
1909 bis heute
Vom deutschen Cognac zum Weinbrand: Wie Namen geschützt wurden
Bis 1919 wurde deutscher Weinbrand oft als „Cognac“ verkauft. Der Versailler Vertrag verpflichtete Deutschland, französische Herkunftsnamen zu achten; 1923 wurde „Weinbrand“ zum Begriff im deutschen Weinrecht. Geprägt hatte das Wort Hugo Asbach.
Warum hieß Weinbrand früher Cognac?
Im 19. Jahrhundert war Cognac in vielen Ländern ein Wort für Weinbrand überhaupt, ganz gleich, wo er gebrannt wurde. Der Brand aus der Charente war so erfolgreich, dass sein Name zur Gattung wurde, ähnlich wie heute manche Markennamen für ganze Produktgruppen stehen. Auch deutsche Hersteller verkauften „Deutschen Cognac“, und niemand sah darin eine Täuschung.
Ähnlich ging es in Griechenland. Spyros Metaxa gründete sein Haus 1888 in Piräus, und sein Getränk trug bis 1937 die Bezeichnung Cognac. Im Südkaukasus nannten Brennereien ihren Weinbrand ebenso. Wer damals Cognac bestellte, bekam also nicht zwingend ein Destillat aus der Charente.
Frankreich zieht Grenzen: 1909, 1936, 1938
Frankreich reagierte mit Gebietsgrenzen. Ein Dekret vom 1. Mai 1909 grenzte das Cognac-Gebiet ab, eines vom 25. Mai 1909 das des Armagnac. 1936 erhielt der Cognac seine Appellation d'origine contrôlée, kurz AOC, mit Regeln für Rebsorten und Herstellung. 1938 kamen die Lagen hinzu, die Crus von der Grande Champagne bis zu den Bois ordinaires. Der Name Champagne hat dabei nichts mit der Schaumweinregion zu tun.
Die Namen der Crus sind historische Bezeichnungen. Grande Champagne und Petite Champagne teilen mit der Region um Reims nur die kreidigen Kalkböden, nicht die Herkunft. Wer „Fine Champagne“ auf einem Cognac liest, hat einen Verschnitt aus beiden Champagnes vor sich, mit mindestens 50 % aus der Grande Champagne. Auch das ist eine Regel aus dieser Zeit, in der Frankreich begann, Herkunft präzise zu vermessen.
Damit war der Name im eigenen Land geschützt. Gegenüber anderen Staaten half das zunächst wenig, denn ein französisches Dekret gilt nicht in Deutschland oder Griechenland. Den Durchbruch brachten erst internationale Verträge, und der wichtigste davon für Deutschland war ein Friedensvertrag.
Versailles 1919 und das neue Wort Weinbrand
Nach dem Ersten Weltkrieg musste Deutschland im Versailler Vertrag von 1919 zusagen, französische Herkunftsbezeichnungen für Wein und Spirituosen zu respektieren. Betroffen waren vor allem Champagne und Cognac. Für deutsche Brennereien hieß das: Sie brauchten ein neues Wort für ihr Erzeugnis, und zwar schnell.
Das Wort gab es bereits. Hugo Asbach, 1868 in Köln geboren, hatte 1892 in Rüdesheim am Rhein seine Brennerei gegründet und „Weinbrand“ 1907 als Warenzeichen angemeldet. 1923 wurde Weinbrand zur offiziellen Gattungsbezeichnung im deutschen Weinrecht. Aus einer Marke wurde ein Begriff, den alle Hersteller verwenden durften. Wie Asbach und andere Häuser den deutschen Weinbrand prägten, erzählt die Themenreise zu Weinbrand und Cognac.
Weinbrand und Herkunftsschutz in der EU heute
Heute gilt die EU-Spirituosenverordnung 2019/787. Ihre Kategorie 5 heißt „Brandy oder Weinbrand“: ein Weindestillat mit mindestens 36 % vol, das mindestens ein Jahr in Eichenbehältern ab 1 000 Litern oder mindestens sechs Monate in kleineren Eichenfässern gereift ist. Die 38 % vol vieler deutscher Marken sind Marktpraxis, keine EU-Pflicht. „Deutscher Weinbrand“ ist seit 1989 als geografische Angabe geschützt, „Pfälzer Weinbrand“ ist ebenfalls eingetragen; „Rüdesheimer Weinbrand“ dagegen nicht.
Deutschland steht damit nicht allein. Seit 1989 sind auch „Brandy de Jerez“ und „Brandy del Penedés“ aus Spanien sowie „Brandy italiano“ als geografische Angaben geschützt, aus Österreich kam der „Wachauer Weinbrand“ hinzu. Auffällig ist, dass Cognac und Armagnac im EU-Register gar nicht unter Weinbrand stehen, sondern unter Branntwein, also bei den Weindestillaten. Ihre strengeren Regeln setzen die Appellationen selbst; die Mindestregeln für Weinbrand erfüllen sie trotzdem.
Nicht jeder Hersteller fand einen neuen Gattungsnamen. Metaxa hieß zuerst Cognac, dann bis 1987 Brandy. Seitdem darf er nicht mehr Brandy heißen, weil er Muskatwein und Pflanzenauszüge enthält und damit nicht unter die Regeln für Weinbrand fällt. Auf dem Etikett steht heute „Original Greek Spirit“, seit 2000 gehört die Marke zu Rémy Cointreau. Die Geschichte zeigt ein Muster: Erst wird ein erfolgreicher Herkunftsname zum Allerweltswort, dann holt das Recht ihn zurück. Wie das im Kaukasus ausging, zeigt die nächste Station.