
Rum ohne Kolonien
Rum in Mitteleuropa: Flensburg, Kunstrum und Inländerrum
Mitteleuropa machte aus fehlenden oder fernen Kolonien eigene Rumwege. Flensburg handelte ab 1755 Rum aus Dänisch-Westindien und verschnitt ihn, in Österreich-Ungarn entstand Kunstrum aus Sprit und Essenz. Daraus gingen Rum-Verschnitt, Inländerrum und Tuzemák hervor.
Warum wurde Flensburg zur Rumstadt?
Flensburg gehörte im 18. Jahrhundert zum dänischen Gesamtstaat. Dänemark besaß in der Karibik die Inseln St. Croix, St. Thomas und St. John, Dänisch-Westindien genannt. Ab 1755 holten Flensburger Schiffe von dort Rum und Zucker. Gebrannt wurde der Rum in Flensburg nie. Die Stadt war Handels- und Verschnittort: Der starke Kolonialrum kam in Fässern an und wurde verdünnt, gemischt und abgefüllt.
In der Blütezeit gab es in der Stadt über 200 Rumhäuser. Ihr Wohlstand beruhte auf Plantagen, auf denen versklavte Menschen arbeiteten. Dänemark schaffte die Sklaverei in seinen Kolonien 1848 ab, nachdem sich Versklavte auf St. Croix erhoben hatten. 1917 verkaufte es die Inseln an die USA, heute die Amerikanischen Jungferninseln. Flensburg hat diese Seite seiner Geschichte inzwischen in Ausstellungen aufgearbeitet.
Was änderte sich nach 1864? Jamaika-Rum und Rum-Verschnitt
Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg kam Flensburg 1864 an Preußen. Damit fiel nach verbreiteter Darstellung der zollfreie Zugang zum dänischen Kolonialrum weg. Die Flensburger Häuser stellten auf Rum aus Jamaika um, der sehr aromatisch und stark war. Ein kleiner Anteil davon reichte, um viel neutralen Alkohol nach Rum schmecken zu lassen. Aus dieser Praxis entstand der Rum-Verschnitt, wie ihn Sekundärquellen beschreiben.
Dazu passen die Jamaika-Rums mit sehr hohem Estergehalt, den Aromastoffen, die nach Banane, Ananas oder Lösungsmittel riechen. Die Handelsklasse Continental Flavoured mit etwa 700 bis 1600 Gramm Ester je Hektoliter reinen Alkohols war vor allem für Europa bestimmt, zum Verschneiden, Backen und für Konfekt. Heute arbeiten in Flensburg noch zwei Rumhäuser: A. H. Johannsen, gegründet 1878, seit 1912 in der Marienstraße und das älteste noch tätige, sowie Braasch in der Roten Straße.
Wer die Geschichte vor Ort sehen will, findet das Rum-Museum im Keller des Schifffahrtsmuseums, eines früheren Zollpackhauses, und die Rum- und Zuckermeile mit 20 Stationen durch die Altstadt.
Kunstrum: Rum ohne Zuckerrohr in Österreich-Ungarn
Österreich-Ungarn hatte keine Kolonien in der Karibik, echter Rum war entsprechend teuer. Trotzdem gehörte Rum in die Küche, in Mehlspeisen, Punsch und Tee. Die Hersteller halfen sich mit Kunstrum, also einem Getränk, das nach Rum schmeckt, ohne aus Rum zu bestehen. Sie verdünnten Sprit aus heimischen Rohstoffen wie Rüben, gaben Rumessenz für den Geschmack und Zuckercouleur für die Farbe hinzu.
Amtlich beschrieben wurde der Inländerrum erstmals im Codex alimentarius Austriacus, dem österreichischen Lebensmittelbuch, im Band von 1917, mit damals mindestens 40 Prozent Alkohol. Die Vorarbeiten dafür liefen von 1891 bis 1898. Die bekannteste Marke ist Stroh aus Klagenfurt, das sich auf das Gründungsjahr 1832 beruft, eine Herstellerangabe. Ähnlich entstanden in derselben Monarchie der slowenische Domači rum und der böhmische Tuzemák.
Was wurde aus dem Kunstrum nach dem EU-Beitritt?
Mit dem EU-Beitritt Österreichs galt die europäische Rumdefinition, nach der Rum ausschließlich aus Zuckerrohr stammen muss. Nach Ablauf einer Übergangsfrist am 31. Dezember 1998 änderte sich der Inländerrum grundlegend. Seither besteht sein gesamter Alkohol aus Rum, ergänzt um Inländerrum-Essenz, die selbst aus in Österreich gebranntem Rumdestillat gewonnen wird. Fremdalkohol aus Rüben oder Kartoffeln ist nicht mehr erlaubt.
Rum im Rechtssinn ist Inländerrum trotzdem nicht, denn er ist aromatisiert. Er ist eine geschützte geografische Angabe der Kategorie Sonstige Spirituosen mit mindestens 38 Prozent. Tschechiens Tuzemák darf seit dem 1. Januar 2003 nicht mehr Rum heißen und wird weiter aus Kartoffel- oder Rübenalkohol mit Rumessenz gemacht. Die Paragrafen dazu erklärt das Thema Herkunft und Recht.