Zutaten und Allergene

Was fehlen darf

Zutaten und Allergene

Auf den meisten Weinflaschen steht inzwischen eine Zutatenliste, auf Ginflaschen fast nie. Der Grund liegt nicht an Nachlässigkeit der Hersteller, sondern an einer Ausnahme im EU-Recht, die Spirituosen bis heute betrifft.

Warum Gin keine Zutatenliste zeigen muss

Die europäische Lebensmittelinformationsverordnung verlangt für die meisten verpackten Lebensmittel eine vollständige Zutatenliste und eine Nährwerttabelle. Getränke mit mehr als 1,2 Prozent Alkohol sind davon jedoch ausdrücklich ausgenommen. Das gilt für Gin genauso wie für Whisky, Rum oder Wodka. Deshalb bleibt das Etikett auf der Rückseite oft auffällig leer, während daneben ein Saft oder Erfrischungsgetränk im selben Regal jede Zutat einzeln aufzählt.

Diese Ausnahme ist keine Lücke, sondern bewusst so geregelt, solange der europäische Gesetzgeber sie nicht ändert. Für Wein und aromatisierte weinhaltige Getränke wie Glühwein wurde die Ausnahme Ende 2023 aufgehoben. Für klassische Spirituosen wie Gin gilt der alte Stand nach wie vor, Stand dieser Recherche, auch wenn die Debatte um eine Ausweitung weiterläuft.

Freiwillige Angaben statt Pflicht

Weil eine gesetzliche Pflicht fehlt, haben sich Teile der Spirituosenbranche freiwillig verpflichtet, zumindest den Energiewert direkt auf dem Etikett zu nennen und die Zutatenliste über einen QR-Code oder eine Internetseite bereitzustellen. Das betrifft nicht jede Flasche im Regal, aber zunehmend viele größere Marken, die ihre Transparenz aktiv bewerben, um sich von zurückhaltenderen Wettbewerbern abzuheben.

Wer die vollständige Zusammensetzung eines bestimmten Gins wissen will, findet sie deshalb manchmal nur online, nicht auf der Flasche selbst. Ein QR-Code neben dem Markenlogo ist meist der schnellste Weg zu Kalorienangabe und Zutatenliste, falls der Hersteller sich der freiwilligen Initiative angeschlossen hat. Fehlt ein solcher Code, lohnt notfalls eine kurze Suche auf der Herstellerwebsite.

Allergene: die eine Pflicht, die trotzdem gilt

Eine Ausnahme von der Ausnahme betrifft Allergene. Bestimmte Stoffe wie Sulfite müssen auch bei alkoholischen Getränken gekennzeichnet werden, sobald sie in relevanter Menge enthalten sind. Bei Gin spielt das seltener eine Rolle als bei Wein, kann aber vorkommen, etwa wenn Fruchtzusätze oder bestimmte Aromen verwendet werden, die selbst Sulfite enthalten.

Auch Getreideherkunft kann relevant werden, wenn im Rezept Weizen oder Gerste steckt. Diese könnten theoretisch Spuren von Gluten enthalten. In der Praxis destilliert der Brennvorgang solche Eiweiße aber fast vollständig heraus. Deshalb gilt Gin allgemein als glutenfrei, auch ohne ausdrücklichen Hinweis auf dem Etikett, was ihn für viele Betroffene zu einer unkomplizierten Wahl macht.

Was sich in den nächsten Jahren ändern könnte

Die EU-Kommission prüft seit einiger Zeit, ob die Ausnahme für Spirituosen ebenfalls fallen soll, ähnlich wie bereits bei Wein geschehen. Verbraucherverbände fordern das schon länger. Sie halten einheitliche Angaben für alle alkoholischen Getränke für sinnvoller als unterschiedliche Regeln je nach Getränkeart, die für Laien schwer nachzuvollziehen sind.

Bis eine solche Regel tatsächlich verabschiedet ist, bleibt die Zutatenliste bei Gin freiwillig. Käufer, denen Transparenz wichtig ist, können das an der Bereitschaft eines Herstellers ablesen, freiwillig mehr zu zeigen, als das Gesetz aktuell verlangt. Das ist zwar kein rechtlicher Maßstab, aber ein brauchbares Indiz für den Umgang eines Betriebs mit seinen Kunden.

Rechtlich beruht die Kennzeichnungspflicht für Allergene auf der EU-Lebensmittelinformationsverordnung, Nummer 1169 aus dem Jahr 2011. Sie listet vierzehn Hauptallergene auf, von Gluten über Nüsse bis Sulfite. Bei Sulfiten gilt eine Bagatellgrenze: Erst ab zehn Milligramm je Liter muss der Hinweis auf dem Etikett stehen. Für Wein wurde die Pflicht zur vollständigen Zutatenliste durch die Verordnung (EU) 2021/2117 eingeführt, wirksam seit Dezember 2023. Spirituosen wie Gin blieben davon bislang ausgenommen, weil der Verordnungstext nur Wein und aromatisierte weinhaltige Getränke nennt. Ob eine ähnliche Regel künftig auch für Gin kommt, entscheidet die EU-Kommission in einem eigenen, noch offenen Verfahren.

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