
Die EU-Pflichtliste
Pflichtangaben auf dem Etikett
Was muss auf einem Weinetikett stehen, was darf nur draufstehen, und was ist seit 2023 neu? Die EU schreibt eine kurze Pflichtliste vor, vom Alkoholgehalt bis zur Chargennummer. Alles andere ist freiwillig und oft nur Werbung.
Sieben Angaben, die jede Flasche tragen muss
Egal ob eine Flasche aus der Pfalz, aus Chile oder aus Südafrika kommt: Das Gesetz verlangt von ihr dieselben Grundangaben. Grundlage ist die europäische Weinmarktordnung, festgehalten in der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und ausbuchstabiert in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33. Zuerst die Verkehrsbezeichnung. Steht „Wein“, „Schaumwein“ oder „Perlwein“ auf der Flasche, weiß man sofort, in welcher Kategorie man sich befindet. Dazu kommen der tatsächliche Alkoholgehalt in Volumenprozent und das Ursprungsland oder die geschützte Herkunftsbezeichnung.
Drei weitere Pflichtfelder runden die Liste ab: Name und Ort des Abfüllers, das Nennvolumen der Flasche in Millilitern und eine Losnummer. Diese Losnummer wirkt klein gedruckt und fast versteckt, ist aber eine der wichtigsten Zahlen auf dem ganzen Etikett. Ruft ein Hersteller eine Charge zurück, weil zum Beispiel Glassplitter im Verdacht stehen, identifiziert genau diese Nummer die betroffenen Flaschen. Ohne sie müsste ein ganzer Jahrgang aus den Regalen. Mit ihr reicht ein einziges markiertes Los, der Rest bleibt im Verkauf.
Der Warnhinweis auf Sulfite
Eine Pflichtangabe betrifft die Gesundheit direkt: der Hinweis auf Sulfite, also auf Schwefeldioxid. Enthält ein Wein mehr als 10 Milligramm davon pro Liter, muss „enthält Sulfite“ auf dem Etikett stehen, seit 2005 europaweit einheitlich geregelt. Diese Grenze ist so niedrig, dass fast jeder Wein sie reißt. Selbst ganz ohne zugesetzten Schwefel produzieren die Hefen bei der Gärung von sich aus schon zehn bis dreißig Milligramm pro Liter.
Der Hinweis schützt also nicht vor dem Stoff an sich, sondern nur davor, ihn zu übersehen. Menschen mit Asthma oder einer Sulfit-Unverträglichkeit können auf schon kleine Mengen reagieren, mit Husten, Hautrötung oder Kopfschmerzen. Für alle anderen sind die erlaubten Höchstmengen unbedenklich, sie liegen weit unter dem, was der Körper ohne Weiteres verarbeitet. Trotzdem bleibt Schwefel das am häufigsten diskutierte Wort auf dem ganzen Etikett, obwohl es fast nie um echte Gefahr geht.
Was seit Dezember 2023 dazukam
Am 8. Dezember 2023 änderte sich die Rechtslage grundlegend: Wein zählt seither fast wie jedes andere verpackte Lebensmittel. Die Verordnung (EU) 2021/2117 verlangt eine Zutatenliste und eine Nährwerttabelle, mindestens den Energiewert in Kilokalorien fest aufgedruckt auf dem Etikett. Betroffen sind alle Weine, die ab diesem Stichtag hergestellt wurden. Ältere Jahrgänge, die schon vorher abgefüllt waren, dürfen ihre alten Etiketten ganz regulär aufbrauchen, bis der letzte Karton verkauft ist.
Den Rest, also die vollständige Tabelle mit Zucker, Fett und Eiweiß sowie das komplette Zutatenverzeichnis, dürfen Erzeuger elektronisch bereitstellen, meist über einen QR-Code auf dem Rückenetikett. Nur Allergene und der Energiewert müssen fest gedruckt bleiben, alles andere darf in einem digitalen Etikett verschwinden. Kritiker nennen das eine halbe Lösung, weil kaum jemand im Supermarkt sein Handy zückt. Befürworter sehen darin einen fairen Kompromiss zwischen Transparenz und einem Etikett, das nicht komplett zutapeziert wird.
Pflicht und Kür auf einen Blick
Wer eine Flasche im Regal umdreht, findet also eine kurze Pflichtliste und daneben oft viel mehr Text. Jahrgang, Rebsorte, Süßegrad, Medaillen und blumige Beschreibungen sind freiwillig, auch wenn sie meist mehr Platz bekommen als die Pflichtangaben selbst. Ein Etikett voller Lob sagt nichts über den Geschmack in der Flasche. Die Pflichtangaben dagegen sind rechtlich bindend und müssen stimmen, sonst drohen dem Erzeuger Bußgelder und im schlimmsten Fall ein Verkaufsverbot.
Genau deshalb lohnt sich der zweite Blick auf die kleingedruckten Zeilen, die große Schrift in der Mitte lenkt oft nur ab. Wer unsicher ist, was zu einer bestimmten Angabe gehört, kann das Etikett mit dem Handy fotografieren und zum Beispiel über die App Gustofolio nachschlagen lassen, welche Wörter Pflicht sind und welche reine Werbung. So wird aus einem bunten Stück Papier auf der Flasche ein Dokument, das man tatsächlich lesen kann.