
Brenngeräte und Zoll
Destille kaufen: Was bei Brenngeräten erlaubt ist
Eine kleine Destille zu kaufen ist in Deutschland erlaubt, Alkohol damit zu brennen aber nicht. Wer ein Brenngerät mit mehr als zwei Litern Raumgehalt kauft oder abgibt, muss das dem Hauptzollamt anzeigen. Geräte bis zwei Liter sind anzeigefrei, ohne Erlaubnis brennen darf man auch mit ihnen nicht.
Darf man eine Destille kaufen?
Ja. Kupferne Tischdestillen werden offen verkauft, im Fachhandel wie im Internet. Viele Käufer nutzen sie als Schmuckstück im Regal, andere destillieren damit ätherische Öle oder Pflanzenwässer, sogenannte Hydrolate wie Rosen- oder Lavendelwasser. Der Kauf ist nicht verboten. Verboten ist etwas anderes: mit dem Gerät ohne Erlaubnis Alkohol zu gewinnen.
Diese Trennung ist wichtig, weil sie oft verwischt wird. Das Gerät selbst ist kein Problem, solange niemand eine vergorene Maische hineinfüllt. Sobald aus Wein, Most oder Obstmaische Alkohol abgetrennt wird, greift § 4 Absatz 2 des Alkoholsteuergesetzes. Er erlaubt das Gewinnen von Alkohol nur in einer Verschlussbrennerei, in einer Abfindungsbrennerei oder für Stoffbesitzer über eine solche Brennerei. Die Größe des Geräts ändert daran nichts.
Die Zwei-Liter-Grenze nach § 68 Alkoholsteuerverordnung
Die Regel für Geräte steht in § 68 der Alkoholsteuerverordnung, kurz AlkStV. Wer ein Brenngerät oder ein anderes Gerät, das sich zur Herstellung oder Reinigung von Alkohol eignet, mit mehr als zwei Litern Raumgehalt erwirbt, muss das dem Hauptzollamt anzeigen. Die Frist beträgt drei Werktage. In die Anzeige gehören der Ort, an dem das Gerät aufgestellt wird, und der Zweck, für den es dienen soll. Auch wer ein solches Gerät abgibt, also verkauft oder verschenkt, ist zur Anzeige verpflichtet.
Im Netz liest man oft noch von einer Grenze bei einem halben Liter. Diese Angabe ist veraltet oder schlicht falsch. Heute gilt: bis zwei Liter keine Anzeige, darüber Anzeige. Keine der beiden Größen ist eine Erlaubnis zum Brennen.
Die Anzeige dient der Übersicht. Der Zoll soll wissen, wo Geräte stehen, mit denen sich Alkohol gewinnen ließe. Für Händler bedeutet das: Wer größere Destillen verkauft, meldet die Abgabe, und wer sie kauft, meldet den Erwerb. Eine Bauanleitung oder eine Mengenangabe, ab der privates Brennen erlaubt wäre, steckt in dieser Vorschrift nicht.
Ätherische Öle und Hydrolate: Betrieb außerhalb einer Brennerei
Wer ein anzeigepflichtiges Gerät außerhalb einer Brennerei betreiben will, etwa um Pflanzenwässer oder ätherische Öle herzustellen, muss den Betrieb drei Werktage vorher anzeigen. Der Zoll weiß dann, wann das Gerät läuft und wofür. Das klingt umständlich, folgt aber einer einfachen Logik: Von außen sieht eine Destille für Lavendel genauso aus wie eine für Zwetschgen.
Der Unterschied liegt im Inhalt. Ein Hydrolat entsteht, wenn Wasserdampf durch Blüten, Blätter oder Kräuter streicht und deren Duftstoffe mitnimmt. Dabei entsteht kein Alkohol, denn es wurde nichts vergoren. Alkohol bildet sich nur dort, wo Hefe vorher Zucker in Ethanol umgewandelt hat. Wer also eine gärende Maische destilliert, gewinnt Alkohol, ganz gleich, wie das Gerät heißt oder wofür es angeblich gekauft wurde.
Warum zwei Liter keine Brennerlaubnis sind
Der verbreitete Irrtum entsteht durch eine Verwechslung. Weil kleine Geräte nicht angezeigt werden müssen, halten viele Menschen sie für frei nutzbar. Doch die Anzeigepflicht betrifft nur den Besitz und den Betrieb eines Geräts. Ob jemand Alkohol gewinnen darf, regelt allein das Alkoholsteuergesetz. Ein Liter Obstbrand aus dem Tischgerät ist rechtlich genauso unerlaubt wie hundert Liter aus einer großen Anlage.
Es gibt außerdem einen sachlichen Grund, die Finger davon zu lassen. Methanol entsteht schon in der Maische aus dem Pektin der Früchte, nicht erst beim Brennen. Das Abtrennen des Vorlaufs senkt den Gehalt nur teilweise. Zugelassene Brennereien kennen ihre Rohstoffe, ihre Anlagen und die EU-Höchstwerte, und ihre Brände werden kontrolliert. Wer in der Küche ohne Erfahrung und Messung destilliert, hat diese Sicherheit nicht.
Für Neugierige gibt es legale Wege, das Handwerk kennenzulernen. Viele Brennereien öffnen ihre Türen für Besuche, und als Stoffbesitzer kann man dabei sein, wenn das eigene Obst gebrannt wird.