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Brennrecht kaufen oder erben? Was seit 2018 gilt

Erlaubnis statt Recht

Brennrecht kaufen oder erben? Was seit 2018 gilt

Ein Brennrecht kann man heute weder kaufen noch erben. Seit dem 1. Januar 2018 gibt es statt des alten, an den Hof gebundenen Brennrechts eine persönliche Erlaubnis des Hauptzollamts. Wer einen Hof mit Abfindungsbrennerei übernimmt, muss binnen drei Monaten eine eigene Erlaubnis beantragen.

Was war das Brennrecht?

Über Jahrhunderte war das Brennen ein Vorrecht, das Landesherren verliehen. Ein gut belegtes Beispiel stammt aus dem Schwarzwald: 1726 erlaubte der Straßburger Bischof Armand Gaston de Rohan den Bauern im Gebiet um Oberkirch, überschüssiges Obst zu brennen. 2026 jährte sich dieses Brennrecht deshalb zum 300. Mal. Solche Privilegien hingen am Land und an den Höfen, nicht an einzelnen Menschen.

Diese Bindung blieb im modernen Recht erhalten. Bis zum 31. Dezember 2017 war das Brennrecht einer Abfindungsbrennerei an den Hof oder das Grundstück geknüpft. Wurde der Hof vererbt oder verkauft, ging das Recht mit. Umgangssprachlich sprach man vom „300-Liter-Brennrecht“, weil eine Abfindungsbrennerei höchstens 3 Hektoliter reinen Alkohol im Jahr brennen durfte. In Inseraten für Bauernhöfe stand das Brennrecht deshalb oft wie ein Ausstattungsmerkmal neben Stall und Scheune.

Was sich am 1. Januar 2018 geändert hat

Mit dem Ende des Branntweinmonopols trat das Alkoholsteuergesetz in Kraft. Es kennt kein Brennrecht mehr. An seine Stelle tritt eine Erlaubnis nach § 10, die einer bestimmten Person erteilt wird. Damit niemand über Nacht seine Brennerei verlor, gelten die alten Rechte nach § 38 Absatz 2 seit dem 1. Januar 2018 als widerruflich erteilte Erlaubnis. Wer damals brannte, durfte also weiterbrennen.

Der Unterschied zeigt sich erst beim Wechsel. Eine Erlaubnis ist kein Gegenstand, den man weitergeben kann. Sie gehört zu dem Menschen, der sie beantragt hat und die Voraussetzungen erfüllt. Das Wort Brennrecht ist deshalb heute nur noch historisch oder umgangssprachlich richtig. In Gesprächen auf dem Land lebt es trotzdem weiter, und viele Brenner nennen ihre Erlaubnis aus Gewohnheit so.

Für die Brenner, die schon vor 2018 brannten, änderte sich im Alltag wenig. Sie brennen weiter bis zu 300 Liter reinen Alkohol im Jahr, melden jeden Brennvorgang an und zahlen den ermäßigten Steuersatz. Der Einschnitt kommt erst, wenn der Betrieb in andere Hände geht. Dann zeigt sich, dass die Erlaubnis am Menschen hängt und nicht an der Brennanlage im Schuppen.

Brennrecht erben: Hofübergabe und Drei-Monats-Frist

Für Familienbetriebe ist die Hofübergabe der heikle Moment. Der Nachfolger übernimmt Wiesen, Bäume und Brennanlage, aber nicht die Erlaubnis. Er muss binnen drei Monaten eine eigene Erlaubnis beim Hauptzollamt beantragen. Dafür muss er selbst die Bedingungen erfüllen, also einen landwirtschaftlichen Betrieb mit mindestens 3 Hektar führen, bei Intensivobst- oder Weinbau mit mindestens 1,5 Hektar.

Die Bearbeitung zog sich nach Angaben des Landtags von Baden-Württemberg in der Vergangenheit teils bis zu anderthalb Jahre hin. Anfang 2024 wurde das Verfahren vereinfacht. Für Höfe, die vom Brennen leben oder ihre Streuobstwiesen darüber nutzen, ist die Frist trotzdem wichtig: Wer sie verpasst, steht ohne Erlaubnis da und darf nicht brennen, bis eine neue erteilt ist.

Kann man ein Brennrecht kaufen?

Nein, jedenfalls nicht als Recht. Wer heute ein Angebot mit dem Wort Brennrecht liest, kauft bestenfalls Hof, Gebäude und Brennanlage. Die Erlaubnis muss der Käufer selbst beantragen, und er bekommt sie nur, wenn er die landwirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt. Ein Stadtbewohner ohne Betrieb wird durch den Kauf einer gebrauchten Brennanlage also nicht zum Abfindungsbrenner.

Für Menschen ohne Hof bleiben zwei Wege. Der einfache ist der des Stoffbesitzers: eigenes Obst in einer bestehenden Abfindungsbrennerei brennen lassen. Der aufwendige ist die gewerbliche Verschlussbrennerei. Sie braucht keine Landwirtschaft, wohl aber eine Erlaubnis, ein Steuerlager unter Zollverschluss und die Bereitschaft, jeden Liter zu versteuern. Aus dieser Form sind viele heutige Destillerien entstanden, die Obstbrände, Geiste oder Whisky herstellen.

Wer sich ernsthaft mit dem Gedanken trägt, eine Brennerei zu übernehmen oder zu gründen, wendet sich am besten früh an das zuständige Hauptzollamt. Dort liegen die Formulare, und dort wird entschieden, ob eine Erlaubnis erteilt wird.

Kurz unterschieden

Brennrecht (bis 2017)
An Hof oder Grundstück gebunden. Ging beim Verkauf oder Erbe mit dem Hof auf den neuen Eigentümer über.
Erlaubnis (seit 2018)
An eine Person gebunden und nicht übertragbar. Hofnachfolger müssen binnen drei Monaten eine eigene Erlaubnis beantragen.
Verschlussbrennerei
Gewerblicher Weg ohne Landwirtschaft: Erlaubnis, Steuerlager unter Zollverschluss, versteuert wird jeder gemessene Liter.

Dazu im Lexikon

Calvados: Apfelbrand mit HerkunftWhisky und Fassreifung im Lexikon
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