
Die Grundregel
Darf man Schnaps selbst brennen? Was in Deutschland gilt
Nein, in Deutschland darf niemand ohne Erlaubnis Schnaps brennen, auch nicht in kleinen Mengen für den Eigenbedarf. Legal brennt nur, wer eine Verschlussbrennerei oder eine Abfindungsbrennerei betreibt oder als Stoffbesitzer eigenes Obst in einer Abfindungsbrennerei brennen lässt.
Darf man in Deutschland Schnaps brennen? Die Grundregel
Die Antwort steht im Alkoholsteuergesetz, kurz AlkStG. Nach § 4 Absatz 2 darf Alkohol grundsätzlich nur in einer Verschlussbrennerei gewonnen werden. Gemeint ist ein Steuerlager mit verplombtem Brennapparat, das eine Erlaubnis des Hauptzollamts braucht. Das Gesetz kennt davon genau zwei Ausnahmen: die Abfindungsbrennerei nach § 9 und den Stoffbesitzer nach § 11. Wer keinen dieser drei Wege geht, brennt ohne Erlaubnis. Das ist verboten.
Auf die Menge kommt es dabei nicht an. Ein Liter Zwetschgenwasser aus dem eigenen Garten fällt genauso unter das Verbot wie hundert Liter. Auch der Zweck ändert nichts. Ob der Brand verschenkt, selbst getrunken oder nur aus Neugier hergestellt wird, ist für die Erlaubnispflicht gleichgültig. Entscheidend ist allein der Vorgang: Wer aus einer vergorenen Maische durch Destillation Alkohol abtrennt, gewinnt Alkohol im Sinne des Gesetzes.
Schnaps ist übrigens kein Rechtsbegriff. Das Wort ist Umgangssprache für Spirituosen aller Art. Das Steuerrecht spricht schlicht von Alkohol, also Ethanol, ganz gleich, ob daraus später Obstbrand, Tresterbrand, Weinbrand oder Korn wird. Für die Erlaubnis zählt also nicht die Sorte im Glas, sondern die Herstellung.
Verschlussbrennerei, Abfindung, Stoffbesitzer: die drei legalen Wege
Die Verschlussbrennerei ist der gewerbliche Normalfall. Ihr Brennapparat steht unter Zollverschluss, die gewonnene Alkoholmenge wird gemessen, und versteuert wird, was tatsächlich entsteht. So arbeiten große Destillerien ebenso wie viele kleinere Obstbrennereien, die ihre Brände im Handel verkaufen.
Die Abfindungsbrennerei ist die bäuerliche Variante. Sie brennt ohne Zollverschluss, und der Zoll berechnet den Alkohol pauschal aus der Menge des eingesetzten Rohstoffs. Erlaubt sind höchstens 300 Liter reiner Alkohol im Jahr. Voraussetzung ist ein landwirtschaftlicher Betrieb mit mindestens 3 Hektar Fläche, bei Obst- oder Weinbau genügen 1,5 Hektar.
Der dritte Weg steht auch Privatleuten offen. Ein Stoffbesitzer besitzt kein eigenes Brenngerät, sondern lässt selbst geerntetes Obst in einer Abfindungsbrennerei brennen, höchstens 50 Liter reinen Alkohol im Jahr und nur eine Person je Haushalt. Für die meisten Menschen mit Streuobstwiese oder großem Garten ist das der einzige legale Weg zum eigenen Brand.
Gibt es eine Freimenge für den Eigenbedarf?
Im Netz kursieren hartnäckig zwei Zahlen: Zwei Liter oder fünfzig Liter dürfe man privat brennen. Beides ist falsch. Die zwei Liter stammen aus § 68 der Alkoholsteuerverordnung und betreffen Brenngeräte. Wer ein Gerät mit mehr als zwei Litern Raumgehalt kauft oder abgibt, muss das dem Hauptzollamt melden. Eine Brennerlaubnis folgt daraus nicht.
Die fünfzig Liter wiederum sind die Höchstmenge des Stoffbesitzers, und zwar Liter reiner Alkohol, gebrannt in einer zugelassenen Abfindungsbrennerei. Reiner Alkohol meint den Alkohol auf 100 % vol gerechnet. Fünfzig Liter davon ergeben rund 125 Liter Brand mit 40 % vol. Eine Freimenge für Privatleute mit eigenem Gerät gibt es in Deutschland nicht. Österreich kennt einen steuerfreien Hausbrand, doch auch der gilt nur für Landwirte mit Abfindung.
Warum das Brennen in Deutschland so streng geregelt ist
Der wichtigste Grund ist die Steuer. Auf jeden Liter reinen Alkohol fallen 13,03 Euro Alkoholsteuer an. Damit der Zoll sie erheben kann, muss er wissen, wo Alkohol entsteht und wie viel. Wer ohne Erlaubnis brennt, verstößt deshalb gegen das Verbot und hinterzieht in aller Regel zugleich Steuer. Das kann ein Steuerstrafverfahren nach sich ziehen.
Hinzu kommt die Sicherheit. In jeder Obstmaische entsteht Methanol aus dem Pektin der Früchte, und die EU-Spirituosenverordnung (EU) 2019/787 setzt dafür Höchstwerte. Zugelassene Brennereien arbeiten mit geprüften Anlagen und kennen ihre Rohstoffe. Ein Tischgerät in der Küche liefert diese Sicherheit nicht.
Die strenge Ordnung hat außerdem Geschichte. Bis Ende 2017 lieferten viele Brennereien ihren Alkohol an das staatliche Branntweinmonopol ab. Begriffe wie Abfindung oder Brennrecht stammen aus dieser Zeit und leben im heutigen Recht weiter. Wer heute einen eigenen Brand aus eigenem Obst möchte, hat damit zwei realistische Möglichkeiten: als Stoffbesitzer eine Abfindungsbrennerei in der Nähe beauftragen oder als Landwirt selbst eine Erlaubnis beantragen.