
Handel an der Charente
Woher kommt das Wort Brandy? Die Holländer und der Cognac
Das Wort Brandy kommt vom niederländischen „brandewijn“, gebrannter Wein. Niederländische Händler kauften Wein an der französischen Atlantikküste, ließen ihn brennen und machten so das Destillat aus der Charente bekannt, aus dem später der Cognac wurde.
Brandewijn, Branntwein, Brandy: ein Wort geht auf Reisen
Die drei Wörter sind Geschwister. Brandewijn, Branntwein und brandy beschreiben dasselbe, nämlich Wein, der durch Hitze gebrannt wurde. Im Englischen schliff sich das niederländische Wort zu „brandy“ ab. Heute steht es weltweit für Destillate aus Wein und, mit Zusatz, auch aus anderen Früchten, etwa beim amerikanischen „apple brandy“. Dass ein so verbreitetes Wort aus dem Niederländischen kommt, verrät, wer den Handel mit Branntwein lange bestimmte.
Im deutschen Recht ist Brandy heute ein Synonym für Weinbrand. Die EU-Kategorie 5 heißt „Brandy oder Weinbrand“ und verlangt mindestens 36 % vol und eine Reifung in Eiche. Das ältere Branntwein dagegen bezeichnet in Kategorie 4 ein Weindestillat, für das keine Reifung vorgeschrieben ist. Aus einem Wort der Seehändler sind so zwei Rechtsbegriffe mit unterschiedlichen Regeln geworden.
Warum brannten die Händler den Wein?
Die Charente fließt in den Atlantik, und ihre Häfen waren für den Weinhandel gut erreichbar. Niederländische Schiffe holten dort Wein für den Norden Europas. Auf langen Seewegen verdarb Wein leicht, und jedes Fass kostete Laderaum. Ein Destillat war haltbarer und brauchte für dieselbe Menge Alkohol viel weniger Platz. Für Kaufleute, die in Fässern und Frachtraum rechneten, war das ein starkes Argument.
Nach Darstellung des Cognac-Branchenverbands BNIC begannen die Niederländer deshalb, den Wein der Region zu brennen, und nannten das Ergebnis „brandewijn“. Später sei es günstiger gewesen, gleich vor Ort zu destillieren, um weniger Volumen verschiffen zu müssen; so seien die ersten Brennblasen in die Charente gekommen. Der Überlieferung nach sollte der Brand am Ziel wieder mit Wasser verdünnt werden. Ob das überall so gehandhabt wurde, ist nicht belegt.
Eine ähnliche Handelslogik findet sich beim Portwein. Dort wird der gärende Wein mit Weinbrand aufgespritet, sodass die Gärung stoppt und Süße im Wein bleibt. Man erzählt gern, das sei erfunden worden, damit der Wein die Seereise nach England übersteht. Ob das der einzige Grund war, ist offen. Sicher ist, dass Destillat und Seehandel in dieser Zeit eng zusammengehörten, an der Charente ebenso wie am Douro.
Doppelt gebrannt: wie aus Handelsware Cognac wurde
Ab dem 17. Jahrhundert setzte sich in der Region nach der gängigen Darstellung die doppelte Destillation durch. Der Wein wird zuerst zu einem schwachen Rohbrand gebrannt, dem „brouillis“, und dann ein zweites Mal zur „bonne chauffe“. Gebrannt wird im Charentaiser Kessel, einer kupfernen Brennblase über offenem Feuer. Für Cognac ist dieses Verfahren bis heute Pflicht; eine Kolonne ist nicht erlaubt, und die Destillation muss bis zum 31. März nach der Ernte abgeschlossen sein.
Im 18. Jahrhundert entstanden die großen Handelshäuser, deren Namen bis heute bekannt sind. Jean Martell gründete sein Haus 1715, Rémy Martin folgte 1724, Hine und Delamain 1763, Richard Hennessy, ein Ire, 1765. Der Brand aus der Charente wurde damit zu einer Exportware mit eigenen Marken. Man erzählt gern, die Händler hätten den Wert der Fassreifung entdeckt, weil Brand beim Warten auf Schiffe im Holz weicher wurde. Belegt ist das als Anekdote, nicht als Datum.
Spuren der Holländer: Armagnac und Jerez
Auch im Armagnac waren niederländische Händler im 17. und 18. Jahrhundert wichtige Abnehmer, so das Lastenheft der Appellation. In Andalusien heißt das Weindestillat, aus dem Brandy de Jerez entsteht, bis heute „holandas“. Der Name erinnert an die Händler aus dem Norden. Gereift wird dieser Brandy im Solera-System in Fässern, die vorher Sherry enthielten, und die Altersstufen richten sich dort nach dem mittleren Alter.
Was bleibt von dieser Geschichte? Der Name Cognac ist heute streng geschützt: Das Gebiet ist seit 1909 abgegrenzt, die Appellation besteht seit 1936. Rebsorten sind vorgeschrieben, ebenso die zweifache Destillation, mindestens zwei Jahre Eiche und mindestens 40 % vol im Handel. Jeder Cognac erfüllt damit die Mindestregeln für Weinbrand, aber nicht jeder Weinbrand ist ein Cognac. Das Wort Brandy dagegen gehört allen, die Wein brennen und in Eiche reifen lassen.