
Die Crémant-Regeln
Wann darf ein Schaumwein Crémant heißen?
Crémant darf ein Schaumwein nur heißen, wenn er weiß oder rosé ist, eine geschützte Ursprungsbezeichnung trägt, von Hand gelesen und schonend gepresst wurde und in traditioneller Flaschengärung mindestens neun Monate auf der Hefe lag. Der Name der Herkunft muss immer dabeistehen.
Crémant-Regeln: Was das EU-Recht verlangt
Im Gegensatz zu Champagne ist Crémant kein Ort, sondern ein Qualitätsbegriff mit festem Pflichtenheft. Die Etikettierungsverordnung 2019/33 regelt ihn in Artikel 53. Zugelassen sind nur Qualitätsschaumweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung, und zwar weiß oder rosé. Einen roten Crémant gibt es also nicht. Die Trauben müssen von Hand gelesen werden, Vollernter sind ausgeschlossen. Gepresst werden ganze oder entrappte Trauben, und aus 150 kg dürfen höchstens 100 l Most fließen.
Im fertigen Wein darf der Gehalt an Schwefeldioxid 150 mg/l nicht übersteigen, der Zuckergehalt muss unter 50 g/l bleiben. Außerdem müssen die Bedingungen der traditionellen Flaschengärung erfüllt sein: neun Monate ununterbrochen auf der Hefe im selben Betrieb und Degorgieren. Schließlich steht Crémant nie allein auf dem Etikett, sondern immer zusammen mit dem Namen der geschützten Herkunft, etwa Crémant d’Alsace oder Crémant de Loire.
Gibt es Crémant nur aus Frankreich?
Frankreich hat die meisten und bekanntesten Crémants, ein Monopol hat es nicht. Acht französische Appellationen tragen den Begriff: Alsace, Bordeaux, Bourgogne, Die, Jura, Limoux, Loire und Savoie. Dazu kommen der Crémant de Luxembourg, geregelt seit dem 4. Januar 1991, und der belgische Crémant de Wallonie, festgelegt mit einem Ministerialerlass vom 29. Juni 2008.
Grundsätzlich steht der Begriff jedem Qualitätsschaumwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung in der EU offen, der die Bedingungen erfüllt. Deutschland hat das ausdrücklich umgesetzt. Nach Paragraf 34a der Weinverordnung darf ein Sekt b.A. Crémant heißen, wenn er die EU-Regeln erfüllt, der Name seiner Herkunft angegeben ist und er in der vorgeschriebenen Sektflasche mit Agraffe verkauft wird. Ein Crémant aus Baden oder von der Mosel ist deshalb kein Etikettenschwindel, sondern rechtlich sauber.
Was bedeuten 100 Liter Most aus 150 Kilo Trauben?
Die Pressregel ist der unauffälligste und vielleicht wichtigste Teil der Crémant-Vorschrift. Aus 150 kg Trauben dürfen höchstens 100 l Most gewonnen werden, eine Ausbeute von rund zwei Dritteln des Traubengewichts. Die ersten Anteile des Safts laufen fast ohne Druck ab und sind besonders klar, säurebetont und arm an Gerbstoffen aus Schalen und Kernen. Je stärker gepresst wird, desto mehr dieser bitteren und farbigen Stoffe gelangen in den Most.
Für einen feinen Schaumwein ist das ein Nachteil, weil Gerbstoffe die Kohlensäure rau wirken lassen. Die Champagne arbeitet mit einer ähnlichen, etwas strengeren Grenze: 102 l Most aus 160 kg Trauben. Zusammen mit der Handlese, bei der ganze, unverletzte Trauben in die Presse kommen, sorgt diese Regel dafür, dass Crémant zu den sorgfältig gekelterten Schaumweinen gehört.
Warum gibt es keinen süßen Crémant?
Die Zuckergrenze von unter 50 g/l schließt die süßeste Stufe aus. Ein Crémant kann Brut nature, Extra Brut, Brut, Extra Dry, trocken oder halbtrocken sein, aber nie mild oder doux, denn diese Begriffe beginnen erst über 50 g/l. In der Praxis sind die meisten Crémants Brut. Wer einen süßen Schaumwein zum Dessert sucht, findet ihn eher bei Asti oder einem Demi-Sec aus anderen Herkünften.
Eine letzte Ausnahme betrifft alte Marken. Wer eine Marke mit dem Wort Crémant schon vor dem 1. März 1986 eingetragen hatte, durfte sie behalten, auch wenn das Produkt die späteren Regeln nicht erfüllt. Für alle anderen gilt: Steht Crémant auf der Flasche, sind Handlese, schonende Pressung, geschützte Herkunft und klassische Flaschengärung rechtlich garantiert. Das macht den Begriff zu einer der verlässlichsten Angaben auf einem Schaumwein-Etikett.