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Das Branntweinmonopol: was es war und warum es 2017 endete

1919 bis 2017

Das Branntweinmonopol: was es war und warum es 2017 endete

Das deutsche Branntweinmonopol bestand seit 1919 und endete in zwei Schritten: für Kartoffel- und Getreidebrennereien am 30. September 2013, für Obstbrennereien, Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer am 31. Dezember 2017. Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Alkoholsteuergesetz.

Was war das Branntweinmonopol?

Ein Monopol bedeutet, dass nur einer handeln darf. Beim Branntweinmonopol war das der Staat. Viele Brennereien durften ihren Alkohol nicht frei verkaufen, sondern mussten ihn an die Monopolverwaltung abliefern. Diese übernahm ihn zu festgelegten Preisen, reinigte ihn und verkaufte ihn weiter, etwa als Neutralalkohol an die Industrie oder an Hersteller von Spirituosen. Zuletzt war dafür die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein zuständig.

Wie viel eine Brennerei abliefern durfte, legte ihr Brennrecht fest, ein Kontingent in Hektolitern reinen Alkohols. Das betraf besonders die landwirtschaftlichen Brennereien, die aus Kartoffeln oder Getreide brannten. Für kleine Obstbrenner galt eine Besonderheit: Sie konnten ihren Brand selbst vermarkten oder an das Monopol abgeben. Diese Wahl prägte das Bild der Hofbrennerei, die ihren Kirsch und ihren Williams im eigenen Laden verkauft.

Wozu diente das Monopol?

Das Monopol entstand nach dem Ersten Weltkrieg und bestand nach Angaben der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags seit 1919. Es sicherte dem Staat Einnahmen und vielen landwirtschaftlichen Betrieben einen festen Abnehmer. Gerade auf kargen Böden war die Kartoffelbrennerei ein Teil des Hofes, der sich lohnte, weil das Monopol den Alkohol garantiert abnahm.

Diese Sicherheit hatte ihren Preis. Der Bund zahlte den Brennereien mehr, als der Alkohol auf dem Weltmarkt wert war. Bis 2013 betrug der Zuschuss rund 80 Millionen Euro im Jahr. Damit war das Monopol eine Subvention, und genau das wurde ihm zum Verhängnis.

Für die Kartoffelbrennereien hatte das System noch eine zweite Seite. Die Reste der Destillation, die Schlempe, gingen als Futter in den Stall, und so hingen Brennerei und Viehhaltung eng zusammen. Mit dem Ende der Ablieferung verloren viele dieser Betriebe ihre Grundlage. Für die Obstbrenner im Süden war der Einschnitt kleiner, weil sie ihren Brand ohnehin oft selbst verkauften.

Warum endete das Branntweinmonopol?

Der Grund war das Beihilferecht der Europäischen Union. Staatliche Zuschüsse, die einzelne Erzeuger begünstigen, sind dort nur in engen Grenzen erlaubt. Deutschland beschloss deshalb 2013 das Branntweinmonopolabschaffungsgesetz, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I 2013, Seite 1650. Es sah einen gestaffelten Ausstieg vor, damit die Betriebe Zeit zur Umstellung hatten.

Der erste Schritt traf die landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien, also vor allem die Kartoffel- und Getreidebrenner. Sie durften nur noch bis zum 30. September 2013 an die Monopolverwaltung abliefern. 525 Brennereien erhielten zwischen 2013 und 2017 einen Ausgleich von 51,50 Euro je Hektoliter Brennrecht. Der zweite Schritt folgte am 31. Dezember 2017 für Obstgemeinschaftsbrennereien, Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer. Wer liest, das Monopol sei schon 2013 beendet gewesen, kennt also nur den ersten Teil.

Was vom Monopol geblieben ist

Seit dem 1. Januar 2018 regelt das Alkoholsteuergesetz das Brennen. Viele Begriffe hat es aus dem Monopol übernommen. Die Abfindungsbrennerei, der Stoffbesitzer und die Verschlussbrennerei gibt es weiter, und die alten Brennrechte gelten als Erlaubnis fort. Neu ist, dass der Staat keinen Alkohol mehr ankauft. Jede Brennerei vermarktet ihren Alkohol selbst und zahlt darauf Alkoholsteuer.

Geblieben sind auch die ermäßigten Steuersätze für kleine Brennereien. Der Gesetzgeber begründet sie mit dem Erhalt der Streuobstwiesen. Diese Wiesen mit alten Hochstämmen gelten als artenreiche Kulturlandschaft, und ihr Obst lässt sich oft nur über die Brennerei verwerten. Ob das genügt, um die kleinen Brennereien zu halten, ist offen: Die Zahl der betriebenen Abfindungsbrennereien sank von 18 186 im Brennjahr 2014/15 auf 10 931 im Jahr 2023.

Für Liebhaber hat das Ende des Monopols eine angenehme Seite. Viele Obstbrenner, die früher an den Staat lieferten, füllen heute selbst ab und zeigen ihre Herkunft auf dem Etikett.

Kurz unterschieden

Branntweinmonopol
Bis 2017: Viele Brennereien lieferten Alkohol zu festen Preisen an den Staat. Der Bund schoss jährlich rund 80 Millionen Euro zu.
Alkoholsteuergesetz
Seit 1.1.2018: Kein staatlicher Ankauf mehr. Jede Brennerei verkauft selbst und zahlt Alkoholsteuer, kleine zu ermäßigten Sätzen.
Ende 2013
Galt nur für Kartoffel- und Getreidebrennereien. Obstbrenner, Abfinder und Stoffbesitzer blieben bis Ende 2017 im Monopol.

Dazu im Lexikon

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