
Contemporary aus Kapstadt
Stil & Recht
Die meisten Gins vom Westkap folgen keinem der alten, festgelegten Stile wie London Dry. Sie werden als Contemporary Gin verkauft, ein offener Rahmen, in dem lokale Botanicals wie Fynbos den Ton angeben dürfen. Nach EU-Recht, das für den Export wichtig ist, muss ein Gin mindestens 37,5 Prozent Vol. haben und darf sein Aroma nur durch Aromatisieren mit Wacholder erhalten.
„Destillierter Gin“ nach der EU-Spirituosenverordnung 2019/787 verlangt, dass Botanicals tatsächlich mitgebrannt oder im Dampf durchzogen werden, statt bloß als Extrakt zugesetzt zu sein. „London Gin“ geht noch weiter: Alles Aroma muss aus der Destillation selbst kommen. Danach darf nur noch Wasser, Ethanol gleicher Qualität und höchstens 0,1 Gramm Zucker je Liter zugefügt werden. Viele Brennereien am Kap arbeiten nach diesem strengeren Muster, ohne den Namen London Gin zu führen.
In den USA gilt nach 27 CFR 5 eine andere Grenze, dort muss Gin mindestens 40 Prozent Vol. erreichen. Diesen Wert überschreiten die meisten Flaschen aus der Region ohnehin. Südafrika selbst schreibt in seinem eigenen Spirituosenrecht keinen der europäischen Stilnamen fest. Begriffe wie „Cape Gin“ oder „Fynbos Gin“ sind deshalb Markenbezeichnungen, keine geschützten Herkunftsangaben.
2015 brachte Musgrave nach eigenen Angaben den ersten Pink Gin Südafrikas auf den Markt, eine Fruchtvariante. Sie gilt rechtlich weiterhin als aromatisierter Gin, solange die Grundregeln eingehalten werden. Der Erfolg dieser Sorte zeigt, wie viel Spielraum der offene Contemporary-Rahmen den Brennereien am Kap tatsächlich lässt.
Wer eine Flasche aus Stellenbosch oder Kapstadt kauft, findet auf dem Etikett deshalb selten einen der klassischen Stilnamen, sondern eher eine Beschreibung der Botanicals. Das ist kein Zufall. Es ist Ausdruck einer Szene, die sich bewusst von den alten europäischen Vorgaben löst.