
Mindestens zwölf Monate
Reifung & Lagerung
Frisch gebrannt ist Weinbrand klar und rau. Erst das Holz macht ihn zu dem, was später im Glas steht. Pfälzer Weinbrand muss nach seiner Spezifikation mindestens zwölf Monate in Eichenfässern mit weniger als 1 000 Litern Inhalt reifen, größere Fässer sind dafür nicht vorgesehen.
Das ist strenger als das EU-Mindestmaß. Allgemein verlangt die Verordnung für Weinbrand ein Jahr in Eichenbehältern ab 1 000 Litern oder sechs Monate in kleineren Fässern. Je kleiner das Fass, desto mehr Holzfläche berührt den Brand im Verhältnis zur Menge, und desto schneller geben die Dauben Farbe und Aroma ab. Für Marken wie Chantré und Mariacron, die keinen Herkunftsschutz tragen, gilt allein die EU-Regel.
Die Farbe kommt beim Pfälzer Weinbrand allein aus dem Fass. Die Spezifikation schließt Zuckerkulör aus, also den Karamell, mit dem Weinbrand sonst nachgefärbt werden darf. Das Ergebnis reicht von goldgelb bis goldbraun, je nach Fass. Vor der Abfüllung wird der gereifte Brand mit Wasser auf Trinkstärke gebracht und mit Zuckersirup und einem Pflaumenauszug aus Weindestillat abgerundet, höchstens aber 20 Gramm Zucker je Liter. Die EU erlaubt für Weinbrand allgemein bis zu 35.
Auf der Flasche muss außerdem eine amtliche Prüfungsnummer stehen, das schreibt die Spezifikation für Pfälzer Weinbrand wie beim Deutschen Weinbrand vor.
Eine Altersangabe auf dem Etikett darf sich nach EU-Recht nur auf den jüngsten Anteil im Verschnitt beziehen. Wer einen jungen Brand mit älteren Fässern mischt, darf also nicht das Alter des ältesten Fasses nennen.
Tresterbrand dagegen braucht keine Reifung im Holz. Viele Winzer lassen ihn in Edelstahl oder Glas ruhen, bis die Schärfe der ersten Wochen verschwunden ist und er rund geworden ist.