
Steuer für Schiffe
Die Sektsteuer und die Kaiserliche Flotte: Warum es sie seit 1902 gibt
Die Sektsteuer wurde 1902 im Deutschen Kaiserreich eingeführt, um den Ausbau der kaiserlichen Kriegsflotte mitzufinanzieren. Sie trat am 1. Juli 1902 in Kraft. Die Flotte gibt es längst nicht mehr, die Steuer schon: 1933 wurde sie auf null gesetzt, 1939 als Kriegszuschlag wieder erhoben und nie abgeschafft.
Sekt im Kaiserreich: vom Luxus zum Festgetränk
Ende des 19. Jahrhunderts war Sekt in Deutschland kein exotisches Getränk mehr. Seit Kessler 1826 in Esslingen begonnen hatte, waren zahlreiche Kellereien entstanden, am Rhein, am Main und an der Saale. 1892 gründeten Hersteller den Verband, der heute Verband Deutscher Sektkellereien heißt. 1894 entstanden zwei Markennamen, die bis heute bekannt sind: Henkell Trocken und Rotkäppchen.
Sekt wurde zum Getränk des wachsenden Bürgertums, für Feste, Taufen und Hochzeiten. Er war teurer als Bier oder einfacher Wein, aber für viele erreichbar. Genau das machte ihn für den Staat interessant. Eine Steuer auf ein Getränk, das als Luxus galt und doch in großer Zahl gekauft wurde, versprach verlässliche Einnahmen, ohne Brot oder Bier zu verteuern.
1902: Warum die Sektsteuer für die Flotte kam
Das Kaiserreich baute um 1900 eine große Kriegsflotte auf. Die Flottengesetze von 1898 und 1900, vorangetrieben vom Staatssekretär im Reichsmarineamt Alfred Tirpitz, sahen viele neue Schiffe vor. Die Kosten waren gewaltig, und das Reich suchte zusätzliche Einnahmen. Eine davon war der Schaumwein. In den Beratungen hieß es sinngemäß, bei so stark steigenden Militärausgaben müsse auch der Schaumwein herangezogen werden.
Der Reichstag beschloss das Gesetz nach drei Lesungen im April 1902, am 1. Juli 1902 trat es in Kraft. Laut Sekundärquellen kamen damals 50 Pfennig auf eine Flasche, die im Schnitt etwa 2,50 Mark kostete. Das war ein Aufschlag von einem Fünftel. Für die Kellereien war das ein Einschnitt, für die Staatskasse eine neue, stetige Quelle. Abgeschafft wurde die Steuer seither nie, auch wenn ihr Satz mehrfach geändert wurde.
Was aus der Flotte wurde, und was aus der Steuer
Die Hochseeflotte, die die Steuer mitbezahlte, hatte kein langes Leben. Nach dem Ersten Weltkrieg lag sie interniert in Scapa Flow, einem britischen Flottenstützpunkt auf den Orkney-Inseln. Am 21. Juni 1919 versenkten die deutschen Besatzungen dort ihre eigenen Schiffe, damit sie nicht an die Siegermächte fielen. Die Steuer überlebte die Flotte um mehr als hundert Jahre.
1933 wurde der Steuersatz auf null gesenkt, abgeschafft wurde die Steuer aber nicht. Das Gesetz blieb bestehen und ließ sich deshalb leicht wieder in Gang setzen. 1939 geschah genau das, diesmal als Kriegszuschlag. 1952 bekam die Bundesrepublik ein neues Schaumweinsteuergesetz, und seit dem 1. Juli 2009 steht die Steuer im Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz. Der Spruch, die Flotte liege auf dem Meeresgrund und die Steuer lebe weiter, ist ein Bonmot, im Kern aber richtig.
Die Sektsteuer heute: Was von 1902 geblieben ist
Heute ist die Schaumweinsteuer eine gewöhnliche Verbrauchsteuer des Bundes, ihr Ertrag ist für keinen bestimmten Zweck reserviert. Der Satz beträgt 136 Euro je Hektoliter, das sind 1,02 Euro für eine 0,75-Liter-Flasche. Eine Erhöhung ab 2027 ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Einzelheiten zu Höhe, Ausnahmen und Plänen erklärt die Themenreise zum Sekt in Deutschland.
Geblieben ist vor allem die Idee, Schaumwein gesondert zu besteuern. Heute zieht das Gesetz dabei eine Grenze, die den Markt sichtbar formt. Perlwein mit weniger als 3 bar Druck fällt nicht unter die Schaumweinsteuer, solange er nicht mit Schaumweinstopfen und Drahtbügel verschlossen ist. Deshalb tragen viele Secco- und Frizzante-Flaschen einen Schraubverschluss oder einen Bindfaden. Eine Steuer aus der Kaiserzeit entscheidet so bis heute über die Bauart einer Flasche mit.