
Brennen auf dem Hof
Was ist eine Abfindungsbrennerei? 300 Liter und die Pauschale
Eine Abfindungsbrennerei ist eine kleine, meist landwirtschaftliche Brennerei, die ohne Zollverschluss brennen darf. Die Steuer wird nicht am Destillat gemessen, sondern pauschal aus der Rohstoffmenge berechnet. Erlaubt sind höchstens 300 Liter reiner Alkohol im Jahr.
Abfindung: Warum der Zoll pauschal rechnet
Das Wort Abfindung bedeutet hier so viel wie Pauschale. Der Zoll misst bei einer Abfindungsbrennerei nicht, wie viel Alkohol tatsächlich aus dem Kühler läuft. Er rechnet: Rohstoffmenge mal amtlicher Ausbeutesatz. Der Ausbeutesatz legt fest, wie viel Alkohol aus einer bestimmten Menge eines Rohstoffs zu erwarten ist, etwa aus Kirschmaische oder Apfelmaische. Daraus ergibt sich die Menge, die versteuert wird.
Damit das funktioniert, muss der Brenner jeden Brennvorgang vorher anmelden: welcher Rohstoff, wie viel und wann. Der Brennapparat ist nicht verplombt, die Kontrolle läuft über diese Anmeldungen. Genau darin liegt der Unterschied zur Verschlussbrennerei, in der eine Messuhr unter Zollverschluss jeden Liter erfasst.
Die Pauschale hat eine Folge, die viele Brenner schätzen. Wer sauber vergorenes, reifes Obst brennt und mehr Alkohol gewinnt, als der Ausbeutesatz annimmt, muss diese Überausbeute nicht versteuern. Kleine Verschlussbrennereien bis 4 Hektoliter reinen Alkohols erhalten deshalb einen eigenen, ermäßigten Steuersatz als Ausgleich.
Wer darf eine Abfindungsbrennerei betreiben?
Die Erlaubnis erteilt das Hauptzollamt. Sie setzt ein sogenanntes Bedürfnis voraus, und das ist landwirtschaftlich definiert. Nach § 19 der Alkoholsteuerverordnung braucht es einen landwirtschaftlichen Betrieb mit mindestens 3,0 Hektar Fläche. Bei Intensivobstbau oder Weinbau genügen 1,5 Hektar. Ein Hobbygarten oder ein gepachtetes Stück Wiese reicht dafür nicht.
Seit dem 1. Januar 2018 ist diese Erlaubnis an die Person gebunden, nicht mehr an den Hof. Wer einen Betrieb mit Abfindungsbrennerei übernimmt, muss deshalb selbst eine neue Erlaubnis beantragen. Für Familienbetriebe ist das ein spürbarer Einschnitt, denn früher ging das Brennrecht mit dem Hof auf die nächste Generation über. Wie die Übergabe heute abläuft und welche Frist dabei gilt, erklärt die Station über das Brennrecht.
Auch die Rohstoffe sind begrenzt. Erlaubt sind Obst samt Most und Trester, Beeren, Wein samt Hefe und Trester, Wurzeln und Knollen, Topinambur, Getreide, Bier und Kartoffeln. Aus einer Abfindungsbrennerei können also Kirschwasser, Williams, Tresterbrand, Hefebrand oder Enzian kommen. Ein Geist dagegen entsteht durch Einlegen unvergorener Früchte in Neutralalkohol, und den liefert diese Liste nicht.
300 Liter reiner Alkohol: Wie viel Schnaps ist das?
Die Obergrenze liegt bei 3 Hektolitern reinen Alkohols je Kalenderjahr. Über einen Abschnitt von drei Jahren gerechnet sind das 9 Hektoliter. Reiner Alkohol ist eine Rechengröße: der Alkohol auf 100 % vol bezogen. Herabgesetzt auf 40 % vol werden aus 300 Litern reinem Alkohol 750 Liter Trinkbrand, gut tausend Flaschen zu 0,7 Litern.
Umgangssprachlich heißt diese Grenze bis heute „300-Liter-Brennrecht“. Das klingt nach einem Besitz, den man handeln kann. Seit 2018 ist es aber eine persönliche Erlaubnis. Für den Verkauf gilt eine weitere Schranke: Abfindungsbrennereien dürfen ihren Alkohol nicht gewerblich in andere EU-Staaten oder in Drittländer versenden. Ihr Markt ist der Hofladen, die Gastronomie und der Handel im Inland.
Neben dem eigenen Obst brennen viele Abfindungsbrenner auch für Stoffbesitzer, also für Menschen ohne eigenes Gerät, die ihr selbst geerntetes Obst bringen. So wird die kleine Hofbrennerei oft zur Dorfbrennerei, in der Nachbarn ihre Zwetschgen, Birnen und Kirschen brennen lassen.
Abfindungsbrennereien in Zahlen: weniger, aber nicht verschwunden
Die amtliche Alkoholsteuerstatistik zeigt einen deutlichen Rückgang. Im Brennjahr 2014/15 waren in Deutschland 18 186 Abfindungsbrennereien in Betrieb, 2023 noch 10 931. Seit 2018 wird anders gezählt, die Reihen davor und danach sind deshalb nicht direkt vergleichbar. Der Trend ist trotzdem klar: Viele Höfe geben das Brennen auf, oft beim Generationswechsel.
Besonders dicht liegen die Kleinbrennereien im Südwesten. Die Gegend um Oberkirch im Renchtal wirbt mit rund 700 Haus- und Hofdestillerien und nennt sich die Region mit der höchsten Dichte an Kleinbrennereien in Europa, eine Aussage des Tourismus. Der Gesetzgeber begründet die Steuerermäßigung für Abfinder mit dem Erhalt der Streuobstwiesen, denn ohne Brennerei findet viel Obst von alten Hochstämmen keinen Abnehmer.