
Herkunft auf dem Etikett
Geschützte Namen: von Schwarzwälder Kirschwasser bis Pálinka
Geschützte Brandnamen wie Schwarzwälder Kirschwasser, Wachauer Marillenbrand oder Pálinka sind in der EU geografische Angaben. Sie stehen im Register eAmbrosia der EU-Kommission und dürfen nur Brände tragen, die die Regeln ihrer Produktspezifikation erfüllen.
Wie funktioniert der Herkunftsschutz bei Spirituosen?
Bei Wein und Lebensmitteln unterscheidet die EU zwei Stufen, die geschützte Ursprungsbezeichnung und die geschützte geografische Angabe. Bei Spirituosen gibt es nur eine Schutzart: die geografische Angabe, abgekürzt g.A. Die Grundlage ist die Spirituosenverordnung (EU) 2019/787. Jede geschützte Angabe hat eine Produktspezifikation, in der steht, woher der Brand stammt und welche Regeln für ihn gelten.
Alle geschützten Namen stehen im Register eAmbrosia der EU-Kommission. Dort lässt sich nachsehen, ob ein Name eingetragen, beantragt oder zurückgezogen ist. Für die Brände gilt eine Besonderheit: Viele Einträge tragen das Datum 12. Juni 1989. Das ist der Altbestand aus der damaligen Spirituosenverordnung (EWG) Nr. 1576/89, also Namen, die schon damals geschützt wurden.
Der Schutz reicht über den genauen Namen hinaus. Auch Anspielungen und Zusätze wie Art oder Typ helfen einem fremden Erzeugnis nicht, den Namen zu nutzen. Die Gattung dagegen bleibt frei. Kirschwasser darf jeder Brenner herstellen, der die Regeln für Obstbrand erfüllt. Schwarzwälder Kirschwasser nur, wer der Spezifikation folgt.
Deutsche Brände mit geschützter Herkunft
Deutschland hat acht Obstbrand-Angaben im Register. Sieben davon gehören zum Altbestand von 1989: Schwarzwälder Kirschwasser, Schwarzwälder Mirabellenwasser, Schwarzwälder Williamsbirne, Schwarzwälder Zwetschgenwasser, Fränkisches Kirschwasser, Fränkisches Zwetschgenwasser und Fränkischer Obstler. Die achte ist der Hohenloher Birnenbrand, beantragt 2019 und eingetragen am 31. Mai 2022.
Dazu kommen zwei Angaben, die keine Obstbrände sind. Schwarzwälder Himbeergeist ist ein Geist, also aus unvergorenen Himbeeren in Neutralalkohol hergestellt. Bayerischer Gebirgsenzian ist ein Brand aus Enzianwurzeln. Bei den Weinbränden sind Deutscher Weinbrand und Pfälzer Weinbrand geschützt. Rüdesheimer Weinbrand steht dagegen nicht im Register, so bekannt der Name ist.
Österreich, Ungarn und der geteilte Name Pálinka
Der bekannteste österreichische Brand mit geschützter Herkunft ist der Wachauer Marillenbrand, geschützt seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995. Seine Regeln sind streng: Brände aus 21 Gemeinden, mindestens 38 % vol, höchstens 4 Gramm Zucker je Liter und keine kontinuierliche Destillation. Davon zu trennen ist die Wachauer Marille, eine geschützte Ursprungsbezeichnung für die Frucht selbst. Der Wachauer Marillenlikör ist wiederum ein Likör und kein Brand.
Ebenfalls geschützt ist der Pregler oder Osttiroler Pregler, ein Brand aus Äpfeln und Birnen aus dem Bezirk Lienz. Besonders ist der Fall Pálinka. Der Name gehört Ungarn und Österreich gemeinsam. In Ungarn muss Pálinka aus 100 % in Ungarn gewachsenem Obst entstehen, ohne Zucker, Aroma oder fremden Alkohol. In bestimmten österreichischen Bundesländern darf Marillenbrand ebenfalls Pálinka heißen.
Beantragt ist nicht geschützt: Bodensee, Marken und Drittländer
Nicht jeder Name, der nach Herkunft klingt, ist geschützt. Für Bodensee Obstler und Bodensee Birnenbrand stellten Deutschland, Österreich und die Schweiz 2019 gemeinsam Anträge. Laut Register sind beide zurückgezogen. Wer einen Bodensee-Obstler kauft, kauft also einen Obstler aus der Region, aber keine geschützte Angabe. Auch Marken sind keine Herkunftsangaben. Asbach oder Williamine schützen den Namen eines Hauses, nicht den einer Region.
Für Länder außerhalb der EU ist das Bild lückenhaft. Pisco aus Peru steht seit 2009 im Register. Šljivovica aus Serbien steht nicht darin, dafür stehen die Bräuche rund um die Šljivovica dort seit 2022 auf der UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes. Tschechien und die Slowakei haben keine einzige Brand-Angabe eingetragen. Manche Drittland-Namen sind über zweiseitige Abkommen geschützt, die das Register nicht vollständig zeigt. Die Schweiz führt ein eigenes AOP-Register.
Für Käufer heißt das: Eine Herkunft im Namen ist ein Versprechen, das bei geschützten Angaben überprüft wird. Wer sichergehen will, sieht im Register nach oder achtet auf die genaue Bezeichnung auf dem Etikett.
Die bekanntesten Brand-Angaben Europas stammen aus Frankreich und Italien. Cognac und Armagnac sind im Register als Weindestillate eingetragen, Calvados hat gleich drei Angaben, und Grappa ist als Name Italien vorbehalten. Auch Kirsch d'Alsace und Mirabelle de Lorraine sind geschützt. Für alle gilt dasselbe Prinzip wie im Schwarzwald: Die Herkunft im Namen verpflichtet auf eine Spezifikation.