
Nur ein Haus
Stil & Recht
Gin de Mahón trägt eine geschützte geografische Angabe der Europäischen Union. Sie wurde 2010 anerkannt und ist heute Teil der Spirituosenverordnung (EU) 2019/787. Der Name darf ausschließlich für Gin verwendet werden, der in Mahón nach der festgelegten Rezeptur entsteht.
Diese Vorschrift ist ungewöhnlich streng. Sie schreibt den Alkohol aus Wein vor und die Brennblase aus Kupfer. Dazu kommen das Feuer aus Holz und der Verzicht auf jedes Botanical außer Wacholder. Damit unterscheidet sich Gin de Mahón klar vom „Destillierten Gin“ nach EU-Recht. Der braucht lediglich mindestens 37,5 % vol. und Ethanol mit Wacholdergeschmack, unabhängig von Herkunft oder Botanical-Zahl.
Auch von „London Gin“ grenzt sich Gin de Mahón ab. London Gin darf nach der Destillation nur noch Wasser zugesetzt bekommen, dazu höchstens 0,1 Gramm Zucker je Liter. Eine geografische Herkunft verlangt diese Kategorie aber nicht, ebenso wenig eine Holzfeuer-Brennblase.
Weil nur die Destillerie Xoriguer alle Auflagen erfüllt, ist Gin de Mahón faktisch ein Markenname mit gesetzlichem Schutz. Es gibt ihn nur von einem einzigen Hersteller, aus einer einzigen Stadt am Hafen von Mahón.
Vergleichbare Auflagen kennt sonst kaum ein Gin in Europa. Genever und Jenever schützen zumindest den Namen selbst, schreiben aber keine Brennblase aus Kupfer und kein Holzfeuer vor. Gin de Mahón bündelt Herkunft, Rohstoff und Handwerk in einer einzigen, sehr genauen Vorschrift. Für Menorca ist das mehr als Papier: Es sichert, dass der Name an den Hafen von Mahón gebunden bleibt.