
Das EU-Register
Geschützte Rums: alle geografischen Angaben im EU-Register
Im EU-Register eAmbrosia stehen zwölf geografische Angaben der Kategorie Rum: zehn eingetragene, dazu „Cuba“ als veröffentlichter und „Ron de Venezuela“ als beantragter Name (Stand 5. Oktober 2026). Drei weitere Einträge klingen nach Rum, sind aber sonstige Spirituosen.
Geografische Angabe beim Rum: Was der Schutz bedeutet
Wer „Rhum de la Guadeloupe“ auf eine Flasche schreibt, verspricht mehr als einen Herkunftsort. Hinter dem Namen steht eine technische Unterlage, eine Art Pflichtenheft. Sie legt Rohstoff, Herstellungsschritte und Gebiet fest, manchmal auch Fassgröße, Brennstärke oder Mindestreife. Nur wer sie einhält, darf den Namen führen. Nachahmungen und Anspielungen sind in der ganzen EU verboten, auch in Übersetzung.
Für Spirituosen gibt es dabei nur eine Schutzform: die geschützte geografische Angabe. Eine geschützte Ursprungsbezeichnung, wie sie Wein und Käse kennen, existiert für Spirituosen nicht. Geführt werden alle Namen im öffentlichen Register eAmbrosia der EU-Kommission. Die Zahlen in diesem Kapitel stammen aus einer Abfrage vom 5. Oktober 2026. Dort zeigt das Datum des Schutzes oft, wie alt ein Eintrag ist: Der 12. Juni 1989 steht für Namen aus der ersten Spirituosenverordnung von 1989, der 13. Februar 2008 für den Bestand der Verordnung von 2008.
Rum-Herkunft aus Frankreich und Portugal
Fünf Namen gehören zum ältesten Bestand von 1989: Rhum de la Martinique, Rhum de la Guadeloupe, Rhum de la Guyane, Rhum de la Réunion und Rum da Madeira. Alle fünf stehen für Inseln oder Gebiete, auf denen Zuckerrohr direkt neben der Brennerei wächst. Martinique ist zugleich eine französische AOC, also eine kontrollierte Ursprungsbezeichnung mit besonders strengen Regeln (Station 3). Für Rum da Madeira wurde am 10. Februar 2025 eine geänderte Spezifikation im Amtsblatt veröffentlicht.
Drei weitere französische Namen kamen 2008 aus dem Altbestand hinzu. „Rhum de sucrerie de la Baie du Galion“ bezeichnet den Melasserum der Zuckerfabrik Le Galion auf Martinique. „Rhum des Antilles françaises“ und „Rhum des départements français d’outre-mer“ sind Sammelnamen: Sie fassen Rums aus mehreren Überseegebieten zusammen und sind weniger genau als die Inselnamen. Auf dem Etikett lohnt deshalb der zweite Blick, ob dort eine Insel oder eine Sammelangabe steht.
Rum-g.A. aus Drittländern: Guatemala, Guyana, Kuba, Venezuela
Auch Länder außerhalb der EU können ihre Namen dort eintragen lassen. Das Register führt zwei solche Rums als eingetragen. Ron de Guatemala wurde per Durchführungsverordnung (EU) 2018/1793 eingetragen; das Register nennt als Schutzbeginn den 15. März 2010. Demerara Rum aus Guyana steht mit Schutz seit dem 28. Juni 2018 im Register, eingetragen wurde der Name 2021 nach Veröffentlichung des Antrags im April desselben Jahres.
Zwei Verfahren laufen noch. „Cuba“ ist als geografische Angabe für Rum veröffentlicht, aber noch nicht eingetragen; das Register nennt den 8. April 2021 als Antragsdatum. In Kuba selbst ist der Name seit 2010 geschützt. „Ron de Venezuela“ ist seit dem 30. Juli 2020 beantragt. Korrekt formuliert heißt das: Kuba und Venezuela haben den EU-Schutz beantragt, erteilt ist er Stand Oktober 2026 nicht.
Was nach Rum klingt, aber keine Rum-g.A. ist
Drei geschützte Namen tauchen bei der Suche nach Rum auf und gehören doch in die Kategorie „Sonstige Spirituosen“. Inländerrum aus Österreich und Domači rum aus Slowenien sind aromatisiert und deshalb kein Rum im Sinn der Kategorie 1. Ronmiel de Canarias ist eine Rum-Honig-Spirituose der Kanaren. Alle drei sind seit 2008 als geografische Angabe geschützt, aber eben nicht als Rum.
Ebenso aufschlussreich ist, was fehlt. „Jamaica Rum“ ist in Jamaika geschützt, steht aber nicht im EU-Register (Station 5). Für Barbados gibt es keinen Eintrag (Station 7). „Ron de Málaga“ und „Ron de Granada“ tauchen in älteren Texten als geschützt auf, im heutigen Register sind sie nicht zu finden. Rum-Verschnitt und Tuzemák sind keine geografischen Angaben. Cachaça ist eine brasilianische Bezeichnung, deren EU-Schutz an das Abkommen mit dem Mercosur geknüpft ist.
Für Käufer heißt das: Ein Inselname auf dem Etikett ist erst dann ein geprüftes Versprechen, wenn er als geschützte Angabe eingetragen ist. Ein bloßer Ortsname kann stimmen, doch keine Spezifikation steht dahinter.