
Jonge, Oude, Korenwijn
Stil & Recht
Genever ist in Schiedam kein einzelner Stil, sondern eine kleine Familie von Getränken. Die Grenzen dafür sind klar geregelt. Grundlage ist die EU-Spirituosenverordnung 2019/787. Genever und Jenever sind darin als geografische Angabe geschützt, unter anderem für die Niederlande, Belgien und einzelne Regionen in Frankreich und Deutschland. Der Mindestalkoholgehalt liegt bei 30 Prozent vol.
Zentral ist der Begriff Moutwijn, der Malzwein aus Getreide. Er muss mit mindestens 40 und höchstens 80 Prozent vol destilliert werden. Wie viel davon im fertigen Genever steckt, entscheidet über den Namen auf dem Etikett. Bei Jonge Genever, dem jungen Stil, dürfen es höchstens 15 Prozent Moutwijn sein, dazu höchstens 10 Gramm Zucker je Liter.
Oude Genever, der alte Stil, verlangt umgekehrt mindestens 15 Prozent Moutwijn. Dafür sind bis zu 20 Gramm Zucker je Liter erlaubt. Er schmeckt runder und getreidiger als sein junger Verwandter, oft auch etwas farbiger, weil er häufiger in Fässern reift. Beide Bezeichnungen sagen also nichts über das Alter der Flasche, sondern über die Rezeptur.
Korenwijn, manchmal Corenwyn geschrieben, geht noch weiter. Er braucht zwischen 51 und 70 Prozent Moutwijn, bis zu 20 Gramm Zucker je Liter sind zulässig. Damit liegt Korenwijn dem alten Getreidebrand am nächsten. Brennereien wie die Nolet Distillery reifen ihn meist in Eichenfässern, was Farbe und Aromatiefe zusätzlich prägt.
Wer stattdessen einen London Dry Gin herstellen wollte, müsste in Schiedam auf Moutwijn ganz verzichten. London Gin darf laut Verordnung ausschließlich destilliert werden. Danach darf nur noch Wasser, Ethanol gleicher Qualität und höchstens 0,1 Gramm Zucker je Liter zugesetzt werden. Genau das würde den Charakter verlieren, für den die Stadt bekannt ist.