllen das mit klarem Abstand, Ki No Bi liegt bei 45,7 % vol.
Die strengere Kategorie „London Gin“ verlangt, dass nach der zweiten Destillation nichts mehr zugesetzt wird außer Wasser, Ethanol gleicher Qualität und höchstens 0,1 Gramm Zucker je Liter. Ki No Bis Verfahren, sechs Destillate erst getrennt zu brennen und danach zu verschneiden, erfüllt diese enge Regel nicht ohne Weiteres. Deshalb vermarktet die Brennerei ihn schlicht als Craft Gin, nicht als London Gin.
Genever, die alte Wacholderspirituose aus den Niederlanden und Belgien mit mindestens 30 % vol, ist als Ursprungsbezeichnung geschützt. In Japan taucht sie praktisch nicht auf. Kyoto und Osaka stehen für eine jüngere, freiere Idee von Gin: europäische Grundregel, japanische Zutatenliste.
Diese Freiheit ist Teil des Verkaufsarguments. Etablierte Stile wie Plymouth Gin sind an einen Ort und ein festes Rezept gebunden. Ein Craft-Gin aus Kyoto kann dagegen jede Saison neu über seine Botanicals nachdenken, solange am Ende Wacholder und mindestens 37,5 % vol im Glas landen.