
London Dry, streng
Stil & Recht
London Dry Gin ist kein Herkunftsschutz, sondern eine Herstellungsmethode. Die EU-Spirituosenverordnung von 2019 verlangt für die Bezeichnung „London Gin“ ausschließlich Destillation. Danach darf nichts mehr dazukommen außer Wasser, Alkohol gleicher Qualität und höchstens 0,1 Gramm Zucker je Liter. Deshalb dürfen Gordon's und Tanqueray, obwohl sie in Fife gebrannt werden, als London Dry Gin verkauft werden.
Hendrick's fällt aus dieser engeren Kategorie heraus, und zwar bewusst. Rose und Gurke werden erst nach der Destillation zugesetzt. Damit erfüllt der Gin die Regel für London Gin nicht mehr, er läuft unter der weiteren Kategorie „Destillierter Gin“. Die Grundregel für jeden Gin bleibt trotzdem gleich: mindestens 37,5 Prozent Volumenanteil Alkohol, und der Wacholdergeschmack muss deutlich im Vordergrund stehen.
Edinburgh Gin steht wieder näher am klassischen Stil. Viele Botanicals werden gemeinsam destilliert, danach kommt nur Wasser zum Herabsetzen hinzu. Auch diese Flaschen tragen oft die Bezeichnung London Dry, obwohl die Brennerei nie näher an London lag als an der schottischen Küste.
Genever, der holländische Vorläufer des Gins, ist als Bezeichnung eigens geschützt, für Betriebe in den Niederlanden, Belgien und Teilen Frankreichs und Deutschlands. Schottische Brennereien dürfen ihn so nicht nennen, selbst wenn sie einen ähnlichen Malzwein einsetzen würden. Old Tom, die gesüßte Zwischenstufe aus dem 19. Jahrhundert, spielt in den drei großen Häusern dieser Region dagegen kaum eine Rolle.
Drei Marken, zwei Kategorien, eine Regel, die für alle gilt: Ohne deutlichen Wacholder im Geschmack darf sich nichts Gin nennen, ganz gleich, wie groß oder klein die Blase war.