
Contemporary statt Regel
Stil & Recht
Die EU-Spirituosenverordnung 2019/787 verlangt für jeden Gin mindestens 37,5 % vol und einen Wacholdergeschmack, der klar erkennbar bleibt. Für „Distilled Gin“ muss der Wacholder in einer Brennblase mitdestilliert werden, nicht nachträglich zugesetzt. „London Gin“ geht strenger vor: Nach der Destillation darf nur noch Wasser und Alkohol gleicher Qualität hinzukommen, Zucker höchstens 0,1 Gramm je Liter, keine Farbe.
Keine der drei Brennereien wirbt mit „London Gin“. Zuckertang von der Isle of Harris, Vogelbeere aus Balmenach oder ein ganzer Korb Islay-Wildkräuter passen nicht zum knappen, wacholderlastigen Muster, das der Name historisch meint. Das Verfahren könnte technisch mithalten, der Charakter der Rezeptur zielt aber woanders hin. Die drei Brennereien laufen stattdessen unter der informellen Bezeichnung Contemporary Gin, einem Stil ohne feste Rechtsdefinition, der neue Botanicals bewusst in den Vordergrund stellt.
Zum Vergleich: Genever, der historische Wacholderbrand aus den Niederlanden, Belgien und Teilen Frankreichs und Deutschlands, ist als geografische Angabe geschützt und braucht mindestens 30 % vol. Er darf nicht einfach „Gin“ heißen, obwohl er dessen Vorläufer ist. In Schottland, ob auf Islay oder in Speyside, ist ein solcher Schutz kein Thema. Hier zählt allein die eigene Rezeptur der Brennerei.
Auch die Trinkstärke ist Stilentscheidung, nicht Vorschrift. 41,8, 45 oder 46 % vol liegen alle deutlich über dem EU-Minimum. Sie sind reine Geschmackssache der jeweiligen Brennerei, kein Gesetz schreibt eine dieser Zahlen vor. Wer die drei Flaschen nebeneinander verkostet, merkt den Unterschied im Mund, nicht auf dem Etikett.